Recht, Politik, Lobbyarbeit
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Der Besuch des US-Botschafters John B. Emerson am 2. Dezember 2015 sorgte in der Stadt Frankfurt (Oder) für einigen Wirbel, zumal die Ankündigung recht kurzfristig erfolgte. Große Verwunderung erregte auch sein Wunsch, der Stadt- und Regionalbibliothek einen Besuch abzustatten. Doch galt sein Interesse am Haus zwischen Rathaus und Marienkirche einer zentralen Kultureinrichtung der Stadt. Es auch bereits die dritte Visite eines US-amerikanischen Botschafters in der Bibliothek.
Eine UB schließt einen Lizenzvertrag mit einem ausländischen Anbieter von Datenbanken ab. Es wird nun behauptet, zusätzlich zu der an den deutschen Fiskus zu ent-richtenden Umsatzsteuer in Höhe von 19% müsse die UB weitere 15% des Netto-Rech-nungsbetrags als „Quellensteuer“ einbehalten und an das Bundeszentralamt für Steuern abführen. Das ist rechtlich falsch.
Die Grundsätze für den Erwerb DFG-geförderter überregionaler Lizenzen (sog. Allianzlizenzen) beinhalten spezifische Regelungen zum Open Access [1]. Die Erfahrung der seit 2011 getätigten Allianz-Abschlüsse zeigt allerdings, dass der Kreis berechtigter Autorinnen und Autoren eigenständig kaum Gebrauch ihrer hierdurch erhaltenen Open-Access-Rechte macht. Entsprechend liegt ein großer Schatz wissenschaftlicher Literatur bei den Verlagen, der noch zu heben ist. Das bewilligte DFG-Projekt DeepGreen (Ausschreibung „Open-Access-Transformation" von 2014) zielt darauf, die vereinbarten Open-Access-Konditionen auf technischer Ebene komfortabel auszugestalten und wenn möglich zu automatisieren, so dass nicht mehr Autorinnen und Autoren oder die hierzu berechtigten Bibliotheken die Publikationen manuell in Open-Access-Repositorien einpflegen müssen, sondern die Verlage selbst zyklisch über definierte Schnittstellen abliefern. Dazu bauen die Projektpartner (Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg, Universitätsbibliothek TU Berlin, Bibliothek und Informationsdienste GeoForschungsZentrum Potsdam, Bayerische Staatsbibliothek München sowie die Verbünde BVB und KOBV) ein Allianzlizenz-Repositorium namens DeepGreen auf, in das teilnehmende Verlage ihre Publikationen und Metadaten einspeisen. DeepGreen soll im Anschluss wiederum als Datendrehscheibe für institutionelle oder fachliche Open-Access-Repositorien dienen. Als Pilotpartner konnten die Verlage Karger und SAGE gewonnen werden. Die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg als Initiatorin des Projekts und der Kooperative Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg (KOBV) als Hauptentwickler von DeepGreen stellen das Projekt und den aktuellen Stand der Umsetzung im Vortrag vor.
[1] DEUTSCHE FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT. Grundsätze für den Erwerb DFG-geförderter überregionaler Lizenzen (Allianz-Lizenzen). Bonn. Online: http://www.dfg.de/formulare/12_181/12_181_de.pdf, 2015. S. 9.
Im Jahr 2014 trat die Neuregelung zu den vergriffenen Werken in Kraft, die es erstmals ermöglicht, die größtenteils noch urheberrechtlich geschützten Bestände des 20. Jahrhunderts in den Fokus digitaler Sammlungen zu rücken. Sie erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, vergriffene Werke in solchen Sammlungen nutzbar zu machen, sofern diese Werke vor dem 31.12.1965 in Deutschland erschienen sind. In Kooperation mit dem Deutschen Bibliotheksverbund (dbv), den Verwertungsgesellschaften (VG) Wort und Bild|Kunst sowie dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) hat die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) sich intensiv um eine praxisorientierte Umsetzung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten bemüht. Mit dem Lizenzierungsservice Vergriffene Werke, kurz VW-LiS, übernimmt die DNB eine zentrale Aufgabe bei der Umsetzung des Gesetzes: Ein weitgehend automatisiertes Verfahren ermöglicht es berechtigten Einrichtungen, vergriffene Werke im Datenbestand der DNB zu recherchieren. Für solche Werke können dann mit minimalem Zeit- und Verwaltungsaufwand Nutzungslizenzen bei der VG Wort beantragt werden. Zugleich erfolgt ihre automatisierte Eintragung im Register Vergriffener Werke des DPMA. Seit Juli 2015 wird der Lizenzierungsservice von der DNB zunächst für die Materialart Monografie angeboten und seither von ihr sowie von mehreren deutschen Bibliotheken genutzt. Perspektivisch könnte bei neuen Digitalisierungsprojekten, je nach Volumen und zu digitalisierendem Bestand, der Weg des Lizenzerwerbs eine Alternative zu aufwändigen Rechteklärungsprozessen darstellen. Für die DNB eröffnet sich nun beispielsweise die Möglichkeit, Lizenzen für Monografien zu erwerben, die im Rahmen von Projekten oder Bestandserhaltungsmaßnahmen digitalisiert wurden, deren rechtlicher Status (geschützt - gemeinfrei - verwaist?) aber bislang nicht eindeutig zu klären war. Der Vortrag stellt den Lizenzierungsservice sowie die praktischen Erfahrungen der ersten Monate vor.
