106. Deutscher Bibliothekartag in Frankfurt am Main 2017
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Säumnisgebühren, Ausleihverbuchung oder Vorbestellregal: Wie jede Profession hat auch die Bibliothekswelt ihre Fachsprache und speziellen Abläufe. Damit Menschen mit Lernbehinderung, einem einfachen Sprachlevel oder Migrant*innen Bibliotheken eigenständig und selbstbewusst nutzen können, benötigen Sie eine adäquate Ansprache. Die Stadtbücherei Frankfurt am Main hat sich dazu entschieden, ihre Leser*innen in Einfacher Sprache zu informieren. Damit folgt sie städtischen Richtlinien. Frankfurt will von allen verstanden werden, auch von Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen“, fordert die Sozialdezernentin. Alle Frankfurter*innen sollen Zugang zu Information haben, damit Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention möglich ist. Was bedeutet das für die Stadtbücherei Frankfurt am Main? Wie müssen Flyer und der Internetauftritt aussehen, damit die Informationen von allen Nutzer*innen verstanden und akzeptiert werden? Birgit Knust (Zentralbibliothek) und Roswitha Kopp (Öffentlichkeitsarbeit) stellen im Workshop das Konzept der Stadtbücherei vor. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Prozess zur Übertragung von Inhalten des Internetauftritts in Einfacher Sprache. Vier Fragen stehen dabei im Mittelpunkt: · Wen wollen wir informieren? Definition der Zielgruppe. · Was sind die Kernaussagen? Filtern der Basis-Informationen. · Wie müssen die Texte formuliert sein? Briefing und Absprachen mit einem externen Dienstleister · Wo können die Inhalte präsentiert werden? Implementierung in das Content-Management-System der Stadt Frankfurt. Der Vortrag berichtet praxisnah von der Arbeit an Internettexten und Werbemitteln in Einfacher Sprache. Die Teilnehmer*innen sind eingeladen, in der anschließenden Diskussion von ihren Erfahrungen zu berichten.
2010 stellte der in der Opposition befindliche Südschleswigsche Wählerverband (SSW) einen ersten Gesetzentwurf für ein Bibliotheksgesetz Schleswig-Holstein vor. Der Entwurf wurde auf der Grundlage einer gemeinsamen Stellungnahme der Fachleute noch einmal grundlegend überarbeitet, dann aber im April 2012 von der Regierungsmehrheit im Kieler Landtag abgelehnt. Ein erster Gesetzentwurf wurde Anfang November 2015 den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Am 2. Februar 2016 wurde ein veränderter Entwurf aus dem federführenden Ministerium für Justiz, Kultur und Europa in den Landtag eingebracht. Das Gesetz für die Bibliotheken in Schleswig-Holstein und zur Änderung des Landespressegesetzes“ trat am 30.09.2016 in Kraft. Erfüllt dieses Gesetz die Bedürfnisse der Bibliotheken? Das Bibliotheksgesetz in Schleswig-Holstein muss innerhalb der besonderen Struktur des öffentlichen Bibliothekswesens in Schleswig-Holstein mit seinem Büchereiverein eingeordnet werden. Gemäß § 13 der Landesverfassung des Landes Schleswig-Holstein ist die Förderung des Büchereiwesens Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände. Das Land und der Großteil der Kreise (Gemeindeverbände) bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgabe des Büchereivereins Schleswig-Holstein e.V. Dessen Mitglieder sind die Städte und Gemeinden mit Standbüchereien und die Kreise, die das Bibliothekswesen fördern. Es sollen unter anderem folgende Punkte beleuchtet werden: /Hat das Gesetz Auswirkungen auf die zentralen Dienste des Büchereivereins in Schleswig-Holstein?/Welche Regelungen werden gesetzlich abgesichert?/Ändert sich die Stellung der öffentlichen Bibliotheken des Büchereivereins durch das Bibliotheksgesetz?/
Fragen des Kulturgutschutzes haben besondere Aktualität aufgrund der stattgefundenen Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes in Deutschland. Es wurde entsprechend der notwendigen Umsetzung der EU-Richtlinie (RL) 201460EU vom 15. Mai 2014 überarbeitet und trat am 8.7.2016 in Kraft. Die DBV-AG Handschriften und Alte Drucke der Sektion IV wurde bei der Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens durch den DBV eingebunden. Sie hat außerdem an ihren Empfehlungen zum Umgang mit Kulturgut in Bibliotheken“ gearbeitet und wird diese vor dem Hintergrund der Neufassung des Kulturgutschutzgesetzes vorstellen. Der Beitrag soll auf der Grundlage von Fallbeispielen, bei denen Fragen des Kulturguts und des Kulturgutschutzes in den letzten Jahren besondere Aufmerksamkeit durch Presse und Öffentlichkeit erlangten, die für Bibliotheken wichtigsten Neuerungen thematisieren und die Empfehlungen der AG vorstellen.
