96. Deutscher Bibliothekartag in Leipzig 2007 = 3. Leipziger Kongress für Information und Bibliothek
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Digitales Rechtemanagement wurde entwickelt ab Beginn der 90er Jahre, als die neuen Möglichkeiten, quasi unbegrenzt digitale Dateien zu kopieren und ohne Qualitätsverlust ungehindert zu verbreiten, Rechteinhaber, vor allem Verwerter aus dem Bereich der Unterhaltungsindustrie, auf den Plan riefen, da die Gefahr gesehen wurde, dass ganze Geschäftsfelder, zum Beispiel der gewinnbringende Handel mit Musik (später auch mit Filmen, Software), drohten wegzufallen. Seitdem hat sich DRM von einem Instrument des reinen Kopierschutzes weiterentwickelt zu einem, das die Implementierung von abgestuften Zugangs- und Nutzungsrechten in digitalen „Content“ für die legalen Erwerber ermöglicht. Für Bibliotheken sind DRM-Anwendungen, zum Beispiel der Erwerb von DRM-Produkten in Form von E-Books , interessant, da damit die Möglichkeit eröffnet wird, an Nutzer Medien sicher und komfortabel zu „verleihen“, die an digitalen Medienprodukten interessiert sind und den Weg in die Bibliothek scheuen. Der Vortrag stellt dazu erste Erfahrungen und Entwicklungen vor.
Ein Weblog als Content-Managment-System für den OPL-Arbeitskreis Berlin-Brandenburg ; Vortragstext
(2007)
Seit nunmehr zwei Jahren dient ein Weblog-Publishing-System als Informationsplattform für den OPL-Arbeitskreis Berlin-Brandenburg. Der Vortrag analysiert die Kommunikationsinfrastruktur des Arbeitskreises vor und nach Einführung des Weblogs und gibt Hinweise zur technischen und organisatorischen Realisierung eines kollaborativ erstellten und gepflegten Internet-Auftritts.
Der Vortrag untersucht die Rolle und Bedeutung der 'Digital Divide' genannten Prozesse vor dem Hintergrund der Wissensgesellschaft. Dabei wird der (physische) Anschluss an das Internet vom (intelektuellen) Zugang zu Informationsressourcen unterschieden. Informationelle Partizipation, so die These, setzt Zugang voraus, der nicht allein über eine Hard- und Softwareinfrastruktur hergestellt werden kann, sondern an die individuelle Lebenssituation angepasst sein muss. Es folgen Ansätze zu Strategien, die Bibliotheken auf mikro- meso und makrostruktureller Ebene dazu verhelfen können, Menschen Zugang und damit informationelle Partizipation zu ermöglichen.
Die Autorin beschreibt in ihrem Powerpoint-Folien-Vortrag „Die Bibliothek als Partnerin im Hochschulnetz“, welche Überlegungen, Wege und Schritte dazu führten, die Bibliothek zu einer Partnerin im Beziehungsnetzes des Hochschulgefüges werden zu lassen. Sie sieht dieses Hochschulbeziehungsnetz als Konstrukt, aus dem immer wieder neue WinWin-Situationen erwachsen, die sowohl das Kerngeschäft unterstützen als auch besondere Vorhaben der Hochschule/der Bibliothek in innovativen Prozessen und Vorhaben begleiten. Der Kongressaufforderung, zu „Information und Ethik“ Aussagen zu machen, kommt sie insofern nach, als sie kulturelle Ereignisse, ethische Prinzipien, die Umsetzung kommunikationsphilosophischer Ideen oder schlüsselqualifikatorischer Grundsätze als Ausgangspunkt der Initiierung gemeinsamer Vorhaben zwischen unterschiedlichen Hochschulpartnern und Bibliothek beschreibt. Es wird aufgezeigt, wie beispielsweise unterschiedliche Formen der Öffentlichkeits- Marketing- und Kulturarbeit im Sinne von Campuskultur in der Hochschule und der Bibliothek Beiträge zu Aufbau, Erweiterung, Gestaltung und Tragfähigkeit eines hochschulinternen Netzwerkes leisten können und welche Erfolgsfaktoren aus Sicht der Autorin zum Gelingen beitragen. Das Bibliothekskerngeschäft wird durch die geschilderten Arbeitsformen erleichtert und gestützt - nicht ersetzt. Es gibt ihm neue Impulse und eröffnet aus der Nähe besonderer Kooperationen vertiefte Sichtweisen darauf, wie wir wahrgenommen werden. Exemplarisch werden wechselseitige und vielfältige Kooperationsbeispiele jenseits oder zusätzlich klassischer Dienstwege zwischen Bibliothek und Hochschule und umgekehrt von der Vision bis zur praxisbezogenen Realisierung und Zusammenarbeit mit Lehrenden und Studierenden geschildert. Aufgabenzuwachs und Aufgabenbereicherung sowie eine vertiefte wechselseitige Identifikation der HochschulpartnerInnen füreinander sind Folgen dieser Vorgehensweisen, die bewusst kreative Wege als Arbeitsinstrument befördern.
