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Das bisher in den Landesplanungen verankerte Zentrale-Orte-Konzept bedarf aufgrund wandelnder Herausforderungen in Gesellschaft, Ökonomie und Raumplanung der Anpassung. Das Modell der „Ankerstadt“ kann dazu diskutiert werden. Es leitet sich aus der Theorie der Zentralen Orte (Christaller 1968 [1933]) ab und verfolgt die Intention, zur Stabilisierung des Raumes und zur Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse beizutragen. In ihrer Beschreibung ähnelt sie den Funktionen des Zentrale-Orte-Konzeptes, jedoch werden nicht nur faktische Einrichtungen der Daseinsvorsorge berücksichtigt, sondern statische und dynamische Indikatoren einbezogen, um Transformations- und Innovationspotenziale abzubilden. Welche Impulse der alternative Raumstrukturierungsansatz der „Ankerstadt“ der Raumplanung der brandenburgischen Lausitz geben kann, ist Kern der Untersuchung. Zur Überprüfung dessen werden neben der Literatur- und Dokumentenanalyse, Experteninterviews und mathematisch-statistische Analyseverfahren durchgeführt. Die Clusteranalyse dient der Identifikation potenzieller „Ankerstädte“. Eine Hauptkomponentenanalyse soll die Kausalitäten zwischen den „ankerstädtischen“ Bestimmungsfaktoren darstellen. Im Ergebnis zeigt sich, dass keine Kommune in der brandenburgischen Lausitz in allen zentralen „ankerstädtischen“ Funktionen sehr hohes „ankerstädtisches“ Potenzial aufweist. Jedoch hat die kreisfreie Stadt Cottbus als Verwaltungszentrum, Arbeits-, Hochschul-, Gesundheits- und Freizeitstandort dafür das höchste Potenzial. Sektoral können die Gemeinden Königs Wusterhausen, Senftenberg, Falkenberg/Elster und Spremberg die Anforderungen an eine „Ankerstadt“ erfüllen. Darüber hinaus werden mithilfe der Hauptkomponentenanalyse sechs zentrale Bestimmungsfaktoren identifiziert, die die Charakteristik von „Ankerstädten“ beschreiben. So bestimmen zentralörtliche Versorgungseinrichtungen, die Investitionen zur Förderung der Lebensqualität, raumwirksame Dynamiken, der Arbeitsmarkt, Freiraumpotenziale und Innovationspotenziale das Wesen von „Ankerstädten“. Das Modell der „Ankerstadt“ kann das Zentrale-Orte-Konzept erweitern, indem dessen zugrundeliegende Indikatoren mit in die Beschreibung Zentraler Orte einbezogen werden. Somit soll das Modell perspektivisch nicht die Zentralen Orte ablösen, sondern ergänzen. Darüber hinaus kann es für die künftigen Landes- bzw. Regionalplanungen ein informelles Instrument sein, um als regionales Frühwarmsystem oder Analysemittel zu fungieren. Somit könnte es eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage im kommunalen Finanzausgleich sein. Zudem kann die Ausweisung als „Ankerstadt“ Symbolwirkung entfalten, um Investitionen und siedlungsbezogene Aktivitäten zu fördern, sodass damit ein Beitrag zu bestehenden Stadt-Umland-Diskussionen, insbesondere zur Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Kommunen und zur Stabilisierung dieser geleistet wird.
Der vorliegende Forschungsbericht (Kurzfassung) stellt die Ergebnisse einer qualitativen Berufsfeldanalyse zur Situation der ‚Pflegeassistenz‘ im Land Brandenburg vor und präsentiert ein daraus entwickeltes Kompetenzprofil für die zukünftige generalistische Ausbildung von Pflegefachassistent*innen. Empirische Basis der Berufsfeldanalyse sind 44 Expert*inneninterviews sowie 11 teilnehmende Beobachtungen und anschließende Fokusinterviews der beobachteten Personen in verschiedenen Versorgungssettings der Pflege.
