Erwerbung, Lizenzen
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In der Corner Session bei der vBIB22: Digitale Perspektiven am 8. Dezember 2022 haben wir die (rechtlichen) Unterschiede von analogen und digitalen Werken im Bibliotheksalltag beleuchtet und dabei die Herausforderungen und Chancen diskutiert.
In unserer Session haben wir den digitalen Wandel in der Beschaffung, Nutzung und Archivierung von Werken beleuchtet. Sie haben in kleinen Break-Out-Gruppen die Unterschiede und Herausforderungen im Lebenszyklus analoger und digitaler Werke diskutiert. In der anschließenden gemeinsamen Diskussion und Ergebnispräsentation sind wir auch auf die rechtlichen Unterschiede eingegangen. Ziel der Session war es, die Teilnehmenden für die unterschiedlichen (rechtlichen) Möglichkeiten und Herausforderungen analoger und digitaler Werke zu sensibilisieren und eine kleine übersichtliche Handreichung für die praktische Arbeit in der Bibliothek gemeinsam zu erstellen, die wir hiermit präsentieren.
Sammlung, Lizenzierung und Online-Bereitstellung von wissenschaftlichen Filmen in Deutschland
(2017)
Zunehmend werden auch im wissenschaftlichen Kontext Filme publiziert. Damit müssen Möglichkeiten geschaffen werden diese Filme auch in wissenschaftlichen Online-Portalen anzubieten. Ziel des Kompetenzzentrums für nichttextuelle Materialien der TIB ist es unter anderem, wissenschaftliche audiovisuelle Medien zu sammeln, zu archivieren und über das TIB AV Portal Nutzern online zur Verfügung zu stellen. Die Filme werden inhaltlich erschlossen und durch Vergabe von DOIs sekundengenau referenzierbar gemacht. Die Sammlung und der Erwerb der notwendigen Rechte ist im Hinblick auf die Rechtslage an Filmen komplex, insbesondere im Online-Kontext. Einerseits ist der Markt für wissenschaftliche Informationen international und endet nicht an nationalen Grenzen. Es besteht keine Möglichkeit von Verwertungsgesellschaften Lizenzen für ganze Sammlungen zu erwerben. Dadurch steht die TIB vor der Herausforderung die Filme bei den einzelnen Rechteinhabern zu lizenzieren und bei bereits vorhandenen Sammlungen Rechte ggfls. nachzulizenzieren (Sammlung des IWF- Wissen und Medien gGmbH i. L.) damit die Filme über das TIB AV Portal angeboten werden können. In dieser Präsentation werden der rechtliche Rahmen und unter Einbezug der Praxis zum Umgang mit verwaisten Werken die Herausforderungen dargestellt, die sich in der Praxis bei der Sammlung und Online-Bereitstellung von wissenschaftlichen Filmen stellen.
Eine UB schließt einen Lizenzvertrag mit einem ausländischen Anbieter von Datenbanken ab. Es wird nun behauptet, zusätzlich zu der an den deutschen Fiskus zu ent-richtenden Umsatzsteuer in Höhe von 19% müsse die UB weitere 15% des Netto-Rech-nungsbetrags als „Quellensteuer“ einbehalten und an das Bundeszentralamt für Steuern abführen. Das ist rechtlich falsch.
In der rein analogen Welt sah es so aus: Bibliotheken kauften ihre Bestände und erwarben daran Eigentum. Was sie mit den Inhalten der gedruckten Bücher und Zeitschriften anfangen durften, ergab sich ausschließlich aus dem Gesetz. Das "Erschöpfungsprinzip" erlaubte Bibliotheken die Ausleihe. Die "Schrankenregeln" des Urheberrechts erlaubten in gewissem Rahmen die Nutzung der Werke ohne Erlaubnis des Inhabers von Nutzungsrechten. Diese Nutzungen, wie z.B. die Ausleihe und die Vervielfältigung zum eigenen privaten und wissenschaftlichen Zwecken, unterlagen einer Zwangslizenz. Die reine Wahrnehmung urheberrechtlich geschützter Werke mit den Sinnesorganen unterlag keinem ausschließlichen Verwertungsrecht des Urhebers. Was passiert, wenn ein Großteil der Informationsressourcen gar nicht mehr auf Papier gedruckt, sondern digital ins Netz gestellt wird ? Voraussetzung der Wahrnehmung eines elektronischen Dokuments ist, dass es in den Arbeitsspeicher eines Computers geladen wird. Das Laden eines Dokuments in den Arbeitsspeicher unterliegt jedoch bereits einem urheberrechtlichen Verwertungsrecht. Daraus folgt, dass das Lesen solcher Dokumente nur dann erlaubt ist, wenn es hierfür eine passende Schrankenregelung oder der Rechtsinhaber vertraglich eine Erlaubnis (Lizenz) erteilt. Vieles spricht dafür, dass Schrankenregeln in gewissem Rahmen "zwingend" sind und daher nicht durch Lizenzvereinbarungen vollständig ausgeschaltet werden können. Was dürfen Bibliotheken und deren Benutzer also mit den von ihnen lizenzierten elektronischen Datenbanken und Zeitschriften anfangen ? Es ist zu befürchten, dass die freie Nutzbarkeit der Werke in der Tendenz eher weiter verengt wird. Welche Maßnahmen können Bibliotheken dagegen ergreifen ? Bei dieser Darstellung ist nicht berücksichtigt, ob und wie weit gesetzlichen Schrankenregelungen widersprechende allgemeine Geschäftsbedingungen einer AGB-Prüfung standhalten.