Digitalisierung, Langzeitarchivierung
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Vom "Pflegefall" zu neuer Blüte: Die Digitalisierung von Zeitungen in Deutschland vor dem Neuanfang
(2018)
Im Frühjahr 2018 wird die DFG die seit vielen Jahren ausgesetzte Digitalisierung historischer Zeitungen wieder in die Förderung nehmen, nachdem ein Pilotprojekt die methodischen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für ein systematisches Vorhaben geklärt hat. Damit eröffnet sich die große Chance, weitere nennenswerte Volumina dieses für verschiedene Bereiche der Forschung wichtigen und oft nur schwer zugänglichen Materials nicht nur komfortabel bereitzustellen, sondern durch Konversions- und Transformationsschritte auch maschinennutzbare Korpora für die Wissenschaft zu erzeugen und damit neue Nutzungsszenarien zu schaffen. Neben der Digitalisierung selbst sind dazu weitere Schritte zum Ausbau der Infrastruktur erforderlich. Das Konsortium aus 6 Bibliotheken hat nach Abschluss des Projekts 2015 im Dialog mit den Gutachtern der DFG konkrete Handreichungen zur Umsetzung von Projekten zur Zeitungsdigitalisierung entwickelt und eine Reihe weiterer Maßnahmen angeregt, die zum Teil bereits begonnen haben. Der Vortrag stellt die Rahmenbedingungen und den erreichten Stand vor, dokumentiert den Stand der Vorbereitungen für den praktischen Start der neuen Förderlinie und kontextualisiert die verschiedenen Anstrengungen in den Rahmen der Forschungsinfrastruktur für die Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften hinein. Die vom Konsortium entwickelten Unterstützungswerkzeuge und Handreichungen für die Durchführung eines Zeitungsdigitalisierungsprojekts sollen in einer gesonderten Hands-On Lab Veranstaltung auf dem Bibliothekartag demonstriert werden.
Zum 1.4.2014 hat der Gesetzgeber den Umgang mit Vergriffenen Werken neu geregelt: Es ist nun möglich, Werke des 20. Jahrhunderts (Monographien) bis Erscheinungsjahr 1965, die dem Urheberrecht unterliegen, zu digitalisieren und im Web zur Verfügung zu stellen. Bislang unsichtbare Bestände werden so für Forschung und Wissenschaft, aber auch die breite Öffentlichkeit im WWW sicht- und greifbar getreu dem Motto: „Nur was im Netz ist, existiert.“ Voraussetzung dafür ist aufgrund der gesetzlichen Regelung (Neufassung des Urheberwahrnehmungsgesetzes § 13), dass auf dem Markt kein aktives verlegerisches Angebot mehr verfügbar ist und die Bibliothek einen entsprechenden Lizenzierungsvertrag mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft schließt. Das Interesse am Abschluss eines solchen Vertrages wird zuvor durch den Eintrag in ein beim Deutschen Marken- und Patentamt geführtes Register öffentlich angezeigt und nach 6 Wochen Einspruchsfrist kann dann lizenziert werden. Aufgrund ihres Bestandsschwerpunkts im 20. Jahrhundert hat die Deutsche Nationalbibliothek ein starkes Interesse an der Nutzung dieser Möglichkeit. Besonders im Blick ist dabei, das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Verfahren massentauglich zu machen und langandauernd für Transparenz zu sorgen. Vor diesem Hintergrund hat sie daher ein weitgehend automatisiertes Verfahren aufgelegt, das auch anderen Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird und die Abläufe vereinfachen hilft. Der Vortrag steckt die bestehenden Rahmenbedingungen ab und präsentiert die (Nach)nutzungsmöglichkeiten des Verfahrens der DNB. Was ist zu beachten und zu tun, wenn eine Bibliothek die große Chance, nun durch die Digitalisierung auch die Schätze des 20. Jahrhunderts für die breitere Öffentlichkeit zu heben, ergreifen will und welche Kosten entstehen?(Session: Neue Entwicklungen im Urheberrecht; Raum: Seoul; 27. Mai 2015: 13:00 Uhr - 15:30 Uhr)
Beim Start der Deutschen Digitalen Bibliothek standen zunächst die spartenübergreifende Zusammenführung von Nachweisen zu Digitalisaten und ihre Präsentation in einem Portal im Mittelpunkt. Daneben bestand aber auch die Idee, die Digitalisierung in Deutschland durch vernetzte Digitalisierungsaktivitäten und eine deutschlandweite Digitalisierungsstrategie deutlich zu intensivieren. Dabei spielte neben dem Zugang zu Sammlungen auch die Bestandserhaltung eine große Rolle. Manche dieser Ideen wurde eingelöst, vieles aber blieb offen, von einer deutlichen Auswirkung der Digitalisierungsaktivitäten kann nicht gesprochen werden. Wo stehen wir also heute, was wurde erreicht, was bahnt sich gerade an und wie kann die weitere Entwicklung aussehen. Der Beitrag nimmt von einer Rückschau und einigen grundsätzlichen Überlegungen her kommend eine grundsätzliche Bestandsaufnahme auf und beleuchtet die Perspektiven, die sich aus verschiedenen Initiativen und den Aktivitäten der DDB heute abzeichnen. Im Mittelpunkt stehen daraus abgeleitete konkrete Überlegungen zu Folgeschritten und nächsten Planungsstufen.