In ihrer Sitzung wird sich die DBV-Rechtskommission mit verschiedenen Vorträgen von Experten einerseits mit aktuellen Rechtsfragen aus dem dunklen und grauen Bereich der juristischen Praxis befassen. Darüber hinaus setzt sie sich mit dem Stand der Rechtsreformen auf nationaler und europäischer Ebene auseinander. Sie sind entscheidend für die Zukunft der gesellschaftlichen Relevanz von Bibliotheken, denn deren Services müssen mit den Umbrüchen der Informationswelt mithalten dürfen. Das Recht entscheidet u.a. darüber, welche digitalen Dienste die Bibliotheken anbieten können, ob und wie sie E-Books verfügbar machen können und, allgemein, wie sie Angebote von Verlagen ergänzen oder ersetzen dürfen.
Kathrin Schwärzel (UB Essen/Duisburg) W ann, W o und W ie: Die Internetnutzung am Arbeitsplatz Das Internet ist an vielen Arbeitsplätzen in der Bibliothek zu einem, wenn nicht dem zentralen Arbeitsinstrument geworden. Dennoch herrscht oftmals auf Seiten der Beschäftigten wie auch der Vorgesetzten Rechtsunsicherheit sowohl beim dienstlichen als auch beim privaten Gebrauch. Allgemeine Richtlinien für die Internutzung am Arbeitsplatz sind ebenso wie speziellere Vorgaben, zum Beispiel zur Nutzung sozialer Medien, entweder bisher nicht vorhanden oder in der Praxis wenig bekannt. Der Vortrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Internetnutzung am Arbeitsplatz. Claudia Holland (UB Leipzig) 10 Jahre Beamtenrechtsreform - eine Bilanz Im August 2006 trat die Föderalismusreform I in Kraft. Seitdem hat sich im Beamtenrecht viel geändert, was sich unmittelbar im Alltag der BeamtInnen auswirkt: nicht nur in der Höhe des Gehaltes, sondern mittlerweile unter anderem auch im Bereich des Laufbahnrechts und der Beihilfe . Der Vortrag zeigt die Entwicklungen auf und zieht nach 10 Jahren eine Bilanz. Moderation: Thomas Witzgall (ThULB Jena)
"Wo finde ich Informationen über relevante Fördertöpfe? Wie gehe ich bei der Recherche vor? Welcher Förderer passt am besten zu meinem Projekt oder meiner Bibliothek? Was muss ich bei der Antragsstellung beachten?" Diese und weitere Fragen wurden in einem Workshop auf dem Bibliothekartag 2015 in Nürnberg in interaktiver Form durch Inputs der Referentinnen, Julia Borries (EU- und Drittmittelberatung, Kompetenznetzwerk für Bibliotheken) und Elena Stöhr (Bibliotheksportal, Kompetenznetzwerk für Bibliotheken) gemeinsam erarbeitet. Zudem gab es Raum für spezifische Fragen der Teilnehmer/innen in Zusammenhang mit ihrem Förderbedarf. Zielgruppe des Workshops waren Bibliothekarinnen und Bibliothekare mit wenig Erfahrung im Bereich Drittmittelprojekte und -akquise. (Session: Fördermittel recherchieren und beantragen: Informationsquellen, Werkzeuge, Vorgehensweisen; Raum: Oslo; 27. Mai 2015: 16:00 Uhr - 17:30 Uhr)
Müssen wir alles wissen? - Konflikte zwischen umfassendem Informationsanspruch und Privatheit
(2015)
Dürfen wir wirklich alles wissen? - Konflikte zwischen umfassendem Informationsanspruch und Privatheit
…und dürfen wir alles Wissen zugänglich machen ?