Das Thüringer "Bibliotheksrechtsgesetz" war das erste in der bundesdeutschen Landschaft. Es war in den Phasen seiner Entstehung und Verabschiedung keineswegs unumstritten, was bis heute gilt. Dennoch hat es Wirkungen an den Tag und in die Diskussion gebracht, die bis heute nicht nur andauern, sondern sich sogar intensivieren. Diese Wirkungen sind es, die zwei Legislaturperioden später sich nun zunehmend entfalten. Voraussetzung dafür ist jedoch, sich nicht im Lamentieren zu üben, obwohl dazu weiterhin sehr viel Grund bestünde, sondern die Sache der Bibliotheken bei jeder sich bietenden Gelegenheit weiter mit Verve zu vertreten und einfach nicht locker zu lassen. Der nächste Markstein war nach mehrjähriger Vorarbeit zu Beginn des Jahres 2016 mit der Publikation des "Bibliotheksentwicklungsplans für die Öffentlichen Bibliotheken im Freistaat Thüringen" gesetzt worden. Und schon ist der nächste in Sicht: Die aktuelle Regierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, ein Kultur(förder)gesetz zu verabschieden. Öffentliche Bibliotheken, zumal diejenigen mittlerer und kleinerer Größe, zumal im sogenannten "Ländlichen Raum", sind hier gefragt sich einzubringen. Keine leichte Aufgabe im Gewirr der Akteure aus Hochkultur und Breitenkultur und der sogenannten "Kulturellen Bildung", aber eine Herausforderung, die angenommen sein will!Der Vortrag wird gemeinsam von den Sektionen 3A, 3B und 6 eingereicht.
Der Referent stellt die aktuellen Entwicklungen zum umstrittenen Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 52a Urheberrechtsgesetz dar. Er zeigt das Spannungsfeld auf, in dem sich Bibliotheken und Hochschulen bei der Anwendung dieser urheberrechtlichen Vorschrift bewegen. Schließlich informiert der Referent über die praktische Relevanz dieses Vertrags und anderer urheberrechtlicher Vorschriften für die bibliothekarische Arbeit.