Die Bibliothek der Universität Konstanz sondert seit mehr als zwanzig Jahren regelmäßig Bestände aus. Bereits einige Jahre nach Beginn des regulären Betriebes wurden die ersten überholten oder verbrauchten Lehrbücher ausgesondert. Als mit wachsender Größe des Bestandes die Frage anstand, ob aus dem allgemeinen Bestand überholte Literatur ausgesondert werden soll oder ob der Bestand einer Universitätsbibliothek nicht grundsätzlich möglichst vollständig archiviert werden sollte, wurde durch das Gutachten des Wissenschaftsrates zu den Magazinbeständen wie durch die Gründung des Baden-Württembergischen Landesspeichers in Karlsruhe die Diskussion von mehreren Seiten befördert. Die Bibliothek der Universität Konstanz hat die Gründung des Landesspeichers genutzt, eine Grundsatzdiskussion über Archivierung und Aussonderung zu führen. In dieser Diskussion wurde die Konstanzer Aussonderungstabelle entwickelt, die das differenzierte Aussonderungsvorgehen in den verschiedenen Fächern beschrieb. Die Auflösung des Landesspeichers wurde genutzt, die Aussonderungsvorgaben zu überprüfen und die im Landesspeicher ausgelagerten Bestände, die auch nach der überprüfung als entbehrlich eingestuft wurden, zu entsorgen. In der Folge werden jährlich neben zweitausend Lehrbüchern zwischen sieben- und zehntausend Bände aus dem Fächerbestand ausgesondert. Die Lizenzierung von Zeitschriftenarchiven wie JStor und die Bereitstellung der Zeitschriftenarchive über die Nationallizenzen führt zur – noch offenen – Diskussion mit den Fachbereichen, wieweit die Altbestände der – vor allem naturwissenschaftlichen – Zeitschriften weiterhin archiviert werden sollen. Erforderlich für diese Diskussion ist ein Umdenken in den Bibliotheken: Das Selbstverständnis der Bibliotheken darf sich künftig nicht mehr an den Bestandsgrößen (allein) orientieren, sondern sollte statt dessen auf der Gesamtheit der bibliothekarischen Leistungen gegründet sein.
Die Debatten um die mögliche Einführung eines eigenen Bibliotheksgesetzes ziehen sich seit den 50er Jahren durch die Geschichte des Landes Hessen. Mehr als 60 Jahre nach Gründung Hessens muss nüchtern festgestellt werden, dass man derzeit weit von einer Bibliotheksgesetzgebung entfernt ist, die verbindliche Standards innerhalb des gesamten Bundeslandes festschreibt, bestehende Defizite bei Personalausstattung und Medienbestand korrigiert und regionale Disparitäten bei der bibliothekarischen Grundversorgung einebnet. Es werden die verschiedenen Anläufe auf dem Weg zu einem noch immer nicht vorhandenen Hessischen Büchereigesetz dargestellt und Gründe für ihr Scheitern erläutert.