Sowohl in den Expert*inneninterviews als auch in den teilnehmenden Beobachtungen zeigte sich, dass die Kernkompetenz der Pflegeassistent*innen in der personenzentrierten Grundpflege pflegebedürftiger Menschen gesehen wird. Pflegefachassistent*innen arbeiten eng mit Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern zusammen. Als Kernmerkmale ihrer Tätigkeit haben sich die große (auch körperliche) Nähe, die Häufigkeit der Kontakte und die Kontinuität der Beziehungen zu den zu pflegenden Menschen gezeigt. Vor diesem Hintergrund wird in der Studie der Vorschlag gemacht, zukünftig die Berufsbezeichnung Pflegefachassistent*in anstelle von Pflegehelfer*in zu wählen. Ebenso wird dafür plädiert, dass die Ausbildung von Pflegefachassistent*innen über ein Jahr hinausgehen sollte, damit die Assistent*innen im Anschluss an ihre Ausbildung die Tätigkeiten kompetent ausführen können, die sie in der Regel jetzt schon in der Praxis übernehmen (müssen).
Wie schwierig es allerdings ist, ein einheitliches Bild zu zeichnen, zeigt sich vor allem bei einem Vergleich der Meinungscluster in den verschiedenen Berufsdomänen: Die Expert*inneninterviews aus den Pflegeschulen dokumentieren in ihrer Mehrzahl eine überraschende Distanz zu den Pflegeassistent*innen. Viele werten sie ab. Dieser Eindruck wiederholt sich nicht in den Kliniken. Die Pflegefachkräfte können mehrheitlich das Engagement der Assistent*innen wertschätzen. Diese Tendenz verstärkt sich noch in den Pflegeheimen, weil hier die Dauer und Intensität der Kontakte mit den Klient*innen vor allem von den Pflegehelfer*innen getragen wird. Anders ist das in der ambulanten Pflege. Hier überwiegt aufgrund des Zeitdrucks und des Fachkräftemangels die Fokussierung auf das pflegetechnisch Notwendige.
Das Gesamtbild erscheint damit eher widersprüchlich. Die Situation in den verschiedenen Berufsdomänen ist kaum vergleichbar. Umso notwendiger wäre eine Vereinheitlichung der Ausbildungsanforderungen im Sinne eines generalistischen Konzepts auch für die Pflegefachassistenz. Die Studie schließt mit einem differenzierten Vorschlag zur „Kernkompetenz“ und den ausdifferenzierten Kompetenzbereichen der Pflegefachassistenz.
Die „Generalistikstudie“ bezieht sich auf eine umfangreiche qualitative Analyse der Diskurse, die sich mit den Auswirkungen des neuen Pflegeberufegesetzes (PflBG) auf die Pflege(bildungs)landschaft im Land Brandenburg auseinandersetzen. Das Gesetz ist seit Januar 2020 in Kraft, und sein Einfluss ist längst spürbar, weil seine Vorgaben beträchtliche Veränderungen des Ausbildungscurriculums der Pflege voraussetzen. Diese Option beeinflusst die anhaltende Pflege(bildungs)reformdiskussion im Lande, deren Profil Gegenstand der hier präsentierten Ergebnisse sein wird. Dabei geht es um „Diskurse“, die diese Reform betreffen. Solche Diskurse lassen sich als einflussreiche „Meinungscluster“ in einem „mentalen Feld“ darstellen.
Dazu wurden drei Gruppendiskussionen mit jeweils sechs Schulleiter:innen durchgeführt und insgesamt 19 Expert:inneninterviews mit Vertreter:innen verschiedener Funktionen im Feld der Pflegeausbildung.
Ergebnis der Studie ist die Identifikation von vier Bedeutungsclustern:
(1) „Generalistik ohne Bodenhaftung“. Damit ist eine Diskursvariante gemeint, die der portugiesische Erziehungsphilosoph António Nóvoa mit Bezug auf „lebenslanges Lernen“ einmal einen planetspeak discourse genannt hat: eine Art „Geschwätz über den Wolken“. Die Beteiligten reden über etwas, und keiner scheint präzise zu wissen, worum es geht.
