110. Deutscher Bibliothekartag in Leipzig 2022 = 8. Bibliothekskongress
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Die Digitalisierung historischer Zeitungen ist ein großer Schritt auf dem Weg, das kulturelle Erbe ungehindert zugänglich zu machen. Die Fortschritte in der automatischen Texterkennung einschließlich Fraktur mittels OCR erweitern die Möglichkeiten, historische Zeitungsbestände zu präsentieren, zu durchsuchen oder mit Methoden der DH zu analysieren. Ziel des DFG-geförderten Projekts „Eine Zeitung in drei Jahrhunderten: Digitalisierung und Präsentation des Darmstädter Tagblatts (1740-1986)“ ist die Digitalisierung und Präsentation des Darmstädter Tagblatts in seinem kompletten Erscheinungsverlauf nach aktuellen technischen Möglichkeiten und Maßgabe der FAIR Prinzipien. Die Digitalisierung umfasst nach dem Stufenmodell des DFG-Masterplans die Imagedigitalisierung mit Strukturdatenerfassung, die OCR-Volltextgenerierung, die Artikelseparierung ausgewählter Sequenzen, die automatische Personen- und Ortsnamenidentifikation und die Annotation per Part-of-Speech-Tagging in ausgewählten Teilen. Eine besondere Herausforderung stellt die Rechteklärung dar. Dem Tagblatt-Projekt kommt Pilotcharakter zu, da sich bislang kein anderes vergleichbares Zeitungsdigitalisierungsprojekt so weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts und damit einen urheberrechtlich komplexen Zeitraum vorgewagt hat. Es gilt, für eine Unmenge an Artikeln, Karikaturen, Fortsetzungsromanen, Fotos etc. die Rechte für die Digitalisierung und anschließende Veröffentlichung einzuholen. Der Schwerpunkt des Vortrags liegt daher auf Aspekten der Rechteklärung. Anhand praktischer Beispiele werden urheberrechtlich relevante Sachverhalte und Lösungswege zur Rechteklärung (auch technischer Art wie z.B. automatisierte Ermittlung von Urhebern) vorgestellt. Die Lösungsansätze sollen dabei helfen, Wege zu zeigen, wie Zeitungsdigitalisierung unter Beachtung des Urheberrechts überhaupt möglich ist, welche Maßnahmen unverzichtbar sind, welche Risiken in Kauf genommen werden können und mit welchen Aufwänden zu rechnen ist.
§ 60d UrhG erlaubt seit 2018 die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Zwecke der Forschung mittels Text und Data Mining (TDM). Forschungsprojekte in textbasierten Disziplinen beschränken sich trotzdem häufig auf gemeinfreie oder Open Access publizierte Werke, um eine Veröffentlichung und Weiterverwendung der Korpora zu ermöglichen. Das schließt insbesondere weite Teile zeitgenössischer Literatur als Forschungsmaterial aus. Seit dem 7.6.21 gelten durch Umsetzung der Digital Single Market-Richtlinie (DSM-RL) teils neue Bestimmungen. Es besteht allerdings weiterhin Rechtsunsicherheit in Bezug auf den weiteren Umgang der Korpora nach Projektende, die auch Bibliotheken betrifft: Nach alter Rechtslage war keine eigene Aufbewahrung der Korpora durch die Forschenden möglich, sie konnten aber an Kulturerbeeinrichtungen übermittelt werden. Jetzt dürfen die Korpora durch die Forschenden aufbewahrt werden, „ solange sie für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung oder zur Überprüfung wissenschaftlicher Erkenntnisse erforderlich sind “ (§ 60d Abs. 5). Ob weiterhin eine Fremdarchivierung möglich ist, ist rechtlich unklar. Die Gesetzesbegründung scheint jedenfalls davon auszugehen, dass die Korpora von Kulturerbeeinrichtungen aufbewahrt werden dürfen, ohne eine ausdrückliche Erlaubnis zur Weitergabe an diese Einrichtungen zu enthalten. Die Archivierung ist nicht nur aus Gründen der Guten Wissenschaftlichen Praxis geboten, sondern wäre auch sinnvoll, um Korpora nachnutzbar zu machen. Die Weiterverwendbarkeit wird regelmäßig zur Förderbedingung für Forschungsprojekte gemacht. Sie ist aber auch aus ökonomischen Gründen sinnvoll, da die Datenaufbereitung besonders kostenintensiv ist. Um einerseits einen möglichst großen Nutzen zu generieren und andererseits auch inhaltlich von bereits betriebener Forschung zu profitieren, ist eine – zumindest anteilige – Nachnutzbarkeit erstrebenswert. Im Vortrag werden mögliche Lösungsansätze für Bibliotheken vorgestellt.
