@article{Kocher2005, author = {Kocher, Eva}, title = {Relative Durchsetzungsf{\"a}higkeit - Notwendige oder hinreichende Bedingung der Tariff{\"a}higkeit}, series = {Der Betrieb (DB)}, journal = {Der Betrieb (DB)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3688}, year = {2005}, abstract = {In der letzten Zeit ist vereinzelt vertreten worden, Tariff{\"a}higkeit i.S.d. \S 2 I TVG sei "relativ" zu verstehen, das heißt in Bezug auf den konkreten Geltungsbereich des jeweils angestrebten bzw. abgeschlossenen Tarifvertrags. Die Theorie von der "relativen" Tariff{\"a}higkeit" beruft sich zu Unrecht auf die herrschende Meinung und st{\"a}ndige Rechtsprechung zu den Kriterien f{\"u}r die Bestimmung der Tariff{\"a}higkeit. Zutreffend ist allerdings, dass die relative Durchsetzungsf{\"a}higkeit einer Organisation im Einzelfall eines unter mehreren Indizien f{\"u}r die Bejahung der Tariff{\"a}higkeit sein kann. Mit den Wirkungen und Funktionen eines Tarifvertrags nach deutschem Recht ist es jedoch nicht vereinbar, relative Durchsetzungsf{\"a}higkeit als notwendige Bedingung der Tariff{\"a}higkeit zu verlangen.}, language = {de} } @incollection{Kocher2013, author = {Kocher, Eva}, title = {Tariff{\"a}higkeit ohne Streikbereitschaft? - Funktionale Alternativen zur Arbeitskampfbereitschaft im Fall von Hausangestelltenvereinigungen}, series = {Anforderungen an ein modernes kollektives Arbeitsrecht. Festschrift f{\"u}r Otto Ernst Kempen}, volume = {2013}, booktitle = {Anforderungen an ein modernes kollektives Arbeitsrecht. Festschrift f{\"u}r Otto Ernst Kempen}, editor = {Schubert, Jens M.}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, doi = {10.11584/opus4-326}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3261}, publisher = {Europa-Universit{\"a}t Viadrina Frankfurt}, pages = {166 -- 178}, year = {2013}, abstract = {"Form folows function" - mit diesem "Schlagwort aus der Architekturtheorie" gelang es Otto Ernst Kempten in der Festschrift f{\"u}r das Bundesarbeitsgericht 2004, das Anliegen der Tariff{\"a}higkeitsmerkmale auf den Punkt und auf den Begriff zu bringen. Er erinnerte daran, dass die Voraussetzungen der Tariff{\"a}higkeit nach \S 2 TVG enger sein m{\"u}ssten als die Anforderungen an eine "Koalition" im Sinne des Art. 9 As. 3 GG. Schließlich begr{\"u}nde sich das Tarifvertragsrecht im Rahmen einer "sinnvollen Ordnung" der Arbeitsm{\"a}rkte.}, language = {de} }