(2) „Altenpflege als Opfer“. Dieser Diskurs hat eine doppelte Pointe: Er repräsentiert die harten ökonomischen Interessen der Altenpflege-Lobby, die bei der generalistischen Ausbildung den um erhebliche Praxisstunden reduzierten Anteil der für sie ‚billigen‘ Nutzung der Auszubildenden beklagen. Er berührt aber auch eine spezifische Betroffenheit bei den Mitarbeiter:innen der Altenpflege, die durch die generalistische Orientierung wesentliche Schwerpunktsetzungen der Altenpflege gefährdet sehen.
(3) „Wir brauchen Hilfe“. Die auf die Alltagspraxis in den Pflegeschulen zukommenden Zusatzverpflichtungen (z.B. bei der Entwicklung neuer Curricula), die den „Hilfediskurs“ produzieren, bedürfen der flankierenden Begleitung durch erfahrene Expert:innen.
(4) „Pflege mit Kopf und Hand“, ein Innovationsdiskurs, der von einer Pflegebildungselite geführt wird, die „Vorbehaltstätigkeiten“ des Pflegeberufes betont und den reflective practitioner (Donald Schön) im Auge hat und wirklich neue Perspektiven anzielt. Dieser Diskurs wird nur von einer Minderheit vertreten.
Das Ergebnis deutet auf eine komplizierte Situation, die nach expertiser Begleitung und Beratung verlangt.
Seit März 2020 sind infolge der Coronapandemie weltweit in allen Bereichen des öffentlichen Lebens drastische Einschränkungen wirksam geworden. Ein Bereich, in dem die Auswirkungen der Coronapandemie sehr deutlich zu spüren sind, ist die Schule. Bedingt durch die staatlich verordneten Kontaktbeschränkungen war ein regulärer Schulbetrieb nicht mehr realisierbar. Deshalb waren Schülerinnen und Schüler über viele Wochen und Monate gezwungen, zu Hause zu bleiben, was Auswirkungen auf verschiedenen Ebenen nach sich zog. Von einem Tag auf den anderen waren Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und SozialarbeiterInnen mit komplett neuen Rahmenbedingungen konfrontiert. Überforderungen bei den Eltern wurden schnell sichtbar und bei den SchülerInnen traten zunehmend psychische, soziale und Entwicklungsstörungen hervor.
In dieser Hausarbeit geht es nicht vordergründig um die Institution Schule, sondern um die dort verrichtete Soziale Arbeit. Durch die Schließung von Schulen über lange Zeiträume wurde diese wichtige Komponente des Schullebens stark eingeschränkt. Es soll deshalb untersucht werden, wie sich die coronabedingten Kontaktbeschränkungen auf die Schulsozialarbeit ausgewirkt haben und welche Folgen sich daraus für die Zielgruppe der Schulsozialarbeit ergeben. Außerdem wird untersucht, welche Lösungen und neuen Wege gefunden wurden, um Schulsozialarbeit unter den veränderten Bedingungen der Kontaktbeschränkungen weiter durchführen zu können. Für die Erhebung und Auswertung der Daten wurde ein qualitativer Forschungsansatz gewählt. Die Forschungsdaten konnten mittels Online-Fragebogen erhoben werden. Das Forschungsareal befindet sich im südlichen Teil Brandenburgs.
Der Inhalt der vorliegenden Hausarbeit gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil werden theoretische Betrachtungen zur Schulsoziarbeit außerhalb des Coronakontextes angestellt. Dabei wird betrachtet, welche historischen Entwicklungen zur Etablierung der Schulsozialarbeit geführt haben, auf welchen gesetzlichen Grundlagen Schulsozialarbeit basiert, welches Aufgabengebiet sie umfasst und welchen Herausforderungen sich Schulsozialarbeit stellen muss. Im zweiten Teil wird die empirische Erforschung der aktuellen Situation der Schulsozialarbeit im Kontext der Coronapandemie erläutert. Es geht dabei um die Erfassung der aktuellen Bedingungen und Möglichkeiten für die Schulsozialarbeit sowie die Auswirkungen auf deren AdressatInnen. Es wird dargestellt, wie sich Schulsozialarbeit und die Situation für die SchülerInnen durch die coronabedingten Kontaktbeschränkungen verändert haben, welches Forschungsmotiv sich daraus ergab und wie das Forschungsdesign, der Forschungsprozess und die Auswertung der Forschungsdaten gestaltet wurden. In den abschließenden Betrachtungen dieser Hausarbeit wird dargestellt, welche Schlussfolgerungen sich aus den Forschungsergebnissen für die gegenwärtige Schulsozialarbeit und ähnliche zukünftige Ereignisse ableiten lassen.
