Erwerbung, Lizenzen
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Nach der Retrokonversion im Zuge des DFG-Projektes Altbestandserfassung 1501 – 1850 laufen an der UB Leipzig nun Planungen für die Katalogkonversion der neueren Bestände. Daneben erfolgt eine Reihe von Bestandsumsetzungen im Zuge einer Reduzierung und Konzentration von Zweigstellen. Seit Jahren werden in diesem Zusammenhang Bestandsbereinigungen vorgenommen. Inzwischen sind systematische Aussonderungen zu einer definierten Arbeitsaufgabe und Teil des Geschäftsganges geworden. Sie sind mit entsprechenden arbeitsorganisatorischen und qualitativen Kriterien untersetzt. In dem Vortrag wird die Praxis an der UB Leipzig beschrieben und diskutiert.
Die Stadtbibliothek Hannover ist eine öffentliche Bibliothek mit wissenschaftlicher Tradition. Im Jahre 1440 gegründet, verfügt sie über umfangreiche Altbestände und Sondersammlungen. Gleichzeitig ist sie eine moderne Gebrauchsbibliothek, die der aktuellen Information verpflichtet ist. Zu ihren Einrichtungen gehören eine Zentralbibliothek mit überwiegenden Sachmedienbestand, eine Musikbibliothek, ein aus der ehemaligen Verwaltungsbibliothek hervorgegangener Service für den Rat und die Verwaltung der Stadt Hannover sowie ein Netz von Stadtteilbibliotheken unterschiedlicher Größe. Entsprechend differenziert sind die Kriterien der Bestandsbereinigung: ein Spagat zwischen Geschichtsbewusstsein und klarer Profilierung als einer Einrichtung für Bildung und Alltagsinformation.
Historiker und Historikerinnen sind in vielfacher Weise von der digitalen Revolution betroffen. Auf dem neu gestalteten Informationsmarkt sind sie Konsumenten und Produzenten, aber auch Beobachter und Interpreten der gesellschaftlichen Bedeutung informationspolitischer Maßnahmen. Der Beitrag diskutiert Nutzen und Auswirkungen der Nationallizenzen in der universitären Lehre, schildert die hohe Akzeptanz des digitalen Informationsangebotes bei den Studierenden und geht auf die Wünschbarkeit einer Erweiterung des bestehenden Angebotes ein. In einem zweiten Schritt sollen Wechselwirkungen zwischen Informationspolitik und Forschung diskutiert werden. Förderinstrumente, die einer Kooperation zwischen Bibliotheken und historischer Forschung zuträglich sind, sollen besondere Beachtung finden. Ein dritter Bereich setzt sich mit der Frage auseinander, wie das Ziel der globalen Sicherung des kulturellen Erbes zu erreichen ist. Aus der Perspektive der global history soll die Ware Information im Spannungsfeld von Nationalisierung und Globalisierung dargestellt werden
In seinem Vortrag beleuchtet der Referent die Nationallizenz aus der Sicht eines internationalen Fachverlags. Neben dem Zusammenspiel zwischen Staat, Verlagen und wissenschaftlichen Instituten wird aufgezeigt, welche Auswirkung der Abschluss von Nationallizenzen auf die Geschäftstätigkeit von Verlagen besitzt. Der Referent liefert ein differenziertes Bild staatlich subventionierter Modelle aus der Perspektive eines beteiligten Verlags und weist auf offene Fragen und Probleme hin, die einer Lösung bedürfen, um komplementäre Geschäfts- und Finanzierungsmodelle erfolgreich für alle Beteiligten abzuwickeln.
