Recht, Politik, Lobbyarbeit
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In der rein analogen Welt sah es so aus: Bibliotheken kauften ihre Bestände und erwarben daran Eigentum. Was sie mit den Inhalten der gedruckten Bücher und Zeitschriften anfangen durften, ergab sich ausschließlich aus dem Gesetz. Das "Erschöpfungsprinzip" erlaubte Bibliotheken die Ausleihe. Die "Schrankenregeln" des Urheberrechts erlaubten in gewissem Rahmen die Nutzung der Werke ohne Erlaubnis des Inhabers von Nutzungsrechten. Diese Nutzungen, wie z.B. die Ausleihe und die Vervielfältigung zum eigenen privaten und wissenschaftlichen Zwecken, unterlagen einer Zwangslizenz. Die reine Wahrnehmung urheberrechtlich geschützter Werke mit den Sinnesorganen unterlag keinem ausschließlichen Verwertungsrecht des Urhebers. Was passiert, wenn ein Großteil der Informationsressourcen gar nicht mehr auf Papier gedruckt, sondern digital ins Netz gestellt wird ? Voraussetzung der Wahrnehmung eines elektronischen Dokuments ist, dass es in den Arbeitsspeicher eines Computers geladen wird. Das Laden eines Dokuments in den Arbeitsspeicher unterliegt jedoch bereits einem urheberrechtlichen Verwertungsrecht. Daraus folgt, dass das Lesen solcher Dokumente nur dann erlaubt ist, wenn es hierfür eine passende Schrankenregelung oder der Rechtsinhaber vertraglich eine Erlaubnis (Lizenz) erteilt. Vieles spricht dafür, dass Schrankenregeln in gewissem Rahmen "zwingend" sind und daher nicht durch Lizenzvereinbarungen vollständig ausgeschaltet werden können. Was dürfen Bibliotheken und deren Benutzer also mit den von ihnen lizenzierten elektronischen Datenbanken und Zeitschriften anfangen ? Es ist zu befürchten, dass die freie Nutzbarkeit der Werke in der Tendenz eher weiter verengt wird. Welche Maßnahmen können Bibliotheken dagegen ergreifen ? Bei dieser Darstellung ist nicht berücksichtigt, ob und wie weit gesetzlichen Schrankenregelungen widersprechende allgemeine Geschäftsbedingungen einer AGB-Prüfung standhalten.
Der Umgang mit den aus öffentlich finanzierter Forschung resultierenden Forschungsdaten ist in den letzten Jahren in den Blickpunkt von Forschungspolitik und Forschungsförderung gerückt. In der Praxis ist die rechtliche Absicherung des Forschungsdatenmanagements jedoch noch nicht gewährleistet. Es fehlt u.a. an konkreten Orientierungshilfen für Forschende und Informationsdienstleistungseinrichtungen. Außerdem sind die rechtlichen Grundlagen teilweise noch nicht ausreichend geklärt. Der Vortrag bietet einen Einblick in die betroffenen Rechtsgebiete und stellt Lösungen vor.
Rechtliche Fragestellungen spielen im Bibliotheksalltag eine immer größere Rolle. Neue Themengebiete wie das Datenrecht kommen hinzu, doch auch bei den Dauerbrennern – wie im Urheber- und Datenschutzrecht – sind längst nicht alle offenen Fragen geklärt.
Im "Forum Bibliotheksrecht" greift die dbv-Rechtskommission aktuelle Themen und neue Entwicklungen auf und befasst sich in mehreren Vorträgen mit Rechtsfragen des Bibliothekswesens insbesondere aus dem Urheberrecht und anderen Bereichen des Bibliotheks- und Informationsrechts.
Die Session ist für alle an rechtlichen Themen Interessierten offen.