Flüchtlingssozialarbeitende stehen in der Arbeit mit Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten, nicht nur vor der Aufgabe, die formellen Voraussetzungen (Asylanträge, rechtliche Voraussetzungen für Duldungen und/oder Aufenthaltsbestimmungen etc.) innerhalb kürzester Zeit erfüllen zu müssen. Sie müssen parallel dazu den informellen Teil (Sprache, traumatische Fluchterfahrungen, Trauer und/oder Angst über zurückgebliebene Familienangehörige, mitgebrachte Traditionen etc.) integrieren. Bei dieser hohen Komplexität ist es wichtig in einem professionellen Netzwerk agieren zu können, um der Multikomplexität gerecht zu werden. Besonders in einem Flächenland wie Brandenburg stellt diese Form der Parallelität formeller und informeller Aufgaben eine besondere Herausforderung dar. Neben den professionell-organisierten Netzwerken, treffen wir in Brandenburg auf selbstorganisierte Netzwerke, kleine private Netzwerke und dem Netzwerk des Ehrensamtes. Im Rahmen einer Studie über Netzwerkarbeit in Brandenburg fand eine kurze Evaluation über vorhandene Netzwerke und deren Wirksamkeit statt, in deren Ergebnis die Idee einer Triangulation für eine höhere Effektivität zur Diskussion gestellt wird.
Vor dem Hintergrund der aktuellen, durch die SARS-CoV-2-Pandemie bedingten, Schulschließungen informiert diese Sonderauswertung der HBSC-Studie im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg über Rahmenbedingungen für digital unterstützten Heimunterricht. Es werden Befragungsdaten zur familiären Unterstützung sowie zur Verfügbarkeit von Computern und Heimarbeitsplätzen bei SchülerInnen der Jahrgangsstufen 5, 7 und 9 in Brandenburg präsentiert.
Die hier vorgelegte Studie über die Akzeptanz einer modernisierten Variante der ehemaligen „DDR-Gemeindeschwester“ im Land Brandenburg – eben jener Community (Health) Nurse, wie sie international längst etabliert ist – nutzt methodisch eine Diskursanalyse, die interessante Ergebnisse zur Diskussion stellt. Die Befunde lassen sich plausibel in einer Art „Mentalitätsraum“ abbilden. Im Achsenkreuz einer „Strategieachse“ (mit den Kontrastpolen „strategisch-ökonomisch“ vs. „kulturell-kommunikativ“) und einer „Modernisierungsachse“ (mit den Gegensatzpaaren „traditionell-sozial“ vs. „modern-funktional“) kann die Studie vier Diskursvarianten positionieren, die der Einrichtung einer gegenüber dem Prinzip der caring community verpflichteten Pflege mehr oder weniger aufgeschlossen sind: die Argumentationsfiguren „Reformdiskurs“, „Reformpraxis“, „lokale Verankerung“ und „professionelle Enge“. Das zunächst positive Resultat, dass der Kern der Argumentationen in einer „Meinungswolke“ liegt, die vom linken unteren Quadranten bis zum rechten oberen Quadranten des Mentalitätsraums reicht und ihren Schwerpunkt zwischen den Polen „kulturell-kommunikativ“ und „modern-funktional“ (also im linken oberen Quadranten) hat, wird durch zwei Beobachtungen relativiert: (a) verweisen nicht alle der auf den ersten Blick „fortschrittlichen“ Argumentationsfiguren auf praktische Veränderungen; (b) bleibt die Argumentationsfigur „professionelle Enge“, die sich vor allem auf den pflegepolitisch so wichtigen Bereich der ambulanten Pflegedienste bezieht, im Datenmaterial unterrepräsentiert und muss für die zukünftige Entwicklung besonders ernst genommen werden. Auf diese Fragen weist die Studie jedoch mit besonderem Nachdruck hin und verbindet ihre Ergebnisse mit sinnvollen pragmatischen Forschungsdesideraten für die Zukunft der Gesundheitspolitik im Land Brandenburg.