Überregionale Verfügbarkeit elektronischer Ressourcen: Neue Lizenzierungs- und Finanzierungsmodelle
(2007)
Die Frage der flächendeckenden Bereitstellung elektronischer Ressourcen, erwachsen aus dem DFG-geförderten System der überregionalen Literaturversorgung, hat in den letzten Jahren insbesondere durch Nationallizenzen für abgeschlossene Inhalte einerseits und durch die Erprobung von Pay-per-Use-Modellen für Fachdatenbanken andererseits eine erhebliche Dynamisierung erfahren. Der Vortrag legt den Schwerpunkt auf den nächsten Entwicklungsschritt, also die aktuell diskutierte Modellbildung in Bezug auf Nationallizenzen für laufende Inhalte. Mögliche Modellvarianten hängen dabei eng mit dem Aufzeigen realistisch erscheinender Finanzierungsoptionen zusammen bzw. der Kernfrage, wie trotz etwaigem Bedarf an Eigenbeteiligung der Bibliotheken ein möglichst hoher Versorgungsgrad erreicht werden kann.
Drittmittel in der DBS
(2007)
Innovative elektronische Dienstleistungen, attraktive Veranstaltungsreihen, gut konzipierte Schulungsangebote für neue Zielgruppen – viele Vorhaben lassen sich leichter (oder ausschließlich) realisieren, wenn der Bibliothek zusätzlich zum laufenden Etat Projektmittel zur Verfügung stehen. Private und öffentliche Förderinstitutionen, Stiftungen, Wettbewerbe und Ausschreibungen gibt es reichlich – wie können Bibliotheken daran partizipieren? Die Bibliothek steht vor der Aufgabe, ihre Leistungen nachzuweisen und sich dem Vergleich mit anderen Einrichtungen oder Bibliotheken zu stellen. Daher führt kein Weg daran vorbei, sich mit den statistischen Zahlen zu beschäftigen.Dieser Beitrag widmet sich dem Ziel und der Durchführung von Leistungsmessung in Bibliotheken. An Beispielen wird gezeigt, wie aus den vielen Zahlen der Deutschen Bibliotheksstatistik (DBS) aussagekräftiges Material generiert werden kann.
In Bibliotheken werden Lieferanten üblicherweise nicht durch Ausschreibungen ermittelt. Hauptgründe hierfür sind der Umfang des Geschäftes, seine Komplexität und seine Dringlichkeit. Stattdessen werden Lieferanten regelmäßig evaluiert. Ausserhalb von Literatur und Medien erzielen die öffentlichen Beschaffungsstellen erhebliche Verhandlungserfolge. Durch Bündelung der Nachfrage und harte Verhandlungen werden Kosten gespart und Mehrwerte erzielt. Im Bereich von Literatur und Medien gibt es vergleichbare Erfolge auch, z. B. bei den Käuferkonsortien für Elektronische Medien. Im Tagesgeschäft steht solchen Erfolgen jedoch die bisherige Vergabepraxis im Weg. Die Hochschulbibliothek der RWTH Aachen hat sich aus diesem Grund entschlossen für verschiedene Bereiche des Literatur- und Medienerwerbs Exklusivverträge mit Lieferanten abzuschliessen. Die Ermittlung dieser Lieferanten kann nur mittels Ausschreibung erfolgen.
Die Ausschreibungspraxis französischer Bibliotheken hat anders als in Deutschland bereits Tradition und basiert auf den Vergaberichtlinien der EG. Seit mehr als zehn Jahren wird Dietmar Dreier bei der Vergabe von Ausschreibungen als Lieferant für Monographien ausgewählt und kann daher auf fundierte Erfahrungen zurückgreifen. Welche Qualitätsnachweise hat der Bieter zu erbringen um ausgewählt zu werden? Wie erfolgt die Bestbieterermittlung durch den Auftraggeber? Welche Vor- und Nachteile hat diese Form der Auftragsvergabe für Buchhändler und Agenturen? Die Antworten auf diese Fragen versuchen aufzuzeigen, wie sich der Workflow für Lieferanten und Bibliotheken neu darstellt und welche Konsequenzen sich für beide Seiten daraus ergeben.
Ausgehend von frei zugänglichen Unterlagen werden Ausschreibungen der BNU Strasbourg in Frankreich und des NoWAL-Konsortiums in Großbritannien vorgestellt. Das Material wird auch auf Aussagen hinsichtlich des ideellen Hintergrunds - Wettbewerbs-, Markt- und Lieferantenverständnis – befragt und unserem bisherigen Verständnis, das auf der freihändigen Vergabe beruht, gegenübergestellt.