2019 wurde auf dem Bibliothekskongress über die Notwendigkeit der standardisierten Erfassung von Rechteinformationen für digitale Dokumente berichtet (https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0290-opus4-162492). Inzwischen wurden hinsichtlich Standardisierung und Erfassung der Rechteinformationen einige Fortschritte erreicht. Allerdings besteht hinsichtlich der Erfassung der Rechteinformationen leider auch noch Zurückhaltung. Ein Grund ist womöglich, dass die entschlossene inhaltliche Auseinandersetzung mit allen notwendigen Aspekten und deren praktischer Umsetzung die Expertise aus mehreren Fachbereichen erfordert und sehr zeitaufwendig ist. Zum Beispiel ist unter Umständen eine Überarbeitung von Einverständniserklärungen, die Einarbeitung in und Anpassung der Konfiguration angewendeter Systeme, die Einarbeitung in Metadatenstandards und die Schulung des Personals erforderlich. Gegebenenfalls muss zusätzlich die nachträgliche Erfassung der Rechteinformationen bestehender Datensätze organisiert werden. Dieses Ziel auch unter dem Druck anderer Aufgaben entschlossen zu verfolgen, erfordert Durchhaltevermögen. Dieser Beitrag wirbt für die standardisierte Erfassung der Rechteinformationen in den Metadaten digitaler Dokumente (Retrodigitalisate, OA-Publikationen, ...) und unterstützt dies mit einem Erfahrungsbericht aus der SLUB Dresden. Es wird beschrieben wie Rechteinformationen erfasst (K10plus, Kitodo), angezeigt (Katalog, Kitodo) und an weitere Systeme (SLUBArchiv, DDB) übermittelt werden und wie sie nachträglich einer sehr großen Anzahl von Dokumenten hinzugefügt wurden. Hervorgehoben werden Herausforderungen, die bewältigt wurden, um andere Einrichtungen zu motivieren, diese ebenfalls anzunehmen und um sie in deren Bewältigung zu unterstützen. Abschließend zeigt ein Ausblick die bisher unbewältigten Herausforderungen, wie zum Beispiel die standardisierte Beschreibung von Zugriffs- und Nutzungsbeschränkungen mit der Library Rights Machine-readable Language (LibRML).
„Diversität“ ist als Schlagwort heute überall präsent. Doch inwieweit ist sie im Bibliotheksalltag schon angekommen? Wie nehmen etwa ganz konkret Menschen mit Behinderungen, Schwarze Menschen oder Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung Bibliotheken wahr? Welche Wünsche haben sie an ein vielfältiges, nutzerorientiertes und für alle offenes Bibliothekswesen? Darüber wollen wir, die neu berufene dbv-Kommission „Bibliotheken und Diversität“, mit Vertreter*innen der Initiative Schwarzer Menschen in Deutschland (angefragt) und des Deutschen Zentrums für barrierefreies Lesen (dzb lesen) sowie mit Jim Baker vom Querverlag diskutieren. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bibliotheken „von außen“ gesehen werden und wie Vielfalt in Bibliotheken gemeinsam mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen gestaltet werden kann.