Die in der Ausschreibung der DFG zur Informationsinfrastruktur erzielten Ergebnisse reflektieren große Schlagwörter und Trends im kommerziellen Mainstream der allgemeinen Informationstechnik: Diese sind nun endgültig in der bibliothekarischen IT angekommen. Während es hier vor allem Einsparpotentiale sind, die bei aller Unschärfe des Begriffs Cloud-Computing die Entwicklungsschwerpunkte der großen Hersteller derzeit bestimmen, gibt es aber auch andere Ansätze und Entwicklungen, die in diesem Beitrag im Sinne eines Technikradars in den Mittelpunkt gestellt werden sollen. Welche dieser Entwicklungen sind relevant und besitzen ein Innovationspotential, das die Bibliotheksinfrastruktur und ihre Wahrnehmung maßgeblich verändern könnte? Wie wird sich die Dienstleistungspalette von Anbietern in der Informationsinfrastruktur erweitern, welche vielversprechenden Optionen sollten wir einlösen? Welche Voraussetzungen brauchen wir, damit solche Möglichkeiten genutzt werden können? Der Vortrag versucht sich an einem Blick in die Zukunft und versucht dabei auch eine Einordnung der aktuellen Initiativen.
Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) als Plattform und Portal ist ein spartenübergreifendes, gemeinsames IT-Projekt des Bundes und der Länder, das vor allem zum Ziel hat, das Kulturerbe und die wissenschaftlichen Informationen von - in der letzten Ausbaustufe bis zu 30.000 - Einrichtungen in digitaler Form zusammenzuführen und über das Internet öffentlich zugänglich zu machen. Getragen wird das Projekt vom Kompetenznetzwerk Deutsche Digitale Bibliothek, in dem institutionelle Vertreter aus verschiedenen Sparten der Kultur zusammenarbeiten. Auf der Arbeitsebene geht es derzeit zunächst darum, eine Basisinfrastruktur zur Zusammenführung vorhandenen Datenmaterials zu schaffen und in zeitgemäßer Recherche- und Präsentationstechnik zusammenzuführen. Da aber der bislang digitalisierte Bestand insbesondere im Bereich von Museen und Archiven im Verhältnis zum vorhandenen physischen Bestand verhältnismäßig klein ist, muss es für das Kompetenznetzwerk auch darum gehen, günstige Voraussetzungen für die Digitalisierung zu schaffen. Dies betrifft zum einen organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen, zum anderen aber auch die Verfügbarkeit geeigneter Werkzeuge zur maschinellen Weiterverarbeitung des nach Digitalisierung zur Verfügung stehenden Materials. Der Beitrag wird laufende Initiativen und Aktivitäten des Kompetenznetzwerks vorstellen: Mit welchen Maßnahmen können großflächige Digitalisierungsvorhaben flankiert werden und wie können zum Teil im Rahmen der THESEUS-Initiative entstandene Technologiewerkzeuge, aber auch bei den Partnern des Kompetenznetzwerks vorhandene Expertise dazu genutzt werden, das entstehende digitale Material toolgestützt so aufzubereiten und miteinander in einen inhaltlichen Kontext zu bringen und zu vernetzen, dass für die DDB, aber auch für die Einrichtung selbst ein Mehrwert entsteht.“