106. Deutscher Bibliothekartag in Frankfurt am Main 2017
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Über die heilsame Wirkung von Büchern ist schon einiges geschrieben worden. Ein starker neuer Partner der Bibliotherapie ist Shared Reading, zu Deutsch Geteiltes Lesen“. Das Konzept aus England basiert darauf, dass moderierte Gruppen sich gemeinsam laut vorlesen und dann über das Gesprochene austauschen. Das Konzept findet in vier Bereichen Anwendung: Bildung, Gesundheit, Unternehmen, Community. Die Wirkungen auf Psyche und Gesundheit sollen nachweislich hoch sein. Studien aus England sprechen von positiven Einflüssen auf die Affektbalance, die Lebenszufriedenheit und die emotionale Belastbarkeit. In Deutschland beginnt Shared Reading gerade erst Fuß zu fassen.Sollen sich Bibliotheken an der neuen Bewegung beteiligen? Die Stadtbücherei Frankfurt am Main sieht in dem Projekt einen innovativen Ansatz mit dem Potential, Bibliotheken in der Community zu verankern. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt und gefördert von der BHF-BANK Stiftung initiiert die Bücherei seit Februar 2017 eine Lesegruppe für Seniorinnen und Senioren. Dr. Sabine Homilius, Leiterin der Frankfurter Stadtbücherei, und Carsten Sommerfeldt, der mit seiner Agentur Böhm&Sommerfeldt die englische Leserevolution nach Deutschland holt, stellen das Projekt und seinen Mehrwert für Bibliotheken vor. (Hinweis: Die Stadtbücherei bietet parallel einen Workshop zu dem Thema für Praktiker*innen an.)
Citizen Science in Libraries
(2017)
Nach vierjähriger Arbeit und teils zähem Ringen auf allen Ebenen der EU wurde am 27.04.2016 die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verabschiedet. Ihr erklärtes Ziel ist die Vollharmonisierung des europäischen Datenschutzrechts und die Gewährleistung eines gleichwertigen Schutzniveaus für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten. Was bedeutet das nun für das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Landesdatenschutzgesetze oder bereichsspezifische Regelungen wie Telemediengesetz (TMG) und Telekommunikationsgesetz (TKG)? Gelten sie überhaupt weiter? Müssen sie modifiziert werden? Hier herrscht momentan eine gewisse Ratlosigkeit.Zunächst gibt es eine Übergangszeit bis 24. Mai 2018. Dann aber ist die EU-DSGVO geltendes Recht in jedem EU-Mitgliedsstaat, und zwar ohne nationale Umsetzungsakte, wie es bei EU-Richtlinien der Fall ist. Wie geht es nun weiter mit der EU-DSGVO und dem bisherigen Datenschutzrecht? Was ist in Deutschland geplant? Wie wirkt sich das alles konkret für uns in den Bibliotheken aus? Was erwartet uns? Welche Bereiche haben für uns eine besondere Relevanz (z.B. Grundbegriffe, Recht auf Vergessen-Werden“, Auftragsdatenverarbeitung, Einwilligungen, grenzüberschreitender Datenverkehr, Aufsichtsbehörden, etc.)? Was müssen wir besonders im Auge behalten? Darauf wird der Vortrag - in einer auch für Nicht-Juristen und Nicht-Verwaltungsspezialisten verständlichen Weise - erste Antworten skizzieren.