* Welcher Wissensausschnitt ist bibliotheksrelevant ?
* Grenzen: Welche Informationen dürfen nicht gesammelt bzw. herausgegeben werden?
* Grenzen: Was wollen (und dürfen) Bibliotheken über ihre Nutzer wissen ?
Im Jahr 2014 wurde aus verschiedenen Perspektiven Rückblick gehalten auf 25 Jahre Kinderrechtskonvention. 1989 hatten die Vereinten Nationen mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes erstmals ein Abkommen unterzeichnet, das die internationale Anerkennung der Menschenrechte für Kinder festschreibt und verbindliche Mindeststandards zum Wohle der 0- bis 18jährigen definiert. Auch für Öffentliche Bibliotheken ist und bleibt die Konvention eine besondere Herausforderung, berührt sie doch in mehreren Punkten wesentliche Fragen der Mitbestimmung, der Bildungs- und Informationsbedürfnisse wie insgesamt des seelischen und körperlichen Wohlergehens von Kindern und Jugendlichen. Daniela Skokovic aus Pozega/Serbien und Susanne Brandt aus Flensburg, die sich seit 2010, angeregt durch das Sister Libraries Project der IFLA, regelmäßig zu gemeinsamen Fragen und Anliegen der Kinderbibliotheksarbeit austauschen, haben 2014 die internationale Relevanz der Kinderrechte zum Anlass genommen, einen Dialog zur Bedeutung und praktischen Umsetzung ausgewählter Kinderrechte zu führen. Orientiert an acht Leitgedanken für Kinderbibliotheken weltweit, die wesentliche Aspekte aus der Kinderrechtskonvention aufnehmen, suchen sie gemeinsam nach Möglichkeiten und Hindernissen bei der Konkretion im bibliothekarischen Alltag. Mit dem Vortrag, der im Wechsel in deutscher und englischer Sprache gehalten wird, nehmen die beiden Referentinnen auf der Basis unterschiedlicher Erfahrungen aus verschiedenen Ländern zur Bedeutung der Kinderrechte für die Praxis in Kinderbibliotheken Stellung, beschreiben Beispiele der Umsetzung und möchten dazu mit den Zuhörenden ins Gespräch kommen, um sowohl im Sinne des Kongressschwerpunkts „Nürnberg – Stadt der Menschenrechte“ als auch im Blick auf eine immer wieder neu zu prüfenden Positionsbestimmung der Kinder- und Jugendbibliotheksarbeit einen kritischen, nach Möglichkeit internationalen Diskurs anzuregen, der über den Kongress hinaus Fortsetzung finden kann.
Am 1.1.2014 sind § 12 (Bund) und § 13 (Bund) TVöD sowie der Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes vom 5.9.2013 (TV EntgO Bund) rückwirkend in Kraft getreten. Damit ist nunmehr auch für den Bundesdienst eine große „Lücke“ der Tarifreform 2005/2006 geschlossen.
Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung sind zum Teil umfassend modernisiert; für viele Beschäftigte, so auch für Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Museen und anderen
wissenschaftlichen Einrichtungen, eröffnet sich die Möglichkeit einer Höherbewertung des Arbeitsplatzes/einer höheren Eingruppierung.
Die Vortragenden haben die Grundzüge der Entgeltordnung des Bundes vorgestellt.
