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Ein Großteil der Forschung in den Digitalen Geisteswissenschaften und anderen textbasierten Disziplinen sieht sich mit dem Problem konfrontiert, dass die Weitergabe von Forschungsdaten durch das geltende Urheberrecht erschwert wird. Dies führt dazu, dass Forschungsfragen so formuliert werden, dass diese nicht am eigentlichen wissenschaftlichen Interesse und Bedarf ausgerichtet sind, sondern auf der Verwendbarkeit der zugrundeliegenden Textressourcen. Insbesondere Annotationsprojekte arbeiten nahezu ausschließlich auf gemeinfreiem Material, zeitgenössische Literatur bleibt weitestgehend unerforscht. Die Problematik wurde seitens des Gesetzgebers aufgegriffen: § 60d des Urheberrechtsgesetzes erlaubt seit 2018 die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Zwecke der Forschung mittels Text und Data Mining. Änderungen sind zudem zum Juni 2021 zu erwarten, wenn die sog. DSM-RL der Europäischen Union ins deutsche UrhG implementiert wird. Geschützte Korpora dürfen derzeit Bibliotheken zur Archivierung überführt werden. Unzureichend abgedeckt bleibt allerdings weiterhin die Frage, wie nach Projektende mit geschützten Daten verfahren werden darf bzw. wie eine wünschenswerte Nachnutzbarkeit umgesetzt werden kann, ohne dabei Urheber zu benachteiligen. Im Projekt XSample wird auf Grundlage des § 60c UrhG geprüft, ob Auszüge geringen Umfangs von § 60d geschützten Werken, Dritten zugänglich gemacht werden können. Dazu wird anhand von wissenschaftlichen Use Cases, die juristischen Rahmenbedingungen geprüft und ein Workflow-Konzept erarbeitet, wie bibliothekarische Einrichtungen die Nachnutzbarkeit von geschützten Textkorpora unterstützen können. Mittels eines Webinterfaces soll auf einfachem Wege ermöglicht werden, basierend auf inhaltlichen Kriterien, auszugsweise Zugang zu geschützten Korpora zu erhalten, um beispielsweise damit zusammenhängende Veröffentlichungen zu validieren oder deren Eignung für Anschlussforschung im Kontext einer neuen Forschungsfrage zu testen.