@phdthesis{Kurth2006, author = {Kurth, Steffen}, title = {Abfallrechtliche Bestimmungen der Altholz-Verordnung im Kontext zu ausgew{\"a}hlten Aspekten des Immissionsschutzrechts}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:co1-opus-336}, school = {BTU Cottbus - Senftenberg}, year = {2006}, abstract = {Mit der Altholz-Verordnung wurden bundesweit einheitliche Anforderungen an die Entsorgung von Altholz und verbindliche {\"o}kologische Standards vorgegeben. Altholz soll in Abh{\"a}ngigkeit von der Belastung mit Schadstoffen in eine von vier Kategorien eingeteilt werden, von A I (naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Altholz) bis zu A IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz). Diese Altholzkategorien werden bestimmten zul{\"a}ssigen Verwertungsverfahren zugeordnet. Die Handhabung von Altholzabf{\"a}llen ist jedoch nicht nur Gegenstand des Gesetzes zur F{\"o}rderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltvertr{\"a}glichen Beseitigung von Abf{\"a}llen (KrW-/AbfG), sondern auch des Gesetzes zum Schutz vor sch{\"a}dlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Ger{\"a}usche, Ersch{\"u}tterungen und {\"a}hnliche Vorg{\"a}nge (BImSchG). Dies gilt sowohl f{\"u}r die stoffliche Verwertung als auch f{\"u}r die energetische Verwertung von Altholzabf{\"a}llen. Solche Anlagen unterliegen den Vorschriften nach Abschnitt Nr. 8 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchf{\"u}hrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung {\"u}ber genehmigungsbed{\"u}rftige Anlagen - (4. BImSchV). Im Fall der energetische Verwertung von Altholzabf{\"a}llen gilt dies in Verbindung mit Bestimmungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), der Dreizehnten Verordnung zur Durchf{\"u}hrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung {\"u}ber Großfeuerungsanlagen - (13. BImSchV) oder der Siebzehnten Verordnung zur Durchf{\"u}hrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung {\"u}ber Verbrennungsanlagen f{\"u}r Abf{\"a}lle und {\"a}hnliche Stoffe - (17. BImSchV). Folge davon ist: Bestimmungen der Altholz-Verordnung unterscheiden sich vom Bundes-Immissionsschutzgesetz z. B. im Hinblick auf Schadstoffgrenzen. In Feuerungsanlagen, die nicht f{\"u}r alle Altholzkategorien zugelassen sind, kann eine energetische Verwertung von Altholzabf{\"a}llen nach den Bestimmungen der AltholzV erfolgen, soweit der Anteil h{\"o}herer Altholzkategorien 2 \% nicht {\"u}bersteigt. Emissionen z. B. an Halogenwasserstoffen (HCl, HF) der energetischen Verwertung von Altholzabf{\"a}llen mit typischerweise h{\"o}heren Belastungen, werden durch die Art der Feuerung nur bedingt beeinflusst. Sie ist {\"u}berwiegend brennstoffbedingt. Emissionen der erheblich z. B. mit chlor- und flourhaltigen Stoffen belasteten Altholzabf{\"a}lle k{\"o}nnen in der Regel nur durch technische Minderungsmaßnahmen herabgesetzt werden. Vernachl{\"a}ssigt wird jedoch, dass genehmigungsbed{\"u}rftige Anlagen zum Zweck der energetischen Verwertung von Altholzabf{\"a}llen stets nur f{\"u}r Regelbrennstoffe zugelassen sind. Sie sind somit nicht f{\"u}r Altholzabf{\"a}lle h{\"o}herer Kategorien zugelassen, auch nicht bis zu 2 \%. Denn diese Feuerungsanlagen verf{\"u}gen dann nicht {\"u}ber geeignete technische Minderungsmaßnahmen. Die Verbrennung von Alternativbrennstoffen oder h{\"o}herer Altholzkategorien, die nicht als Regelbrennstoffe zugelassen sind, ist nicht von der Genehmigung erfasst. Dieser immissionsschutzrechtliche Grundgedanke dient dem Schutz vor sch{\"a}dlichen Umwelteinwirkungen und erheblicher Nachteile oder erheblicher Bel{\"a}stigungen der Allgemeinheit oder Nachbarschaft. Im Vergleich mit der Altholz-Verordnung besteht damit aus immissionsschutzrechtlicher Sicht eine deutliche Missbrauchsanf{\"a}lligkeit. Die Missbrauchsanf{\"a}lligkeit kann zu strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen f{\"u}hren. Die Zielsetzung der vorliegenden Arbeit besteht im Aufzeigen der Missbrauchsanf{\"a}lligkeit zum einen. Zum anderen ist die Zielsetzung mit Maßnahmen ihrer Vermeidung verbunden. Dies erfolgt anhand von grundlegenden juristischen und technischen Sachverhalten.}, subject = {Abfallrecht; Altholz; Immissionsschutz; Abfall; Altholz; Immission; Energetische Verwertung; Waste; Waste wood; Immission; Energy recovery process}, language = {de} }