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Operative Umsetzung einer strategischen Portfolioentwicklung im Bereich forschungsnaher Dienste
(2022)
Forschungsnahe Dienste sind oft noch nicht im Alltag von Bibliotheken angekommen. In den etablierten Strukturen besteht das Problem, dass zunächst oft weder Geld noch Personal vorhanden sind, um einen neuen Dienst entwickeln und anbieten zu können. Die forschungsnahen Dienste müssen darüber hinaus in die bestehende Infrastruktur eingebettet werden, um nachhaltig gestaltet werden zu können. Daher ist es sinnvoll vorab zu überlegen, was eine Einrichtung anbieten kann und möchte. Ziel des Workshops ist die praxisnahe Auseinandersetzung mit der Frage, welche forschungsnahen Dienste in das eigene Portfolio passen. Der Workshop wendet sich dabei sowohl an Personen, die sich allgemein mit forschungsnahen Diensten auseinandersetzen, als auch an Personen, die planen, konkrete Dienstleistungen aufzubauen. Dazu sollen – ausgerichtet am Bedarf der Teilnehmenden – verschiedene Methoden für eine strategische Portfolioplanung vorgestellt (z.B. SMART, Stakedholder-Analyse) und folgende Fragen diskutiert werden: Wo stehe ich, was ist die Ausgangssituation an meiner Einrichtung Welche Anforderung aus der Wissenschaft habe ich? Welchen Bedarf der Wissenschaftler*innen möchte ich konkret adressieren? Welche/n Stakeholder muss ich einbeziehen? Wie und wo bekomme ich strategische Rückendeckung? Wer kann möglicher Partner sein (intern und extern)?Der Workshop soll die Diskussion zur strategischen Portfolioentwicklung konkretisieren und den Teilnehmenden ermöglichen, im Austausch miteinander die eigene Ausgangssituation und Planungsoptionen im Bereich forschungsnaher Dienst zu besprechen.
Unibibliografie mit PUMA
(2017)
Der Vortrag stellt das Unibibliografiekonzept der UB Stuttgart als Lösung zur Nachnutzung für andere Einrichtungen vor. Der Mehrwert des Akademischen Publikationsmanagements PUMA gegenüber einer bibliothekarischen Katalogisierungsumgebung liegt in der direkten Nachnutzbarkeit der Daten durch die Wissenschaftler. Dadurch erreicht die Unibibliografie die gewünschte Akzeptanz. Auch ohne aktive Offentlichkeitsarbeit besteht bereits ein hohes Interesse der Institute an PUMA. Für das universitäre Content-Management-System steht ein Plugin zur Veröffentlichung von Publikationslisten auf Mitarbeiterseiten zur Verfügung. Die Metadaten werden direkt aus PUMA geladen, gefiltert, sortiert und im Wunsch-Zitationsstil ausgegeben. Das System bietet viele Schnittstellen und Darstellungsmöglichkeiten. In PUMA können Veröffentlichungen durch “tags” individuell gekennzeichnet werden. Durch dieses Konzept konnte die Unibibliografie flexibel gestaltet werden. So konnten alle Hierarchie-Ebenen der Uni und Sonderforschungseinrichtungen berücksichtigt werden. Eine Publikation bekommt von der tiefsten Hierarchieebene aufwärts alle nötigen Informationen durch formalisierte “tags” angehängt. Die Anforderungen, die Historie der Institute einschließlich der Umbennungen abzubilden, wurden mit Hilfe sogennanter “Supertags” umgesetzt. Diese enthalten mehrere “tags” mit einer Und-Verknüpfung. Ein weiterer Vorteil der Lösung liegt in der engen Zusammenarbeit mit den PUMA-Entwicklern. So können Anpassungen unkompliziert umgesetzt und die Unibibliografie kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Open-Access-Bildveröffentlichungen: Infrastruktur trifft Wissenschaft - Kommt ein Bild vorbei…
(2023)
Bilder spielen für wissenschaftliche Veröffentlichungen eine zunehmende Rolle. Sie sind vielfach integraler Bestandteil der Forschung und selbst Teil wissenschaftlicher Erkenntnis. Gleichzeitig ist ihre Veröffentlichung bisher wenig standardisiert. Es gibt Zielkonflikte zwischen den zeitgemäßen Anforderungen an Open Access und Verlagsveröffentlichungen. Oft sind die Möglichkeiten der Nachnutzung ungeklärt oder es fallen auch für die Urheber*innen Lizenzkosten an. Oft sind die Urheber*innen nicht einmal bekannt, da sie in den Veröffentlichungen nicht genannt werden. Im internen Projekt pics4science werden an der Universität Stuttgart mögliche Veröffentlichungsworkflows für Bilder erprobt. Dabei werden sowohl die Plattform Wikimedia Commons als auch das Datenrepositorium der Universität Stuttgart (DaRUS) genutzt. Ziel der Universitätsbibliothek ist es, anhand von einzelnen institutionellen Use Cases einen Workflow zu etablieren, damit zukünftig Wissenschaftler*innen einen gangbaren Weg haben, die Nutzungsrechte an ihren Bildern zu behalten. Wikipedia Stuttgart unterstützt das Projekt. Die Handreichung mit den Veröffentlichungsworkflows wird zur Nachnutzung in anderen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Im Vortrag werden erste Ergebnisse präsentiert.
