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Operative Umsetzung einer strategischen Portfolioentwicklung im Bereich forschungsnaher Dienste
(2022)
Forschungsnahe Dienste sind oft noch nicht im Alltag von Bibliotheken angekommen. In den etablierten Strukturen besteht das Problem, dass zunächst oft weder Geld noch Personal vorhanden sind, um einen neuen Dienst entwickeln und anbieten zu können. Die forschungsnahen Dienste müssen darüber hinaus in die bestehende Infrastruktur eingebettet werden, um nachhaltig gestaltet werden zu können. Daher ist es sinnvoll vorab zu überlegen, was eine Einrichtung anbieten kann und möchte. Ziel des Workshops ist die praxisnahe Auseinandersetzung mit der Frage, welche forschungsnahen Dienste in das eigene Portfolio passen. Der Workshop wendet sich dabei sowohl an Personen, die sich allgemein mit forschungsnahen Diensten auseinandersetzen, als auch an Personen, die planen, konkrete Dienstleistungen aufzubauen. Dazu sollen – ausgerichtet am Bedarf der Teilnehmenden – verschiedene Methoden für eine strategische Portfolioplanung vorgestellt (z.B. SMART, Stakedholder-Analyse) und folgende Fragen diskutiert werden: Wo stehe ich, was ist die Ausgangssituation an meiner Einrichtung Welche Anforderung aus der Wissenschaft habe ich? Welchen Bedarf der Wissenschaftler*innen möchte ich konkret adressieren? Welche/n Stakeholder muss ich einbeziehen? Wie und wo bekomme ich strategische Rückendeckung? Wer kann möglicher Partner sein (intern und extern)?Der Workshop soll die Diskussion zur strategischen Portfolioentwicklung konkretisieren und den Teilnehmenden ermöglichen, im Austausch miteinander die eigene Ausgangssituation und Planungsoptionen im Bereich forschungsnaher Dienst zu besprechen.
§ 60d UrhG erlaubt seit 2018 die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Zwecke der Forschung mittels Text und Data Mining (TDM). Forschungsprojekte in textbasierten Disziplinen beschränken sich trotzdem häufig auf gemeinfreie oder Open Access publizierte Werke, um eine Veröffentlichung und Weiterverwendung der Korpora zu ermöglichen. Das schließt insbesondere weite Teile zeitgenössischer Literatur als Forschungsmaterial aus. Seit dem 7.6.21 gelten durch Umsetzung der Digital Single Market-Richtlinie (DSM-RL) teils neue Bestimmungen. Es besteht allerdings weiterhin Rechtsunsicherheit in Bezug auf den weiteren Umgang der Korpora nach Projektende, die auch Bibliotheken betrifft: Nach alter Rechtslage war keine eigene Aufbewahrung der Korpora durch die Forschenden möglich, sie konnten aber an Kulturerbeeinrichtungen übermittelt werden. Jetzt dürfen die Korpora durch die Forschenden aufbewahrt werden, „ solange sie für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung oder zur Überprüfung wissenschaftlicher Erkenntnisse erforderlich sind “ (§ 60d Abs. 5). Ob weiterhin eine Fremdarchivierung möglich ist, ist rechtlich unklar. Die Gesetzesbegründung scheint jedenfalls davon auszugehen, dass die Korpora von Kulturerbeeinrichtungen aufbewahrt werden dürfen, ohne eine ausdrückliche Erlaubnis zur Weitergabe an diese Einrichtungen zu enthalten. Die Archivierung ist nicht nur aus Gründen der Guten Wissenschaftlichen Praxis geboten, sondern wäre auch sinnvoll, um Korpora nachnutzbar zu machen. Die Weiterverwendbarkeit wird regelmäßig zur Förderbedingung für Forschungsprojekte gemacht. Sie ist aber auch aus ökonomischen Gründen sinnvoll, da die Datenaufbereitung besonders kostenintensiv ist. Um einerseits einen möglichst großen Nutzen zu generieren und andererseits auch inhaltlich von bereits betriebener Forschung zu profitieren, ist eine – zumindest anteilige – Nachnutzbarkeit erstrebenswert. Im Vortrag werden mögliche Lösungsansätze für Bibliotheken vorgestellt.