Mit Blick auf die immer wieder erhobene Forderung nach einem Bibliotheksgesetz in Deutschland werden die aktuelle Praxis von Bibliotheksgesetzgebung in Deutschland sowie die Hindernisse für ein spezifisches Bibliotheksgesetz dargestellt. Der Beitrag mündet in einen Ausblick auf eine mögliche Strategie für den Erlass eines Bibliotheksgesetzes.
Die Technologie der Radio Frequency Identification (RFID) erhält zunehmend Einzug in deutsche Bibliotheken, ohne dass datenschutzrechtliche Fragen hinreichend erörtert werden. Dahingegen wird dem Schutz der Privatsphäre von Bibliotheksnutzern bei der Verbandsarbeit der American Library Association (ALA) große Beachtung geschenkt. So hat die ALA 2005 mit der “Resolution on Radio Frequency Identification (RFID) Technology and Privacy Principles” sowie ein Jahr später mit den „Privacy and Confidentiality Guidelines“ konkrete Richtlinien für die praktische Bibliotheksarbeit im Umgang mit den Funkchips geschaffen. Auch deutschen Bibliotheken ist bei der Einführung der RFID-Technologie zu empfehlen, Aspekte der Datensparsamkeit, Datensicherheit und Transparenz nicht zu vernachlässigen. Um den Vertrauensschutz der Leser zu wahren, sollte eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung die Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Grundsätze gewährleisten.
Der Bologna-Prozess und die damit verbundene Einführung der gestuften Studiengänge bringt eine ganze Reihe von neuen Aufgaben für Bibliotheken mit sich. Im vorliegenden Beitrag wird der Fokus dabei auf die Stärkung der Informationskompetenz von Studienanfängern und Fortgeschrittenen gelegt, dies jeweils am Beispiel der Universität Konstanz. Während in den Bachelor-Studiengängen die Vermittlung von Informationskompetenz vorwiegend in Kursen geschieht, müssen für Graduierte (Master-Studierende, Doktoranden, Post-Docs etc.) auch andere Formen der Erreichung und Vermittlung gefunden werden. Die Rolle der Fachreferent/innen und die Konsequenzen für Bibliothek und Fachreferat werden diskutiert
Organization Development for Libraries: The Bologna process as a strategic and logistical challenge
(2007)
Die Umsetzung des Bologna-Prozesses befindet sich an Deutschlands größter Universität, der LMU München, in der heißen Phase: Stufenweise werden zwischen 2006 und 2009/10 alle Studiengänge auf Bachelor und Master umgestellt. Dies bedeutet nicht nur für Lehrende und Universitätsverwaltung immensen Aufwand, sondern stellt auch für die Universitätsbibliothek eine strategische und logistische Herausforderung dar. Organisations- und Personalstruktur sind auf neue Aufgaben, z.B. im Bereich der Vermittlung von Informationskompetenz, einzustellen: Intern müssen effiziente Veranstaltungsmodelle gefunden, Veranstaltungen koordiniert, Prüfungen und Räume organisiert, Materialien erarbeitet, Mitarbeiter/innen fortgebildet, Bestände ergänzt, Kenntnisse gesammelt und ausgetauscht werden. Extern sind intensive Öffentlichkeitsarbeit, effektives Reporting und diplomatische Verhandlungen vonnöten, die die veränderte Stellung der Universitätsbibliothek in der Universität vermitteln. Angesichts der Ressourcenknappheit müssen zudem Wege einer verbesserten Zusammenarbeit unter den Bibliotheken sowie mit anderen Institutionen gefunden werden. Diese Organisationsentwicklung bringt für alle Beteiligten neue Aufgaben und damit auch einen Wandel des Berufsbilds mit sich, nicht nur im Fachreferat. Doch auch die Bedürfnisse und Anforderungen der Lehrenden und Studierenden an den Service der Universitätsbibliothek ändern sich mit der Einführung der neuen Studiengänge deutlich. Diese Entwicklungen wird der Beitrag, u.a. anhand der Ergebnisse einer von der UB München 2006 im Auftrag der Universitätsleitung erstellten Studie zur Vermittlung von Informationskompetenz, nachzeichnen und in den Rahmen der bayerischen Bestrebungen zur Umsetzung des Bologna-Prozesses stellen.