Um den Zugang zu Bildung zu erleichtern, gibt es seit einigen Jahren Bestrebungen, Lehrinhalte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die UNESCO führte den Begriff „Open Educational Resources“ ein, um diese Inhalte zu bezeichnen. Die Notwendigkeit, freie Bildungsressourcen für jedermann bereitzustellen, wird vor allem in den USA, aber inzwischen auch in Deutschland diskutiert. Da Lehrbücher in den USA sehr teuer sind und viele Studenten diese nicht mehr erwerben können, ist es dort seit einigen Jahren das Ziel, nicht nur Vorlesungen, sondern auch Lehrbücher online frei zur Verfügung zu stellen. Um diese Open Textbooks auffindbar zu machen, wurden Plattformen wie die „California Digital Open Source Library“ aufgebaut. Dieser Aufsatz stellt deren Entwicklung dar und diskutiert Probleme, die bei ihrer Einführung auftraten, sowie die Bedeutung der Verwendung von Open Textbooks in Deutschland. Abschließend wird beleuchtet, welche Rolle die Bibliotheken bei Etablierung von freien Lehrinhalten einnehmen können.
§ 60d UrhG erlaubt seit 2018 die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Zwecke der Forschung mittels Text und Data Mining (TDM). Forschungsprojekte in textbasierten Disziplinen beschränken sich trotzdem häufig auf gemeinfreie oder Open Access publizierte Werke, um eine Veröffentlichung und Weiterverwendung der Korpora zu ermöglichen. Das schließt insbesondere weite Teile zeitgenössischer Literatur als Forschungsmaterial aus. Seit dem 7.6.21 gelten durch Umsetzung der Digital Single Market-Richtlinie (DSM-RL) teils neue Bestimmungen. Es besteht allerdings weiterhin Rechtsunsicherheit in Bezug auf den weiteren Umgang der Korpora nach Projektende, die auch Bibliotheken betrifft: Nach alter Rechtslage war keine eigene Aufbewahrung der Korpora durch die Forschenden möglich, sie konnten aber an Kulturerbeeinrichtungen übermittelt werden. Jetzt dürfen die Korpora durch die Forschenden aufbewahrt werden, „ solange sie für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung oder zur Überprüfung wissenschaftlicher Erkenntnisse erforderlich sind “ (§ 60d Abs. 5). Ob weiterhin eine Fremdarchivierung möglich ist, ist rechtlich unklar. Die Gesetzesbegründung scheint jedenfalls davon auszugehen, dass die Korpora von Kulturerbeeinrichtungen aufbewahrt werden dürfen, ohne eine ausdrückliche Erlaubnis zur Weitergabe an diese Einrichtungen zu enthalten. Die Archivierung ist nicht nur aus Gründen der Guten Wissenschaftlichen Praxis geboten, sondern wäre auch sinnvoll, um Korpora nachnutzbar zu machen. Die Weiterverwendbarkeit wird regelmäßig zur Förderbedingung für Forschungsprojekte gemacht. Sie ist aber auch aus ökonomischen Gründen sinnvoll, da die Datenaufbereitung besonders kostenintensiv ist. Um einerseits einen möglichst großen Nutzen zu generieren und andererseits auch inhaltlich von bereits betriebener Forschung zu profitieren, ist eine – zumindest anteilige – Nachnutzbarkeit erstrebenswert. Im Vortrag werden mögliche Lösungsansätze für Bibliotheken vorgestellt.