Baukultur in ländlichen Räumen ist Alltagsbaukultur, die von vielen Akteuren mitgeprägt wird. Ein großer Teil der Verantwortung für das baukulturelle Erscheinungsbild liegt auf kommunaler und regionaler Ebene. Baukultur in ländlichen Räumen kann nicht allein auf das Thema regionstypisches und historisches Bauen reduziert werden und bezieht sich nicht nur auf die Architektur des Gebäudes. Das baukulturelle Leitbild ist weiter gefasst und bezieht die Infrastruktur, die öffentlichen Räume sowie die Kulturlandschaft mit ein. Baukultur im ländlichen Raum ist ein Gemeinschaftswerk Vieler.
Um das landesweite Spektrum widerzuspiegeln, wurden Praxisbeispiele aus Kleinstädten (max. 10.000 Einwohner) und Dörfern aus unterschiedlichen Regionen Brandenburgs untersucht. Im Fokus der Betrachtung steht vor allem die Alltagsbaukultur. Von Interesse sind alle strategischen, planerischen und prozessuale Ansätze, die sich ums Planen und Bauen in ländlichen Räumen drehen und für die zukünftige Entwicklung von Leitbildern, Methoden und Verfahren von Bedeutung sein könnten.
Zielsetzung der Untersuchung ist die Erarbeitung eines Leitfadens für die Stärkung der Baukultur im ländlichen Raum. Die Zielgruppe des Leitfadens sind die Akteure der Baukultur in kleineren Städten und Kommunen der ländlichen Regionen Brandenburgs. Der Leitfaden soll jedoch nicht nur als Dokumentation der Ergebnisse dienen. Der Schwerpunkt wird darin liegen, den Prozess aufzuzeigen, der zu einer gelungenen Baukultur geführt hat. Welche Akteurs- und Trägerkonstellationen, welche Instrumente, rechtliche Grundlagen, Beteiligungsverfahren oder Finanzierung sind bei der Umsetzung zur Anwendung gekommen und können anderen Kommunen als Vorbild dienen?
The German government has set ambitious targets for wind energy expansion and has implemented policy schemes aimed at facilitating market deployment of wind-generated electricity. Data on German wind energy market has shown that, wind energy generating capacity is increasing correspondingly towards the targeted values. Germany is the largest wind energy market in the EU (wind energy accounting for about 10% of the total electricity consumption in Germany) with an installed capacity of about 38.2 GW onshore by the close of 2014. The success of these policies has prompted other countries globally to adopt similar support schemes for renewable energies. However, the rapid growth of wind energy generation in Germany equally faces numerous challenges. Some of these problems are inherent to the wind energy technology while others are caused by the very policies instruments used to support wind energy expansion, such as limited availability of designated areas for wind energy development, non-uniform regulations, and rising prices. The objective of this research, therefore, is to assess the impact of the German energy and environmental policies on onshore wind energy development and to explore implementation options of the German model in Cameroon.
This research has examined the German onshore wind energy sector from a policy perspective based on existing literature, semi-structured interviews with major stakeholders, a case study of Brandenburg and a survey, with the aim of investigating the acceptance of wind energy and challenges the developers are facing.
Based on the study results, it can be affirmed that the future growth of the German onshore market will come from flexible government policies, which may offer fewer incentives to investors. Indeed, the cost of electricity from renewable energy technologies in Germany is in some cases already below retail rates. There is the need, therefore, to pursue strategic programmes that enhances market integration of wind energy. Furthermore, the study results equally shows that the German feed-in tariff based support scheme in its current form, cannot be implemented in Cameroon. This is because, the purchasing power of the Cameroonian population and the economic constraints of the government, makes it difficult or even impossible to adopt the current EEG model in Cameroon where often, basic needs are subsidized.