@phdthesis{Mordhorst2022, author = {Mordhorst, Annegret}, title = {Die F{\"o}rderung erneuerbarer Energien durch die RL 2009/28/EG und ihre Weiterentwicklung : Perspektiven f{\"u}r kleine Akteure}, doi = {10.26127/BTUOpen-6147}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:co1-opus4-61478}, school = {BTU Cottbus - Senftenberg}, year = {2022}, abstract = {Ziel der Arbeit war es, die Perspektiven f{\"u}r Erneuerbare-Energien-Anlagen kleiner Akteure wie Prosumenten unter dem neuen Rechtsrahmen zur F{\"o}rderung erneuerbarer Energien zu untersuchen und einen Ausblick zu geben, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen im deutschen F{\"o}rdersystem, konkret mit dem EEG, umgesetzt werden k{\"o}nnen. Das erste Kapitel befasst sich mit den wichtigsten EU-Rechtsvorschriften im Bereich der erneuerbaren Energien. Massnahmen sowohl auf der Primar- als auch auf der Sekundarstufe waren in diesem Zusammenhang wichtig. Auf der Prim{\"a}rebene, d. Oh Dokumenth. auf der Ebene des EU-Vertrags, spielt der Energieartikel des Artikels 194 AEUV eine zentrale Rolle. Der sekund{\"a}re Rechtsrahmen f{\"u}r die F{\"o}rderung von Energie aus erneuerbaren Quellen besteht im Wesentlichen aus der Richtlinie 2009/28/EG und der Richtlinie zur F{\"o}rderung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die am 21. Dezember 2018 in Kraft getreten sind. In diesem Kapitel erfolgt eine Untersuchung der Unterschiede zwischen den wichtigsten Richtlinien aus dem Jahr 2009 und der Neufassung der Richtlinie aus dem Jahr 2018. Dazu geh{\"o}rten insb. die Bereiche Eigenversorgung und erneuerbare Energiegemeinschaften. Im weiteren Verlauf der Arbeiten wurden die europ{\"a}ischen Vorgaben zur Eigenversorgung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie die Bestimmungen f{\"u}r Erneuerbare-Energien-Gemeinden mit den deutschen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der Fassung 2021 verglichen. Der Vergleich zeigte, dass die deutschen Anforderungen weitgehend den europ{\"a}ischen entsprechen, dass es aber noch einige Unterschiede gibt, die vom deutschen Gesetzgeber noch umgesetzt werden m{\"u}ssen, damit die kleinen Akteure das vom europ{\"a}ischen Gesetzgeber einger{\"a}umte Potenzial voll aussch{\"o}pfen k{\"o}nnen. Zus{\"a}tzlich zu diesen Kernpunkten wurden folgende Fragen angesprochen. Wie sollte Energie aus erneuerbaren Quellen gef{\"o}rdert werden? Wird die Einspeisungspriorit{\"a}t weiterhin bestehen, und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Wie werden Erneuerbare-Energien-Anlagen zuk{\"u}nftig im Engpassmanagement behandelt und wie werden die Verwaltungsverfahren f{\"u}r die Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Projekten gestaltet? Auch diese Fragestellungen wurden durch einen Vergleich mit den aktuellen Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vertieft und kamen zu dem Ergebnis, dass die deutschen Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes den europ{\"a}ischen Anforderungen entsprechen. Die Arbeit endete mit einer Exkursion. Der rechtliche Hintergrund des EU-weit verbindlichen Ziels f{\"u}r den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch von 32 Umschalttaste \% bis 2030 wurde n{\"a}her untersucht.}, subject = {Erneuerbare Energien; Renewable energies; Energiekompetenz; Energy authority; Mitgliedsstaaten; Member state; Europ{\"a}ische Union; Energierecht; Energiepolitik; Elektrizit{\"a}tsmarkt; Prosumerismus}, language = {de} }