Das Digitalprogramm „WissensWandel“ entstand als Reaktion auf die Corona-bedingten Schließungen von Bibliotheken und Archiven. In dieser Zeit konnten die Einrichtungen ihre vielfältigen Angebote nicht oder nur teilweise erbringen. Die bereits etablierten digitalen Services waren die einzige Möglichkeit, Bürger*innen mit Bibliotheksdienstleistungen für Arbeit, Freizeit, Studium, Wissenschaft und Forschung zu versorgen. In dieser Zeit sind die Bedeutung und Nutzung digitaler Angebote noch einmal deutlich angestiegen. „WissensWandel“ möchte diesen Digitalisierungsschub aufgreifen und vorantreiben. Ziel ist es, Bibliotheken als Kultur- und Bildungseinrichtungen digital weiterzuentwickeln, neuartige Angebote der Wissensvermittlung und der Zugänglichmachung des schriftlichen Kulturgutes zu entwickeln und ein nachhaltiges hybrides Angebotsportfolio mit einer Kombination aus digitalen und analogen Services dauerhaft und flächendeckend zu etablieren. In dem Vortrag werden Zwischenergebnisse des Förderprogramms sowie modellhafte Projekte aus kleineren und größeren Bibliotheken vorgestellt. Dabei wird auch darauf eingegangen, welche übergreifenden Bedarfe und Trends sich in der digitalen Weiterentwicklung Öffentlicher Bibliotheken abzeichnen. „WissensWandel. Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von NEUSTART KULTUR“ wird gefördert von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien.
Der virtuelle Lernraum 'Smart Campus-Smart Library' enthält ein digitales Gebäudemodell der TU Wien Bibliothek, das für Simulationen verwendet wird. Ab dem Herbst 2021 wird der virtuelle Lernraum für die Lehre an der TU Wien bereitgestellt. Daten zur Nutzung und zum Gebäude werden wissenschaftlich erhoben, visualisiert und als Open Data in Lehre und Forschung über den virtuellen Lernraum zugänglich gemacht. Die Fähigkeit von Studierenden zum Verstehen von Zusammenhängen, zur Definition und Lösung von Problemen und zur interdisziplinären Zusammenarbeit kann am besten über eigene Experimente und über die direkte Vernetzung mit der Forschung erlernt werden. Der Forschungsbereich Bauphysik als maßgeblicher Projektpartner betreibt bereits Forschungsprojekte an anderen Gebäuden der TU Wien, diese Daten sind jedoch nicht offen zugänglich für die Lehre und auch die Gebäude sind nur begrenzt öffentlich zugänglich. Die Studierenden kennen die Bibliothek aus eigener Erfahrung als Lernraum. Dies schafft eine hohe Identifikation mit dem ‚Lehr- und Lerngegenstand‘. Über das Simulationsmodell können die Studierenden selbst beim Distance Learning den Bezug zum physischen Ort herstellen. Die TU Wien Bibliothek vernetzt Forschungsbereiche aus verschiedenen Disziplinen einer technischen Universität und stellt den virtuellen Lernraum zur Verfügung. Der ‚project-life-cycle‘-Prozess von der Datenerhebung bis zur Publikation und Verbreitung wird transparent nachvollziehbar. In weiterer Folge werden die Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek über das Simuationsmodell in die Entwicklung verschiedener Sanierungsszenarien für das Bibliotheksgebäude eingebunden. Es fehlen derzeit zuverlässige Daten als wichtige Grundlage für eine Sanierung des Gebäudes, eine bessere Flächennutzung und die optimale Gestaltung von Lernplätzen im Gebäude. Für Forschung und Lehre steht mit der TU Wien Bibliothek ein hochfrequentiertes Gebäude in zentraler Lage als Living Lab zur Verfügung.
