106. Deutscher Bibliothekartag in Frankfurt am Main 2017
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Nach vierjähriger Arbeit und teils zähem Ringen auf allen Ebenen der EU wurde am 27.04.2016 die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verabschiedet. Ihr erklärtes Ziel ist die Vollharmonisierung des europäischen Datenschutzrechts und die Gewährleistung eines gleichwertigen Schutzniveaus für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten. Was bedeutet das nun für das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Landesdatenschutzgesetze oder bereichsspezifische Regelungen wie Telemediengesetz (TMG) und Telekommunikationsgesetz (TKG)? Gelten sie überhaupt weiter? Müssen sie modifiziert werden? Hier herrscht momentan eine gewisse Ratlosigkeit.Zunächst gibt es eine Übergangszeit bis 24. Mai 2018. Dann aber ist die EU-DSGVO geltendes Recht in jedem EU-Mitgliedsstaat, und zwar ohne nationale Umsetzungsakte, wie es bei EU-Richtlinien der Fall ist. Wie geht es nun weiter mit der EU-DSGVO und dem bisherigen Datenschutzrecht? Was ist in Deutschland geplant? Wie wirkt sich das alles konkret für uns in den Bibliotheken aus? Was erwartet uns? Welche Bereiche haben für uns eine besondere Relevanz (z.B. Grundbegriffe, Recht auf Vergessen-Werden“, Auftragsdatenverarbeitung, Einwilligungen, grenzüberschreitender Datenverkehr, Aufsichtsbehörden, etc.)? Was müssen wir besonders im Auge behalten? Darauf wird der Vortrag - in einer auch für Nicht-Juristen und Nicht-Verwaltungsspezialisten verständlichen Weise - erste Antworten skizzieren.
Urheber- und medienrechtliche Gesetze laufen der Technik hinterher. Dadurch entstehen bei allen Betroffenen große Ungewissheiten darüber, was erlaubt ist und was nicht, welche Vorkehrungen zu treffen sind und welche Vergütungen wie abzurechnen sind. Um ihrer Aufgabe, der Öffentlichkeit und Wissenschaft Literatur und andere für Bildung, Studium und Forschung notwendige Wissenressourcen zur Verfügung zu stellen, dürfen Bibliotheken sich von den rechtlichen Grauzonen nicht zu sehr verunsichern lassen. Der Prozess des technischen und organisatorischen Wandels wird nicht enden. Bibliotheken begrüßen ihn und werden auch weiterhin mit ihm umgehen. Weil oft nicht klar ist, ob neue Leistungen, Praktiken und Systeme von den einschlägigen Gesetzen erfasst sind, müssen wir uns darauf einstellen, dass es weiterhin Entscheidungen der Gerichte aller instanzen sowie des EuGH und sogar des Bundesverfassungerichts regnen wird. Ausleihe von E-Books, Digitalisierung, Vergütung oder Facebook-Fanseiten: Neue Gesetze, Gesamtverträge und höchstinstanzliche Urteile werden die Unsicherheiten nicht auf einen Schlag aus dem Weg räumen. Bibliotheken sind gut im Verwalten, aber bisher noch nicht gut genug im Wandeln. Lernen wir also, den Wandel zu verwalten ! Mit mehrere Vorträgen zu brennenden Aspekten des rechtlichen Umbruchs laden wir Sie zu Diskussionen über die Reparatur des bibliothekarischen Rechts-Diskurses ein.