Nach vierjähriger Arbeit und teils zähem Ringen auf allen Ebenen der EU wurde am 27.04.2016 die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verabschiedet. Ihr erklärtes Ziel ist die Vollharmonisierung des europäischen Datenschutzrechts und die Gewährleistung eines gleichwertigen Schutzniveaus für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten. Was bedeutet das nun für das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Landesdatenschutzgesetze oder bereichsspezifische Regelungen wie Telemediengesetz (TMG) und Telekommunikationsgesetz (TKG)? Gelten sie überhaupt weiter? Müssen sie modifiziert werden? Hier herrscht momentan eine gewisse Ratlosigkeit.Zunächst gibt es eine Übergangszeit bis 24. Mai 2018. Dann aber ist die EU-DSGVO geltendes Recht in jedem EU-Mitgliedsstaat, und zwar ohne nationale Umsetzungsakte, wie es bei EU-Richtlinien der Fall ist. Wie geht es nun weiter mit der EU-DSGVO und dem bisherigen Datenschutzrecht? Was ist in Deutschland geplant? Wie wirkt sich das alles konkret für uns in den Bibliotheken aus? Was erwartet uns? Welche Bereiche haben für uns eine besondere Relevanz (z.B. Grundbegriffe, Recht auf Vergessen-Werden“, Auftragsdatenverarbeitung, Einwilligungen, grenzüberschreitender Datenverkehr, Aufsichtsbehörden, etc.)? Was müssen wir besonders im Auge behalten? Darauf wird der Vortrag - in einer auch für Nicht-Juristen und Nicht-Verwaltungsspezialisten verständlichen Weise - erste Antworten skizzieren.
In Bayern wurde entschieden, kein Bibliotheksgesetz, sondern einen Bibliotheksplan zu erarbeiten. Im Herbst 2016 wurde der Bayerische Bibliotheksplan veröffentlicht. Der Bayerische Bibliotheksverband zeichnet gemeinsam mit der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen, dem St. Michaelsbund, der Bayerischen Staatsbibliothek und den Bibliotheken der Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Bayern dafür verantwortlich. Er will die weitere Vernetzung, Kooperationen und übergreifende Strategien weiter stärken und stellt Handlungsfelder, Entwicklungsmöglichkeiten und Zukunftsperspektiven zusammen. Auch der Beitrag der Bibliotheken zur Wahrung der Chancengleichheit in Stadt und Land durch die zahlreichen breitenwirksamen Angebote spielt eine wichtige Rolle. Der Bayerische Bibliotheksplan zeigt neben den zentralen Aufgaben der bayerischen Bibliotheken vor allem deren Zukunftsperspektiven auf und benennt sowohl Stärken als auch Entwicklungspotenziale. Er ist damit Standortbestimmung und Zukunftsvision zugleich und entwirft damit insgesamt eine Roadmap“ für den weiteren Ausbau der Bibliothekslandschaft Bayerns. Neben dem fachlichen Diskurs soll er auch auf lokaler und landespolitischer Ebene als Element der Lobbyarbeit eingesetzt werden. Der Vortrag erläutert, warum in Bayern kein Bibliotheksgesetz angestrebt worden ist und beschreibt die Entstehungsgeschichte unter Benennung der verschiedenen Akteure und zieht eine erste Zwischenbilanz der bisherigen Aktivitäten und Reaktionen.Der Vortrag wird gemeinsam von den Sektionen 3A, 3B und 6 eingereicht.
Beschaffungsstrategien von Artikeln jenseits von Bibliothekslizenzen und Copyright gibt es schon lange, nur fanden diese größtenteils im Verborgenen oder im direkten Austausch statt. Wer gut vernetzt ist bekommt Artikel i.d.R. über eine E-Mail-Anfrage an den Autoren oder via Twitter #IcanhazPDF. Auch der Button Request Article“ in Research Gate erfreut sich großer Beliebtheit, ist allerdings immer mit einer gewissen Wartezeit und Unsicherheit verbunden. Seit 2011 bietet SciHub den unbegrenzten und anonymen Zugang zu 50 Mio. Artikeln und bietet seine Dienste ganz und gar nicht im Verborgenen an, sondern geht bewusst an die Öffentlichkeit und macht (Robin-Hood)-PR gegen die Geschäftsmodelle der großen Wissenschaftsverlage. Dabei geht es längst nicht nur um den illegalen Zugang zu urheberrechtlich geschützte Artikeln. Die Veröffentlichung der Nutzungsdaten von Sci-Hub zeigt, dass viele Zugriffe auch aus Ländern mit einer guten Forschungsinfrastruktur stammen. Warum werden hier die angebotenen Lizenzen nicht genutzt? Ist der Zugang über Sci-Hub bequemer und zeitsparender? Was können Bibliotheken hieraus lernen? Was bedeutet dies für die Weiterentwicklung von Open Access? Diese und andere Fragen rund um die Themen Schattenbibliotheken“ und Forschungsnetzwerke können in dem Workshop diskutiert werden.
