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Urheber- und medienrechtliche Gesetze laufen der Technik hinterher. Dadurch entstehen bei allen Betroffenen große Ungewissheiten darüber, was erlaubt ist und was nicht, welche Vorkehrungen zu treffen sind und welche Vergütungen wie abzurechnen sind. Um ihrer Aufgabe, der Öffentlichkeit und Wissenschaft Literatur und andere für Bildung, Studium und Forschung notwendige Wissenressourcen zur Verfügung zu stellen, dürfen Bibliotheken sich von den rechtlichen Grauzonen nicht zu sehr verunsichern lassen. Der Prozess des technischen und organisatorischen Wandels wird nicht enden. Bibliotheken begrüßen ihn und werden auch weiterhin mit ihm umgehen. Weil oft nicht klar ist, ob neue Leistungen, Praktiken und Systeme von den einschlägigen Gesetzen erfasst sind, müssen wir uns darauf einstellen, dass es weiterhin Entscheidungen der Gerichte aller instanzen sowie des EuGH und sogar des Bundesverfassungerichts regnen wird. Ausleihe von E-Books, Digitalisierung, Vergütung oder Facebook-Fanseiten: Neue Gesetze, Gesamtverträge und höchstinstanzliche Urteile werden die Unsicherheiten nicht auf einen Schlag aus dem Weg räumen. Bibliotheken sind gut im Verwalten, aber bisher noch nicht gut genug im Wandeln. Lernen wir also, den Wandel zu verwalten ! Mit mehrere Vorträgen zu brennenden Aspekten des rechtlichen Umbruchs laden wir Sie zu Diskussionen über die Reparatur des bibliothekarischen Rechts-Diskurses ein.
Rechtliche Fragestellungen spielen im Bibliotheksalltag eine immer größere Rolle. Neue Themengebiete wie das Datenrecht kommen hinzu, doch auch bei den Dauerbrennern – wie im Urheber- und Datenschutzrecht – sind längst nicht alle offenen Fragen geklärt.
Im "Forum Bibliotheksrecht" greift die dbv-Rechtskommission aktuelle Themen und neue Entwicklungen auf und befasst sich in mehreren Vorträgen mit Rechtsfragen des Bibliothekswesens insbesondere aus dem Urheberrecht und anderen Bereichen des Bibliotheks- und Informationsrechts.
Die Session ist für alle an rechtlichen Themen Interessierten offen.
Digitale Datenträger vergehen schneller als Bücher. Konservierungsmaßnahmen, die den Erhalt und die Nutzung auf lange Sicht sicherstellen sollen, fallen ausnahmslos in die urheberrechtliche Schutzfrist der enthaltenen Werke und sonstiger Schutzgegenstände. Sind also die für die Langzeiterhaltung erforderlichen Maßnahmen wie Kopie, Migration, Emulation von Text- und Bildwerken sowie Software und Datenbanken erlaubt ? Der Vortrag soll mehr Licht in diese rechtliche Grauzone bringen. Eine einfache Lösung ist hier jedoch nicht zu erwarten, denn neben den unterschiedlichen Gegenständen ist zu berücksichtigen, ob Lizenzverträge, technische Schutzmaßnahmen oder etwa geltendes ausländisches Recht entgegenstehen können.
Die Session der dbv-Rechtskommission wird sich mit Schwung auf die aktuellen Gesetzesreformen stürzen. Ganz entscheidend für die Rahmenbedingungen der Bibliotheksaufgaben ist natürlich die Änderung des Urheberrechts durch das am 1.März 2018 in Kraft getretene Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG). In seiner langfristigen Wirkung wird das UrhWissG jedoch noch durch die EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt übertroffen werden. Sie befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Beide Normwerke enthalten Regeln, die für Wissenschaft und Bibliotheken von außerordentlicher Relevanz sind: Sie betreffen z.B. elektronische Semesterapparate, die Digitalisierung vergriffener Werke, Text- und Datamining, Leistungsschutzrechte für Presseverleger und Inhalts-Filter für Internet-Dienste, die Urheberrechtsverletzungen von vornherein verhindern sollen, jedoch die große Gefahr des Overblockings in sich bergen. Ein weiterer Reformbereich ist die umfassende Datenschutzrechts-Erneuerung durch die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene (EU) Datenschutz-Grundverordnung samt ergänzender nationaler Gesetze. Sie sehen Änderungen u.a. bei den Einwilligungsbedingungen, Erweiterungen bei den Dokumentationspflichten, Stärkung der Aufgaben und Befugnisse der Datenschutzbeauftragten und eine Verschärfung der Sanktionen vor. Maßnahmen in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten und deren Kontrolle sind daher in allen Behörden und Unternehmen unausweichlich. Jugendschutz ist gerade in Bezug auf Internetarbeitsplätze und online-Medien zum brennenden Thema für Bibliotheken geworden. Aufgrund teilweise unklarer Vorgaben der Jugendschutznormen besteht auch hier viel Unsicherheit. Wir werden versuchen, einen Überblick zumindest zu den gravierendsten Problemen zu bieten und Anhaltspunkte für deren Bewältigung zu geben. Nähere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung folgen noch.
In ihrer Sitzung wird sich die DBV-Rechtskommission mit verschiedenen Vorträgen von Experten einerseits mit aktuellen Rechtsfragen aus dem dunklen und grauen Bereich der juristischen Praxis befassen. Darüber hinaus setzt sie sich mit dem Stand der Rechtsreformen auf nationaler und europäischer Ebene auseinander. Sie sind entscheidend für die Zukunft der gesellschaftlichen Relevanz von Bibliotheken, denn deren Services müssen mit den Umbrüchen der Informationswelt mithalten dürfen. Das Recht entscheidet u.a. darüber, welche digitalen Dienste die Bibliotheken anbieten können, ob und wie sie E-Books verfügbar machen können und, allgemein, wie sie Angebote von Verlagen ergänzen oder ersetzen dürfen.
Forum Bibliotheksrecht
(2020)
Seit 2012 fordert der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) vom Gesetzgeber, für den Verleih von E-Books in Bibliotheken eine entsprechende Änderung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vorzunehmen, um eine rechtssichere Grundlage dafür zu schaffen. Auch geht es hierbei um die Festlegung einer angemessenen Vergütung für Autoren. Nach einer Protestwelle von Öffentlichen Bibliotheken zu verhandelten Lizenzen im SeptemberOktober 2016 erfolgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes im November 2016 im Fall C‑17415 (Vereniging Openbare Bibliotheken v Stichting Leenrecht) wonach die EU-Mitgliedstaaten Bibliotheken erlauben dürfen, E-Books zu verleihen. Danach ist die europäische Vermiet- und Verleihrechts-Richtlinie aus dem Jahr 2006 so auszulegen, dass das Verleihen“ auch die Leihe“ von E-Books umfasst. Was bedeuten diese Entwicklungen konkret für den Verleih von E-Books in Bibliotheken? Wird bald alles so einfach wie bei gedruckten Werken werden oder müssen weiterhin Lizenzen für die Nutzung abgeschlossen werden? Können dafür E-Books mit enduser-Lizenzen verwendet werden? Neben Experten aus Deutschland soll auch der Rechtsberater des Niederländischen Bibliotheksverbandes zu Wort kommen, um zu erläutern, wie die niederländischen Bibliotheken mit dem Urteil umgehen.