Das Thema Ausschreibung gewinnt aufgrund der EU-Richtlinien zunehmend in den Ländern der EU an Bedeutung. Dieses Thema ist nicht ganz neu. In einer Reihe von Ländern in - und außerhalb der EU sind Ausschreibungen im Bereich der Zeitschriftenerwerbung durchaus gang und gebe. Häufig sind diese Erfahrungen für alle Beteiligten eher als abschreckend zu bezeichnen. Der Beitrag soll die negativen und positiven Aspekte darstellen. Auch wird er auf den durchaus positiven Ansatz der Theorie eingehen, die sich allerdings alles andere als einfach in die Praxis umsetzen lässt. Des weiteren wird aufgezeigt, was man daraus ableiten und welche Fehler man im Vorfeld vermeiden kann um zu verhindern, dass Ausschreibungen zu einer Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme werden und Bibliothekare im Entscheidungsprozess keine oder eine unwesentliche Rolle spielen.
Die Bibliothek der Universität Konstanz sondert seit mehr als zwanzig Jahren regelmäßig Bestände aus. Bereits einige Jahre nach Beginn des regulären Betriebes wurden die ersten überholten oder verbrauchten Lehrbücher ausgesondert. Als mit wachsender Größe des Bestandes die Frage anstand, ob aus dem allgemeinen Bestand überholte Literatur ausgesondert werden soll oder ob der Bestand einer Universitätsbibliothek nicht grundsätzlich möglichst vollständig archiviert werden sollte, wurde durch das Gutachten des Wissenschaftsrates zu den Magazinbeständen wie durch die Gründung des Baden-Württembergischen Landesspeichers in Karlsruhe die Diskussion von mehreren Seiten befördert. Die Bibliothek der Universität Konstanz hat die Gründung des Landesspeichers genutzt, eine Grundsatzdiskussion über Archivierung und Aussonderung zu führen. In dieser Diskussion wurde die Konstanzer Aussonderungstabelle entwickelt, die das differenzierte Aussonderungsvorgehen in den verschiedenen Fächern beschrieb. Die Auflösung des Landesspeichers wurde genutzt, die Aussonderungsvorgaben zu überprüfen und die im Landesspeicher ausgelagerten Bestände, die auch nach der überprüfung als entbehrlich eingestuft wurden, zu entsorgen. In der Folge werden jährlich neben zweitausend Lehrbüchern zwischen sieben- und zehntausend Bände aus dem Fächerbestand ausgesondert. Die Lizenzierung von Zeitschriftenarchiven wie JStor und die Bereitstellung der Zeitschriftenarchive über die Nationallizenzen führt zur – noch offenen – Diskussion mit den Fachbereichen, wieweit die Altbestände der – vor allem naturwissenschaftlichen – Zeitschriften weiterhin archiviert werden sollen. Erforderlich für diese Diskussion ist ein Umdenken in den Bibliotheken: Das Selbstverständnis der Bibliotheken darf sich künftig nicht mehr an den Bestandsgrößen (allein) orientieren, sondern sollte statt dessen auf der Gesamtheit der bibliothekarischen Leistungen gegründet sein.
Politische Aktion und bibliothekarischer Diskurs : Anmerkungen zur Zensur-Debatte vor dreißig Jahren
(2007)
Anfang 1979 wurde aus dem Bestand der Staats- und Universitätsbibliothek Bremen ein Buch beschlagnahmt. Der Titel: »texte: der RAF«. Der in den Siebzigern vor allem von der »Roten Armee Fraktion« gegen den Staat und das ‚System’ geführte Kampf hatte als Gegenreaktion u. a. auch zu Verschärfungen im politischen Strafrecht und zu einem Verbreitungsverbot für im weitesten Sinne verfassungsfeindliches Schrifttum geführt. Auf einigen, aber nicht auf allen Ebenen der bibliothekarischen Berufsverbände wurde dieses Verbreitungsverbot als Angriff auf das von den Bibliotheken zu wahrende Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit gewertet, als Zensur und als Aufforderung zur Selbstzensur. Der Stuttgarter Bibliothekskongress (1978), er hätte sich dementsprechend und wie vorgeschlagen vortrefflich unter das Generalthema »Zensur und Selbstzensur« stellen lassen. Aber nicht die Ethiker, sondern die Ökonomen gewannen den Titelwettbewerb: »Bibliotheken im Konjunkturverlauf« firmierte in Stuttgart als Überschrift. Schützenhilfe kam von den Juristen: Bibliotheken seien von dem Verbreitungsverbot nicht tangiert. Oder doch (siehe oben erster Satz)?
