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Das bisher in den Landesplanungen verankerte Zentrale-Orte-Konzept bedarf aufgrund wandelnder Herausforderungen in Gesellschaft, Ökonomie und Raumplanung der Anpassung. Das Modell der „Ankerstadt“ kann dazu diskutiert werden. Es leitet sich aus der Theorie der Zentralen Orte (Christaller 1968 [1933]) ab und verfolgt die Intention, zur Stabilisierung des Raumes und zur Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse beizutragen. In ihrer Beschreibung ähnelt sie den Funktionen des Zentrale-Orte-Konzeptes, jedoch werden nicht nur faktische Einrichtungen der Daseinsvorsorge berücksichtigt, sondern statische und dynamische Indikatoren einbezogen, um Transformations- und Innovationspotenziale abzubilden. Welche Impulse der alternative Raumstrukturierungsansatz der „Ankerstadt“ der Raumplanung der brandenburgischen Lausitz geben kann, ist Kern der Untersuchung. Zur Überprüfung dessen werden neben der Literatur- und Dokumentenanalyse, Experteninterviews und mathematisch-statistische Analyseverfahren durchgeführt. Die Clusteranalyse dient der Identifikation potenzieller „Ankerstädte“. Eine Hauptkomponentenanalyse soll die Kausalitäten zwischen den „ankerstädtischen“ Bestimmungsfaktoren darstellen. Im Ergebnis zeigt sich, dass keine Kommune in der brandenburgischen Lausitz in allen zentralen „ankerstädtischen“ Funktionen sehr hohes „ankerstädtisches“ Potenzial aufweist. Jedoch hat die kreisfreie Stadt Cottbus als Verwaltungszentrum, Arbeits-, Hochschul-, Gesundheits- und Freizeitstandort dafür das höchste Potenzial. Sektoral können die Gemeinden Königs Wusterhausen, Senftenberg, Falkenberg/Elster und Spremberg die Anforderungen an eine „Ankerstadt“ erfüllen. Darüber hinaus werden mithilfe der Hauptkomponentenanalyse sechs zentrale Bestimmungsfaktoren identifiziert, die die Charakteristik von „Ankerstädten“ beschreiben. So bestimmen zentralörtliche Versorgungseinrichtungen, die Investitionen zur Förderung der Lebensqualität, raumwirksame Dynamiken, der Arbeitsmarkt, Freiraumpotenziale und Innovationspotenziale das Wesen von „Ankerstädten“. Das Modell der „Ankerstadt“ kann das Zentrale-Orte-Konzept erweitern, indem dessen zugrundeliegende Indikatoren mit in die Beschreibung Zentraler Orte einbezogen werden. Somit soll das Modell perspektivisch nicht die Zentralen Orte ablösen, sondern ergänzen. Darüber hinaus kann es für die künftigen Landes- bzw. Regionalplanungen ein informelles Instrument sein, um als regionales Frühwarmsystem oder Analysemittel zu fungieren. Somit könnte es eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage im kommunalen Finanzausgleich sein. Zudem kann die Ausweisung als „Ankerstadt“ Symbolwirkung entfalten, um Investitionen und siedlungsbezogene Aktivitäten zu fördern, sodass damit ein Beitrag zu bestehenden Stadt-Umland-Diskussionen, insbesondere zur Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Kommunen und zur Stabilisierung dieser geleistet wird.