Nach dem erfolgreichen Crowdsourcing-Projekt mit Swissair-Pensionären (2009-2013) richtete das Bildarchiv der ETH-Bibliothek Ende 2015 auf seiner Bilddatenbank eine allgemein zugängliche Kommentarfunktion ein. Diese einfache Kommentarfunktion allein sorgte noch nicht für viele Rückmeldungen. Hingegen löste ein Artikel in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom 18. Januar 2016 ein grosses Medienecho aus und rief viele Freiwillige auf den Plan, die mithelfen, Bilder zu identifizieren. Bis November 2016 beteiligten sich rund 661 unterschiedliche Freiwillige (90 % Männer) am Crowdsourcing. Mittels rund 8.000 eingegangener Hinweise konnten fast 6.000 Bilder verbessert bzw. erst gar identifiziert werden. Die Top Ten unter den Freiwilligen lieferte zusammen 56 % aller Hinweise. Die Pflege der Community ist ein zentraler Punkt für den Erfolg von Crowdsourcing-Initiativen. Die wichtigsten Instrumente, die im Bildarchiv erprobt werden, werden vorgestellt und diskutiert. Um die unbekannte Crowd besser kennenzulernen, wird zudem im Winter 2016 eine Online-Umfrage zu Motivation, Arbeitstechniken und soziodemografischem Hintergrund bei der Crowd durchgeführt werden. Die Resultate dieser Umfrage werden präsentiert.
Facebook ist noch nicht einmal 15 Jahre alt und hat in dieser kurzen Zeit geradezu Unglaubliches geschafft: Ein knappes Drittel der Weltbevölkerung hat sich dort einen digitalen Zweitwohnsitz eingerichtet. Diese Anziehungskraft hat ihre Gründe: Facebook simuliert - wie jedes andere soziale Netzwerk - Aufmerksamkeit, jederzeit und überall. Aus diesem Gefühl des permanenten Wahrgenommenwerdens erwächst der Anspruch, auch im realen Leben ähnlich viel zu sagen zu haben. Doch dem ist üblicherweise nicht so. Und so formiert sich in Kommentarspalten und sozialen Netzwerken eine Gegenöffentlichkeit, die den Frust über mangelnde Teilhabe in aggressiven Akten gegenüber Eliten wie Minderheiten ausagiert. Auch Bibliotheken bekommen das mittlerweile zu spüren. Darauf müssen Bibliotheken reagieren, auch und gerade im Social Web. Sie müssen aufhören, Social-Media-Arbeit als Nebenaufgabe oder Praktikantenjob einzuordnen. Sie müssen nicht nur vor Ort, sondern auch und gerade im Digitalen mehr Teilhabe ermöglichen. Sie müssen starke Gemeinschaften mit ihren Fans und ihren Mitarbeiter_innen bilden - Gemeinschaften, die von einer Vision, statt von guten Pointen oder netten Bildchen zusammengehalten werden.Notwendig ist ein professionelles und vor allem strategisches Community Management, das all die großen Talente öffentlicher Bibliotheken - Integration, Medienkompetenz, Zugänglichkeit u.s.w. - erfolgreich ins Digitale übersetzt. Basis dafür ist eine Digitale Kommunikationsstrategie, die sich der Unterschiede einzelner Netzwerke genauso bewusst ist wie der Notwendigkeit von Social Media Guidelines. Diese Strategie kann sich nicht nur an die Nutzerinnen und Nutzer richten, sondern muss in mindestens demselben Maße auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bibliothek einbeziehen und durch entsprechende Weiterbildung fitmachen für diese kaum zu unterschätzenden Herausforderungen der Zukunft.