In früheren Zeiten war das Thema Ausschreibungen in den Erwerbungsabteilungen der Bibliotheken von untergeordneter Bedeutung. Für Bücher galt die Preisbindung nach dem Sammelreversverfahren und eine Ausschreibung war unsinnig, weil ein Buch bei jedem Händler zum gleichen Preis zu bekommen war. Aufträge an z.B. Buchbinder wurden ebenfalls freihändig vergeben, wobei hauptsächlich Wert auf ein durch langjährige Zusammenarbeit entstandenes Vertrauensverhältnis gelegt wurde. Die Zeiten haben sich geändert, weil in erster Linie die gesetzlichen Bestimmungen heute völlig anders aussehen als früher. Für Bibliotheken bedeutet dies eine Umstellung und den Abschied von lieb gewordenen Gewohnheiten. Die Ausführungen geben einen Überblick über die geltende Rechtslage.
Die Nationallizenzen haben sich zu einem Modell entwickelt, das von Anbietern und Nutzern als Realität akzeptiert und im Ausland mit Interesse verfolgt wird, das allerdings ohne die bislang ca.40 Millionen EURO Fördermittel der DFG und ohne die logistische Gemeinschaftsleistung der Handvoll beteiligten Bibliotheken und Informationszentren, die die Lizenzen abgeschlossen haben, nicht denkbar ist. Der Vortrag versucht, die Umsetzung der Idee Nationallizenz kritisch aufzuarbeiten, Erfolge und Probleme darzustellen und Entwicklungen zu hinterfragen, von der Auswahl der Produkte bis zu den Möglichkeiten und Grenzen beim Zugriff.
Im Herbst 1996 wurde in Deutschland von Academic Press das erste Angebot zur Bildung eines Konsortiums unterbreitet. In 1997 wurden die ersten regionalen Konsortien im Zeitschriftenbereich gebildet. Zu Beginn des Jahres 2000 wurde die Arbeitsgemeinschaft Deutscher, Österreichischer und Schweizer Konsortien (GASCO) gegründet und schon bald danach entstanden die ersten überregionalen Konsortien. Die Aktivitäten wurden regional als auch darüber hinaus i.d.R. begrüßt und gerne gesehen. Seit Sommer/Herbst 2004 gibt es die Aktivitäten der DFG im Hinblick auf Nationallizenzen, die nunmehr in Richtung auf „laufende“ Lizenzen erweitert werden (sollen). Haben Lizenzmodelle Auswirkung auf Organisationsmodelle? Wie war die Entwicklung überregionaler Konsortien seit 2000? Wie sind diese organisiert? Welche Erfahrungen sind im Ausland gemacht worden? Ist eine „Bundesgeschäftsstelle“ erforderlich? Wie könnte sie finanziert und organisiert werden?
Das breite Anforderungsprofil einer einschichtigen Universitätsbibliothek erfordert die Zusammenarbeit mit vielen sehr unterschiedlichen Lieferanten. Für jeden Lieferanten ist ein gesondertes Anforderungsprofil erforderlich, dass am besten in einer Dienstleistungsvereinbarung beschrieben werden sollte. Als Beispiel wird das Anforderungsprofil für eine Zeitschriftenagentur vorgestellt, dass die detaillierten Anforderungen bei der Beschaffung und Bereitstellung elektronischer Ressourcen - auch im Zusammenhang mit Konsortien - beschreibt.