Leo Lesepilot, der Bibliotheksführerschein der Büchereizentrale Niedersachsen, existiert seit 2009. Seitdem haben viele Grundschulkinder mindestens eines der 8 Module absolviert und zum feierlichen Abschluss den „Leseland-Pilotenschein“ für ihre Bibliotheks- und Medienkompetenz erhalten. Ein wenig in die Jahre gekommen, ist das Konzept seit 2019 vollständig überarbeitet worden. Der Relaunch lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Neuer, größer und digitaler! Neu ist einfach alles: in den vergangenen Monaten sind viele neue Veranstaltungskonzepte und zahlreiche ergänzende Materialien entstanden. Größer ist Leo nun in zweierlei Hinsicht: Zum einen gibt es nun 14 statt 8 Module, zum zweiten ist die Zielgruppe deutlich größer geworden. Leo Lesepilot-Veranstaltungen gibt es jetzt auch für KiTa-Kinder. Digitaler: aus dem analogen Leo Lesepiloten ist ein hybrides Veranstaltungskonzept geworden. Von den 14 Modulen sind 5 digital. Im Rahmen des Relaunches sind vielfältige Veranstaltungen für KiTa- und Grundschulkinder konzipiert worden. Die digitalen Elemente sind kein Selbstzweck, sondern nur dann integriert worden, wenn sie sich inhaltlich gut einfügen und durch die vermittelten Kompetenzen einen Mehrwert für das jeweilige Konzept bieten: so reichert bspw. ein Hörstift eine Bibliotheksrallye an, technisch verfremdete Bilder von Bibliotheksorten und -gegenständen fördern das räumliche Kennenlernen der Bibliothek, Module mit Bee-Bots fördern unter anderem Aufmerksamkeit und Hörkompetenz und in Quiz-Form vertiefen sie zudem das Wissen der Kinder über die Bibliothek. Für die Öffentlichen Bibliotheken in Niedersachsen ist gleichzeitig ein „Rundum-Sorglos-Paket“ gestrickt worden: Auf der Homepage der Büchereizentrale können nicht nur die Veranstaltungskonzepte heruntergeladen werden, auch alle ergänzenden Unterlagen für die Durchführung der einzelnen Veranstaltung stehen hier zur Verfügung: https://www.bz-niedersachsen.de/leo-lesepilot.htm Leo Lesepilot - bz-niedersachsen.de.
Ausgelöst durch die COVID-19-Pandemie im Frühjahr 2020 änderten sich aufgrund von Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen die Arbeitsabläufe und –prozesse in Bibliotheken. Diese Hygieneregeln und weitere einschneidende Einschränkungen, wie zum Beispiel das Schließen der Häuser für den Publikumsverkehr, wirkten sich unter anderem auch auf die Benutzungsdienste aus. Neben der Bereitstellung von gedruckten Medien sowie Lern- und Arbeitsraum, waren ebenso die Auskunftsdienste als Services dieser Abteilungen betroffen. Innerhalb kürzester Zeit mussten Mitarbeitenden in den Bibliotheken neue Kommunikationswege mit den Nutzer*innen finden, sowie aus- und aufbauen. Etablierte und bekannte Auskunftsformate, wie die Beratung am Informationstresen, waren aufgrund der zum Teil geschlossenen Lesesäle nicht mehr oder nur in eingeschränkter Form möglich. Die Informationsvermittlung via Telefon oder über die Mailauskunft rückten daher vor allem am Beginn der Pandemie in den Fokus. Mit der Zeit folgten weitere Auskunftsformate, welche sich hauptsächlich im digitalen Rahmen wiederfinden lassen. Bereits vor der der COVID-19-Pandemie konnte ein digitaler Wandel in den Auskunftsdiensten festgestellt werden, aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen stieg nun der Bedarf an weiteren Auskunftsformaten. Unterstützt wurde diese notwendigen Veränderung sowohl durch die technischen Möglichkeiten, als auch durch das Engagement und die Kreativität der Mitarbeitenden in den Häusern. In dem Vortrag soll aufgezeigt werden, wie sich das Portfolio der Auskunftsdienste in wissenschaftlicher Bibliotheken aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen gewandelt hat und wie Auskunftsdienste vom begünstigten digitale Wandel profitieren kann.