Historische Schriften mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Inhalt stellen Bibliotheken nicht nur vor schwierige ethische, sondern auch vor juristische Probleme. Im Vortrag werden praktische Hinweise zum juristisch korrekten Umgang mit dem schwierigen Erbe aus dem sog. "Dritten Reich" gegeben. (Session: "Ethik in der bibliothekarischen Praxis - Invited Session des VDB"; Raum: Kiew; 28. Mai 2015: 16:00 Uhr - 18:00 Uhr)
Im Koalitionsvertrag der Berliner Koalition wurde die Schaffung einer allgemeinen "Bildungs- und Wissenschaftsschranke" angekündigt. Ziel dieser neuen Urheberrechtsschranke soll es sein, "den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen". Seitdem sind die Erwartungen der jeweiligen Beteiligten hoch. Welche konkreten Verbesserungen - insbesondere für Wissenschaft und Forschung - sind zu erwarten? Welche praktische Bedeutung könnte die neue Regelung für Bibliotheken haben?Im Vortrag wird der Stand der Diskussion beleuchtet und einzelne Regelungsvorschläge (u.a. vom dbv) werden rechtlich bewertet. (Session: Neue Entwicklungen im Urheberrecht; Raum: Seoul; 27. Mai 2015: 13:00 Uhr - 15:30 Uhr)
Klärung des urheberrechtlichen Status: Wege und Perspektiven in der Deutschen Nationalbibliothek
(2015)
In welcher Weise ein Digitalisat den Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt werden darf, ist abhängig vom urheberrechtlichen Status des zugrunde liegenden analogen Werks. Dieses kann gemeinfrei sein, weil Urheberrechte erloschen sind, was nach deutschem Recht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers der Fall ist, oder es kann urheberrechtlich geschützt sein, weil der Urheber oder dessen Erben noch Rechte daran halten. Grundsätzlich gilt: je älter ein Werk, desto wahrscheinlicher seine Gemeinfreiheit. Aufgrund des historisch eher jungen Bestandes der Deutschen Nationalbibliothek, deren Sammlung mit dem Erscheinungsjahr 1913 einsetzt, fallen weit über 90 % der Publikationen in den urheberrechtlich geschützten Bereich. Die Deutsche Nationalbibliothek hat 2013 im Rahmen ihrer Digitalisierungsaktivitäten einen Workflow zur Klärung des Rechtestatus von Werken aufgebaut. Dabei mussten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden: neben den rechtlichen Voraussetzungen auch die Wirtschaftlichkeit und die Skalierbarkeit des Workflows auf größere Stückzahlen sowie die Handhabbarkeit der Dokumentation und der Verzeichnung von urheberrechtlich relevanten Informationen im Bibliothekskatalog. Der Workflow kam inzwischen bei mehreren Digitalisierungsprojekten zum Einsatz, unter anderem wurden 22.275 digitalisierte Monografien der Exilsammlungen der Deutschen Nationalbibliothek bearbeitet. Der Vortrag stellt den Workflow zur Rechteklärung anhand des Exil-Projektes vor und gibt einen Ausblick auf die Erweiterungen beispielsweise für andere Medienarten. (Session: Neue Entwicklungen im Urheberrecht; Raum: Seoul; 27. Mai 2015: 13:00 Uhr - 15:30 Uhr)
Im Mittelpunkt der Post-2015-Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen und ihrer globalen Zielsetzungen steht die Überwindung von Armut und der daraus resultierenden Entwicklungsdefizite. Ein wesentliches Mittel hierzu ist der freie Zugang zu Informationen und Bildung, dem in den bisherigen internationalen Verhandlungen zur Agenda allerdings noch keine entscheidende Rolle für die Entwicklungsförderung attestiert wurde. Ein verbesserter Zugang zu Informationen für alle Mitglieder der Gesellschaft ist für nachhaltige Entwicklung und eine höhere Lebensqualität aber unabdingbar und stärkt zudem den demokratischen Charakter von Gesellschaften. Bibliotheken sind dabei wichtige Akteure: sie tragen dazu bei, allen Bürgerinnen und Bürgern den freien Zugang zu Informationen zu ermöglichen und vermitteln zudem die zur effektiven Nutzung dieser Informationen erforderlichen Kompetenzen. Dementsprechend fordert auch der Weltbibliotheksverband IFLA in seiner „Lyoner Erklärung“ die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen auf, „für alle den Zugang, die Erfassbarkeit, die Nutzung und den Austausch von Informationen zu gewährleisten, die zur Förderung nachhaltiger Entwicklung und demokratischer Gesellschaften notwendig sind." Wie können Bibliotheken ihre Regierungen bei der Umsetzung dieses Ziels unterstützen, ihre Rolle als reelle und virtuelle Orte freien Informationszugangs effektiv ausüben und darüber hinaus erreichen, dass dieser wichtige gesellschaftliche Beitrag auch wahrgenommen und anerkannt wird? Diese Fragen sollen in der geplanten Podiumsdiskussion von Expert/innen unter Einbeziehung des Publikums erörtert werden. Als Diskutanten sollen Vertreter/innen der Deutschen UNESCO-Kommission, der Wissenschaftlichen und Öffentlichen Bibliotheken sowie aus der Bundespolitik eingeladen werden. Die Moderation übernimmt Barbara Lison, Direktorin der Stadtbibliothek Bremen, Mitglied des IFLA-Vorstands und Vorsitzende des IFLA-Nationalkomitees Deutschland. (Session: Podiumsdiskussion: Die Zukunft des freien Zugangs zu Informationen: die Rolle der Bibliotheken in der Post-2015-Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen; Raum: Brüssel 2; 27. Mai 2015: 13:00 Uhr - 15:30 Uhr)