Bibliotheken übernehmen beim Forschungsdatenmanagement häufig eine zentrale Rolle bei der Antragsstellung und Durchführung von Projekten, oft ohne bereits eine feste Verankerung des Themas in der eigenen Organisationsstruktur zu haben. Exemplarisch wird hier das Projekt RePlay-DH vorgestellt. Dessen Ziel war es, eine Software zu entwickeln, die Forschende bei der Dokumentation ihrer Daten unterstützt.Im Projekt RePlay-DH wurde hierzu ein Client entwickelt, der im Hintergrund der gewohnten Arbeitsumgebung lokal laufende Forschungsprozesse dokumentiert und zu Archivierung und Veröffentlichung in die Infrastruktur der jeweiligen Universität eingebunden werden kann. Um den Bedürfnissen von Forschenden und Infrastruktur gerecht zu werden, kommen dabei zwei Metadatenkonzepte zum Einsatz.Die fachspezifischen Prozessmetadaten dokumentieren die Ergebnisse des Arbeitsprozesses, sodass die eigene Arbeit für sich und andere nachvollzogen werden kann. Die Prozessmetadaten wurden im Projektkontext mit Forschenden aus den Digital Humanities entwickelt, Metadaten für weitere Fachcommunities können beliebig ergänzt werden. Objektmetadaten sind neben der Strukturierung der Ergebnisse vor allem für die Veröffentlichung gedacht und basieren auf DataCite.Basierend auf der im Hintergrund liegenden Versionsverwaltungssoftware git wird das Benutzerverzeichnis überwacht und die Forschenden bei relevanten Änderungen dazu aufgefordert, Inhalte mit Metadaten zu beschreiben.Für die Veröffentlichung der Forschungsdaten wurde die Anbindung an DSpace im Projekt bereits prototypisch realisiert, eine Anbindung an andere Repositorien per SWORD/REST-Schnittstelle ist ebenfalls möglich.Herausforderung des Projektes ist, im letzten Projektjahr die Software in den Dauerbetrieb zu übernehmen, die Entwicklung der Software weiter zu begleiten und die Beratung zur Annotation mit Metadaten, die sich als sehr fruchtbar herauskristallisiert hat, als dauerhaften Dienst anzubieten.
Ein Großteil der Forschung in den Digitalen Geisteswissenschaften und anderen textbasierten Disziplinen sieht sich mit dem Problem konfrontiert, dass die Weitergabe von Forschungsdaten durch das geltende Urheberrecht erschwert wird. Dies führt dazu, dass Forschungsfragen so formuliert werden, dass diese nicht am eigentlichen wissenschaftlichen Interesse und Bedarf ausgerichtet sind, sondern auf der Verwendbarkeit der zugrundeliegenden Textressourcen. Insbesondere Annotationsprojekte arbeiten nahezu ausschließlich auf gemeinfreiem Material, zeitgenössische Literatur bleibt weitestgehend unerforscht. Die Problematik wurde seitens des Gesetzgebers aufgegriffen: § 60d des Urheberrechtsgesetzes erlaubt seit 2018 die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Zwecke der Forschung mittels Text und Data Mining. Änderungen sind zudem zum Juni 2021 zu erwarten, wenn die sog. DSM-RL der Europäischen Union ins deutsche UrhG implementiert wird. Geschützte Korpora dürfen derzeit Bibliotheken zur Archivierung überführt werden. Unzureichend abgedeckt bleibt allerdings weiterhin die Frage, wie nach Projektende mit geschützten Daten verfahren werden darf bzw. wie eine wünschenswerte Nachnutzbarkeit umgesetzt werden kann, ohne dabei Urheber zu benachteiligen. Im Projekt XSample wird auf Grundlage des § 60c UrhG geprüft, ob Auszüge geringen Umfangs von § 60d geschützten Werken, Dritten zugänglich gemacht werden können. Dazu wird anhand von wissenschaftlichen Use Cases, die juristischen Rahmenbedingungen geprüft und ein Workflow-Konzept erarbeitet, wie bibliothekarische Einrichtungen die Nachnutzbarkeit von geschützten Textkorpora unterstützen können. Mittels eines Webinterfaces soll auf einfachem Wege ermöglicht werden, basierend auf inhaltlichen Kriterien, auszugsweise Zugang zu geschützten Korpora zu erhalten, um beispielsweise damit zusammenhängende Veröffentlichungen zu validieren oder deren Eignung für Anschlussforschung im Kontext einer neuen Forschungsfrage zu testen.