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Ein Großteil der Forschung in den Digitalen Geisteswissenschaften und anderen textbasierten Disziplinen sieht sich mit dem Problem konfrontiert, dass die Weitergabe von Forschungsdaten durch das geltende Urheberrecht erschwert wird. Dies führt dazu, dass Forschungsfragen so formuliert werden, dass diese nicht am eigentlichen wissenschaftlichen Interesse und Bedarf ausgerichtet sind, sondern auf der Verwendbarkeit der zugrundeliegenden Textressourcen. Insbesondere Annotationsprojekte arbeiten nahezu ausschließlich auf gemeinfreiem Material, zeitgenössische Literatur bleibt weitestgehend unerforscht. Die Problematik wurde seitens des Gesetzgebers aufgegriffen: § 60d des Urheberrechtsgesetzes erlaubt seit 2018 die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Zwecke der Forschung mittels Text und Data Mining. Änderungen sind zudem zum Juni 2021 zu erwarten, wenn die sog. DSM-RL der Europäischen Union ins deutsche UrhG implementiert wird. Geschützte Korpora dürfen derzeit Bibliotheken zur Archivierung überführt werden. Unzureichend abgedeckt bleibt allerdings weiterhin die Frage, wie nach Projektende mit geschützten Daten verfahren werden darf bzw. wie eine wünschenswerte Nachnutzbarkeit umgesetzt werden kann, ohne dabei Urheber zu benachteiligen. Im Projekt XSample wird auf Grundlage des § 60c UrhG geprüft, ob Auszüge geringen Umfangs von § 60d geschützten Werken, Dritten zugänglich gemacht werden können. Dazu wird anhand von wissenschaftlichen Use Cases, die juristischen Rahmenbedingungen geprüft und ein Workflow-Konzept erarbeitet, wie bibliothekarische Einrichtungen die Nachnutzbarkeit von geschützten Textkorpora unterstützen können. Mittels eines Webinterfaces soll auf einfachem Wege ermöglicht werden, basierend auf inhaltlichen Kriterien, auszugsweise Zugang zu geschützten Korpora zu erhalten, um beispielsweise damit zusammenhängende Veröffentlichungen zu validieren oder deren Eignung für Anschlussforschung im Kontext einer neuen Forschungsfrage zu testen.
Open-Access-Bildveröffentlichungen: Infrastruktur trifft Wissenschaft - Kommt ein Bild vorbei…
(2023)
Bilder spielen für wissenschaftliche Veröffentlichungen eine zunehmende Rolle. Sie sind vielfach integraler Bestandteil der Forschung und selbst Teil wissenschaftlicher Erkenntnis. Gleichzeitig ist ihre Veröffentlichung bisher wenig standardisiert. Es gibt Zielkonflikte zwischen den zeitgemäßen Anforderungen an Open Access und Verlagsveröffentlichungen. Oft sind die Möglichkeiten der Nachnutzung ungeklärt oder es fallen auch für die Urheber*innen Lizenzkosten an. Oft sind die Urheber*innen nicht einmal bekannt, da sie in den Veröffentlichungen nicht genannt werden. Im internen Projekt pics4science werden an der Universität Stuttgart mögliche Veröffentlichungsworkflows für Bilder erprobt. Dabei werden sowohl die Plattform Wikimedia Commons als auch das Datenrepositorium der Universität Stuttgart (DaRUS) genutzt. Ziel der Universitätsbibliothek ist es, anhand von einzelnen institutionellen Use Cases einen Workflow zu etablieren, damit zukünftig Wissenschaftler*innen einen gangbaren Weg haben, die Nutzungsrechte an ihren Bildern zu behalten. Wikipedia Stuttgart unterstützt das Projekt. Die Handreichung mit den Veröffentlichungsworkflows wird zur Nachnutzung in anderen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Im Vortrag werden erste Ergebnisse präsentiert.
§ 60d UrhG erlaubt seit 2018 die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Zwecke der Forschung mittels Text und Data Mining (TDM). Forschungsprojekte in textbasierten Disziplinen beschränken sich trotzdem häufig auf gemeinfreie oder Open Access publizierte Werke, um eine Veröffentlichung und Weiterverwendung der Korpora zu ermöglichen. Das schließt insbesondere weite Teile zeitgenössischer Literatur als Forschungsmaterial aus. Seit dem 7.6.21 gelten durch Umsetzung der Digital Single Market-Richtlinie (DSM-RL) teils neue Bestimmungen. Es besteht allerdings weiterhin Rechtsunsicherheit in Bezug auf den weiteren Umgang der Korpora nach Projektende, die auch Bibliotheken betrifft: Nach alter Rechtslage war keine eigene Aufbewahrung der Korpora durch die Forschenden möglich, sie konnten aber an Kulturerbeeinrichtungen übermittelt werden. Jetzt dürfen die Korpora durch die Forschenden aufbewahrt werden, „ solange sie für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung oder zur Überprüfung wissenschaftlicher Erkenntnisse erforderlich sind “ (§ 60d Abs. 5). Ob weiterhin eine Fremdarchivierung möglich ist, ist rechtlich unklar. Die Gesetzesbegründung scheint jedenfalls davon auszugehen, dass die Korpora von Kulturerbeeinrichtungen aufbewahrt werden dürfen, ohne eine ausdrückliche Erlaubnis zur Weitergabe an diese Einrichtungen zu enthalten. Die Archivierung ist nicht nur aus Gründen der Guten Wissenschaftlichen Praxis geboten, sondern wäre auch sinnvoll, um Korpora nachnutzbar zu machen. Die Weiterverwendbarkeit wird regelmäßig zur Förderbedingung für Forschungsprojekte gemacht. Sie ist aber auch aus ökonomischen Gründen sinnvoll, da die Datenaufbereitung besonders kostenintensiv ist. Um einerseits einen möglichst großen Nutzen zu generieren und andererseits auch inhaltlich von bereits betriebener Forschung zu profitieren, ist eine – zumindest anteilige – Nachnutzbarkeit erstrebenswert. Im Vortrag werden mögliche Lösungsansätze für Bibliotheken vorgestellt.