Arbeitsplätze in wissenschaftlichen Bibliotheken sind ein gefragtes Gut. Vor der Corona-Pandemie wurden für Einzelarbeitsplätze primär Systeme zur Anzeige der Auslastung von Bibliotheksstandorten angeboten. Reservierungssysteme wurden – wenn überhaupt - nur zur Buchung spezieller Räume oder besonderer Arbeitsplätze genutzt. Seit Beginn des vergangenen Jahres haben jedoch fast alle wissenschaftlichen Bibliotheken unter Zeitdruck IT-Systeme für die Vorab-Buchung von Einzelarbeitsplätzen eingeführt, um einen gerechten Zugang zum reduzierten Platzangebot zu ermöglichen. Das Hands-on Lab hat zum Ziel, einen Erfahrungsaustausch der Bibliotheken zum Einsatz dieser Systeme zu initiieren, die unterschiedlichen Lösungen kennen zu lernen, best practices zu ermitteln und mögliche Synergien zu erkennen und zu nutzen. Die These ist dabei, dass Buchungssysteme auch nach der Aufhebung pandemiebedingter Zugangsbeschränkungen sinnvoll eingesetzt und durch Nutzer*innen vermutlich sogar eingefordert werden. Wie der Spagat zwischen „Platzgarantie“ und offener Bibliothek realisiert werden kann, welche Features aus Nutzer*innen- und Betreiber*innen-Sicht sinnvoll sind, wie die Integration solcher Systeme in bestehende Infrastrukturen gelingt: Zu diesen und weiteren Fragen soll der Austausch und im Idealfall auch die Erörterung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Bibliotheken befördert werden. Das Lab richtet sich an Verantwortliche für Benutzungsdienstleistungen wie an IT-Verantwortliche entsprechender Bibliotheken. Technische Voraussetzungen für die Teilnahme bestehen nicht, Teilnehmende sind jedoch aufgefordert, die von ihnen eingesetzten Systeme ggf. in sehr kurzer Form vorzustellen.
Die Identifizierung von Publikationen, die auf Basis von Open-Access-Rechten (OA-Rechten) aus Allianz-, National- oder Konsortiallizenzen zweitveröffentlicht werden dürfen, ist bislang mit einem erheblichen, oft manuellen Arbeitsaufwand verbunden. Dazu zählt neben der Feststellung, an welchen Lizenzverträgen mit OA-Rechten die eigene Einrichtung teilnimmt, auch die Ermittlung der darin enthaltenen Zeitschriften. OA-Rechte werden in der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek (EZB) strukturiert erfasst und über die OA-EZB-Schnittstelle zeitschriften- und institutionsspezifisch bereitgestellt, z.B. für DeepGreen. Unter Verwendung der OA-EZB-Schnittstelle wird nun von der UB Regensburg ein Online-Analysetool zur Verfügung gestellt, das aus einer Liste von Publikationen diejenigen automatisiert identifiziert, die potenziell zweitveröffentlicht werden könnten. Für die Analyse wird eine Liste mit DOIs der Publikationen von affiliierten Autor*innen der anfragenden Einrichtung benötigt. Nun wird für jede Publikation ermittelt, welche Zugänglichkeit diese aktuell hat, wann diese in welcher Zeitschrift veröffentlicht wurde und ob dazu für die anfragende Einrichtung in der EZB OA-Rechte hinterlegt sind. Für die Ermittlung werden neben den Daten der EZB zudem die Dienste Unpaywall und SHERPA/RoMEO genutzt. Forschungseinrichtungen und Bibliotheken, die nicht die Ressourcen für aufwändige Bearbeitungsprozesse haben, können mithilfe des Analysetools die Publikationen, die an ihrer Einrichtung entstanden sind, systematisch auf ihr Zweitveröffentlichungspotenzial überprüfen. Zudem ermöglicht es Einzelrechteprüfungen anzubieten. Darüber hinaus erhalten die Einrichtungen eine Übersicht über die Zugänglichkeit der angefragten Publikationen. Angewandt auf die Universität Regensburg wurden 39 zugangsbeschränkte Publikationen des Jahres 2018 ermittelt, für welche die Möglichkeit einer Zweitveröffentlichung über OA-Rechte besteht, 31 davon über die Institution selbst (Stand 15.09.21).