106. Deutscher Bibliothekartag in Frankfurt am Main 2017
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Im Kooperationsverbund der Digitalen Hochschule NRW (DH-NRW, ehemals DV-ISA) haben sich 33 Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossen, um gemeinsam mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) des Landes Nordrhein-Westfalen in den Themenbereichen Information, Kommunikation und Medien zusammenzuarbeiten und digitale Initiativen weiter voranzutreiben. Aufbauend auf einer 2015 durchgeführten Bestandsaufnahme zu Forschungsdatenmanagement (FDM) an den Hochschulen in NRW (http:www.dh-nrw.dehandlungsfelderforschungforschungsdatenmanagement), hat sich 2016 das sog. "Fachteam Forschungsdatenmanagement" gebildet, eine Expertengruppe zusammengesetzt aus Vertretern von Bibliotheken und Rechenzentren der Hochschulen. Ziel der Arbeit des Fachteams ist es, die Hochschulen für das Thema FDM zu sensibilisieren und damit hochschulübergreifende Kooperationen für die Entwicklung von Verfahren zu institutionellem FDM zu fördern. Gleichzeitig sollen Konzepte und Handlungsempfehlungen für die Etablierung von flächendeckendem und nachhaltigem FDM an den Hochschulen des Landes erarbeitet werden. Der Vortrag stellt die bisher erzielten Ergebnisse der Arbeit des Fachteams vor, und ordnet diese in die deutschlandweiten Initiativen zu FDM ein. Fokus sollen dabei insbesondere die Erfahrungen aus der intensiven einrichtungsübergreifenden Arbeit zwischen Bibliotheken, Rechenzentren und Forschungsabteilungen der unterschiedlichen Hochschulen sein.
Die in den letzten Jahren immer weiter voranschreitende Implementierung von Datenmanagement-Planung und -Durchführung in wissenschaftlichen Projekten auf nationaler und internationaler Ebene wird auch institutionell wahrgenommen. Die Christian-Albrechts Universität hat sich aus diesem Grund bereits 2015 eine Richtlinie zum Umgang mit Forschungsdaten gegeben und ist damit am Wissenschaftsstandort ein Vorreiter in diesem Thema. Ziel des Projektes Data Policy Kit“ ist es, den Forschenden die Möglichkeit zu geben, ein Regelwerk für den Umgang mit den in ihren Forschungsvorhaben erzeugten Daten zu verfassen. Regelwerke zum Umgang mit Forschungsdaten dienen dazu, konkrete und verbindliche Regelungen für organisatorische Einheiten festzuhalten, die dann ihrem Gültigkeitsbereich entsprechend Anwendung finden. Im Gegensatz zu Leitlinien, die ein Leitbild für den Umgang mit Forschungsdaten kommunizieren, und Datenmanagementplänen, die die Planung vom Umgang mit Forschungsdaten dokumentieren, haben Regelwerke zum Umgang mit Forschungsdaten für ihren Geltungsbereich verbindlichen Charakter. Das Data Policy Kit bietet die Möglichkeit, ein solches Regelwerk zum Umgang mit Forschungsdaten mit Hilfe von Textbausteinen zu generieren. Es ist durch seinen Baukasten-Charakter um weitere Textbausteine erweiterbar und lässt sich so an neue Anforderungen und Disziplinen adaptieren. 3. Referent: Dirk Fleischer, Christian-Albrechts-Universität Kiel, Kiel, Deutschland 4. Referent: Stefan Farrenkopf, Universitätsbibliothek der Christian-Albrechts-Universität Kiel, Kiel, Deutschland
An der Technischen Universität Berlin ist das Forschungsdatenmanagement seit 2014 etabliert.
Hierfür wurde eine Infrastruktur aufgebaut, die vom Servicezentrum Forschungsdaten und ‑publikationen (SZF)“ betrieben wird. Im SZF arbeiten die Universitätsbibliothek (Leitung), das Rechenzentrum und die Forschungsabteilung zusammen. Zentraler technischer Kern ist das Repositorium DepositOnce, in dem Forschungsergebnisse mit ihren Metadaten langfristig gesichert werden und somit verifizierbar, zitierbar und verfügbar sind. Das Forschungsdatenmanagement wird in der Hauptabteilung Elektronische Dienste“ der Universitätsbibliothek, Abteilung Online-Dienste&IT-Entwicklung“, koordiniert.
Seit mittlerweile fast drei Jahren befindet sich der Dienst nun im Regelbetrieb. In dem Poster wird das alltägliche Zusammenspiel aus TU-Wissenschaftler*innen und -Studierenden, UniversitätsverlagHochschulschriften und der Koordinierungsstelle vorgestellt, wiederkehrende Problematiken beim Einstellen der Daten, neue Fragen und Herausforderungen dargelegt und wie die Dienstleistung mit neuen Entwicklungen im und am System erweitert und verbessert wird.
Urheber- und medienrechtliche Gesetze laufen der Technik hinterher. Dadurch entstehen bei allen Betroffenen große Ungewissheiten darüber, was erlaubt ist und was nicht, welche Vorkehrungen zu treffen sind und welche Vergütungen wie abzurechnen sind. Um ihrer Aufgabe, der Öffentlichkeit und Wissenschaft Literatur und andere für Bildung, Studium und Forschung notwendige Wissenressourcen zur Verfügung zu stellen, dürfen Bibliotheken sich von den rechtlichen Grauzonen nicht zu sehr verunsichern lassen. Der Prozess des technischen und organisatorischen Wandels wird nicht enden. Bibliotheken begrüßen ihn und werden auch weiterhin mit ihm umgehen. Weil oft nicht klar ist, ob neue Leistungen, Praktiken und Systeme von den einschlägigen Gesetzen erfasst sind, müssen wir uns darauf einstellen, dass es weiterhin Entscheidungen der Gerichte aller instanzen sowie des EuGH und sogar des Bundesverfassungerichts regnen wird. Ausleihe von E-Books, Digitalisierung, Vergütung oder Facebook-Fanseiten: Neue Gesetze, Gesamtverträge und höchstinstanzliche Urteile werden die Unsicherheiten nicht auf einen Schlag aus dem Weg räumen. Bibliotheken sind gut im Verwalten, aber bisher noch nicht gut genug im Wandeln. Lernen wir also, den Wandel zu verwalten ! Mit mehrere Vorträgen zu brennenden Aspekten des rechtlichen Umbruchs laden wir Sie zu Diskussionen über die Reparatur des bibliothekarischen Rechts-Diskurses ein.