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Die bundespolitischen Rahmenbedingungen haben sich mit Blick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien konkretisiert. Bis 2027 sind die Bundesländer verpflich-tet, 1,4% der Bundesfläche für Windenergie auszuweisen, bis 2032 sollen es 2% sein. Akzeptanz ist ein zentraler Faktor für eine breite gesellschaftliche Zustimmung zur Energiewende. Finanzielle Beteiligung ist eine Möglichkeit, um die lokale Ak-zeptanz in Standort- und Anrainerkommunen zu stärken. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben Landesregelung zur ver-pflichtenden finanziellen Beteiligung and Windenergieanlagen geschaffen. Die ersten Erfahrungen mit den Landesgesetzen, die durch Expert*inneninterviews er-hoben wurden, deuten darauf hin, dass die Verpflichtung zur finanziellen Beteili-gung in beiden Bundesländern merkbar zu einer Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen beigetragen hat. Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsge-setz aus Mecklenburg-Vorpommern (BüGemBeteilG M-V) ist vom Bundesverfas-sungsgericht als zulässig erachtet worden. Damit existiert eine „Blaupause“ für eine rechtssichere Landesregelung. Entscheiden sich die Gemeinden für eine Investiti-onsbeteiligung, dann sind für sie vergleichsweise hohe Renditen bei niedrigem In-vestitionsrisiko zu erwarten. Allerdings können Investitionsoptionen Disparitäten insbesondere in sozial-ökonomisch weniger prosperierenden Regionen verstärken. Das Brandenburger Windenergieanlagenabgabegesetz (BbgWindAbgG) liefert planbare Einnahmen für die Kommunen, ist einfach umzusetzen und bietet allen Gemeinden die gleichen Wertschöpfungsmöglichkeiten, die allerdings eher gerin-ger ausfallen, als bei der Beteiligung nach BüGemBeteilG M-V. Finanzielle Beteili-gung ist ein wichtiger Baustein zur Erhöhung der Akzeptanz, er ist allerdings nur ein Element von mehreren für eine gesellschaftlich getragene und lokal akzeptierte Energiewende. Neben einem klaren und einmütigen landespolitischen Bekenntnis, transparenter Kommunikation und umfassender Planungsbeteiligung, ist die Wert-schöpfung für Standort- und Anrainergemeinden von erneuerbarer Energieerzeu-gung wichtig. Gemeinden müssen befähigt werden, informierte Entscheidungen im Sinne des gemeindlichen Gemeinwohls treffen zu können, insbesondere mit Blick auf komplexe Sachverhalte wie sie der Energiewende eigen sind. Hierfür sind bera-tende und vernetzende Akteure, wie eine gut ausgestattete Landesenergieagentur ebenso zentral wie die Unterstützung auf landespolitischer Ebene.
Die Integration von E-Learning-Angeboten gestaltet sich nach dem individuellen Wunsch der Hochschule, welche Funktionen E-Learning-Elemente im Bereich der Lehre einnehmen sollen, das heißt, ob sie der Anreicherung, Kombination oder dem Ersatz von Präsenzlehre dienen. In diesem Zusammenhang rückt der Begriff Blended Learning immer weiter in den Fokus, der dafür steht, dass traditionelle Lehr-/Lernmethoden mit E-Learning-Elementen kombiniert werden. Dabei stellt sich zunehmend die Frage nach der optimalen Kombination aus Präsenz- und Onlinemodulen für die einzelnen Hochschulen unter Berücksichtigung der Akzeptanz seitens der Nutzenden. Im Rahmen der Arbeit ergeben sich daher folgende Forschungsfragen, die mittels empirischer Analyse untersucht wurden: Ist eine reine E-Learning-Methode sinnvoll und welche Rolle spielt dabei die Akzeptanz der Studierenden? Inwieweit sollte auf andere Lernformen, wie die Methode des Blended Learning zurückgegriffen werden? Das Ziel ist es einerseits, definierte Einflussfaktoren der Akzeptanz in Bezug auf die Akzeptanz von E-Learning auf Gültigkeit zu überprüfen, um daraus mögliche Ansätze zur Einwirkung auf die Akzeptanz von E-Learning seitens der Studierenden abzuleiten. Andererseits soll die Bewertung aktueller Lehr-/Lernangebote der BTU Cottbus-Senftenberg durch die Studierenden Aufschluss über Optionen der zukünftigen Gestaltung dieser Angebote geben.
Die Integration von E-Learning-Angeboten gestaltet sich nach dem individuellen Wunsch der Hochschule, welche Funktionen E-Learning-Elemente im Bereich der Lehre einnehmen sollen, das heißt, ob sie der Anreicherung, Kombination oder dem Ersatz von Präsenzlehre dienen. In diesem Zusammenhang rückt der Begriff Blended Learning immer weiter in den Fokus, der dafür steht, dass traditionelle Lehr-/Lernmethoden mit E-Learning-Elementen kombiniert werden. Dabei stellt sich zunehmend die Frage nach der optimalen Kombination aus Präsenz- und Onlinemodulen für die einzelnen Hochschulen unter Berücksichtigung der Akzeptanz seitens der Nutzenden. Im Rahmen der Arbeit ergeben sich daher folgende Forschungsfragen, die mittels empirischer Analyse untersucht wurden: Ist eine reine E-Learning-Methode sinnvoll und welche Rolle spielt dabei die Akzeptanz der Studierenden? Inwieweit sollte auf andere Lernformen, wie die Methode des Blended Learning zurückgegriffen werden? Das Ziel ist es einerseits, definierte Einflussfaktoren der Akzeptanz in Bezug auf die Akzeptanz von E-Learning auf Gültigkeit zu überprüfen, um daraus mögliche Ansätze zur Einwirkung auf die Akzeptanz von E-Learning seitens der Studierenden abzuleiten. Andererseits soll die Bewertung aktueller Lehr-/Lernangebote der BTU Cottbus-Senftenberg durch die Studierenden Aufschluss über Optionen der zukünftigen Gestaltung dieser Angebote geben.
Die Masterarbeit beschäftigt sich mit der Problemstellung der Akzeptanz von Online-Kanzleien (AOK). Das Thema lautet „Big Data im Rechtsanwaltsberuf“. Der Begriff Big Data bezeichnet die Verwendung von neuen Technologien, um einen Nutzen aus großen Datenmengen zu ziehen. Diese enormen Datenmengen sind meist vielfältig und komplex. Dadurch entstehen Probleme bei der Speicherung, Verarbeitung und der richtigen Analyse dieser Daten. Unternehmen versuchen durch die Verwendung von Big Data einen ökonomischen Nutzen zu erlangen.
Die Zielstellung dieser Arbeit ist die Eruierung von Einflussfaktoren auf die Akzeptanz von Online-Kanzleien. Die Forschungsfrage der Arbeit lautet ergo: Wie ist die Akzeptanz von Nutzern und potentiellen Nutzern gegenüber Online-Kanzleien und welche Faktoren nehmen Einfluss auf die Akzeptanz? Die Beantwortung der Forschungsfrage soll Faktoren identifizieren, die eine mögliche Inanspruchnahme von Online-Kanzleien beeinflussen.