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Schulungsunterlagen der AG RDA (Silke Horny, BSZ), Umsetzung in den B3Kat-Bibliotheken (Gabriele Meßmer, BSB), Moodle für Bibliothekare? E-Learning-Elemente in der RDA-Schulung (Rita Albrecht, HeBIS-Verbundzentrale).
Vorträge im Rahmen der Veranstaltung "RDA-Workshop", 28.5.2015, 13:30 - 15:30 Uhr, Raum Seoul
Umschriftnormen - Ein Update aus den DIN-Arbeitsausschuss "Transliteration und Transkription"
(2023)
Umschriftstandards haben eine lange Tradition in Deutschland. Bereits die „Preußischen Instruktionen“ von 1899 enthielten für den Bibliotheksbereich eine Anlage mit dem Titel „Schema zur Transkription fremder Schriftarten“ mit Vorgaben u.a. für Sanskrit, Syrisch oder Koptisch. Die „RAK“ setzten diese Tradition später fort. Der 1927 gegründete Fachnormenausschuss „Bibliothekswesen“ im Deutschen Normenausschuss schrieb die Entwicklung von Umschriftnormen ebenfalls auf seine Agenda, brauchte allerdings bis 1962, ehe mit der DIN 1460 die erste Norm unter dem Titel „Transliteration slawischer kyrillischer Buchstaben“ erschien.
Inzwischen sind eine ganze Reihe von Umschriftnormen unter dem Dach des „Deutschen Instituts für Normung (DIN)“, wie die für Normung in Deutschland zuständige Institution heute heißt, erschienen. Zuständig für deren Erarbeitung und die laufende Pflege ist der "Arbeitsausschuss Transliteration und Transkription" im Normenausschuss Information und Dokumentation (NID). Die Vorsitzende (Obfrau) des Arbeitsausschusses gibt in ihrem Vortrag einen Überblick über die Normungsaktivitäten der letzten Jahre und berichtet über wichtige Aktualisierungen von Umschriftnormen (z.B. Kyrillisch), über Neuerscheinungen (z.B. Tamil), über schwierige und oft diskutierte Normen (z.B. Griechisch) und über Lücken im Normenwerk (z.B. Tibetisch). Besonders in den Fokus genommen werden die aktuell bearbeiteten Normungsprojekte für Bengali und für Klassisch-Syrisch.
Einen Seitenblick wirft die Referentin auch auf das internationale Normungsgeschäft der ISO und stellt eine neue ISO-Norm vor, mit der Umschriftnormen kodiert werden können. Die Anwendung dieser Norm bietet im Bibliothekswesen künftig Vorteile im internationalen Austausch von bibliographischen Daten und deren Nachnutzung.
Von der schwierigen Suche nach Konsens - Ein Update aus dem DIN-Arbeitsausschuss Transliteration
(2018)
Die Entwicklung von Umschriftnormen für nichtlateinische Schriften gehört seit der Gründung des DIN-Normenausschuss Information und Dokumentationvor 90 Jahren fest zu seinem Arbeitsprogramm. Die Facharbeit dafür wird in einem seiner Arbeitsausschüsse erledigt, dem NID 1 (Tranliteration und Transkription).In den vergangenen 15 Jahren hat der Arbeitsausschuss intensiv an einer Erneuerung älterer Umschriftnormen sowie an der Entwicklung neuer gearbeitet. Zuletzt sind Normen für die Umschrift des Japanischen und von Tamil erschienen. Warum aber gibt es immer noch Lücken für bestimmte Schriften wie z.B. Thai, Singalesisch, Mongolisch oder Tibetisch?Der Vortrag erläutert die Arbeitsweise des Ausschusses unter den vom DIN vorgegebenen Verfahrensweisen und gibt einen Überblick über dessen aktuellen Projekte, zu denen u.a. eine neue Umschrift für Devanagari gehört. Es werden aber auch Gründe für das Scheitern von Normungsprojekten beleuchtet, die durchaus jenseits aller fachlichen Ebenen liegen können.
In Hessen sind gemäß Hessischem Bibliotheksgesetz fünf Pflichtexemplarbibliotheken zuständig für die Sicherung des "historischen Erbes". Dazu gehören seit 2017 auch "Medienwerke in unkörperlicher Form". Als Dienstleister für die Bibliotheken fungiert die HeBIS-Verbundzentrale, die für die Ablieferung von elektronischen Pflichtstücken eine zentrale Infrastruktur aufgebaut und bereitgestellt hat. Herzstück der Infrastruktur ist das E-Pflicht-Portal, das Verlagen und Bibliothekar*innen gleichermaßen als Arbeitsplattform dient, aber auch als Präsentationsplattform für alle an den Pflichtstücken Interessierten fungiert. Rund um das Portal wurden Ablieferungsroutinen für unterschiedliche Publikationsformen implementiert, die zudem differierende Ablieferungswege abdecken sollen – vom Webformular für gelegentliche Ablieferungen bis zu automatisierten Verfahren für die gleichzeitige Ablieferung großer Mengen an elektronischen Pflichtstücken. So entsteht eine Sammlung digitaler Publikationen ohne jede Einschränkung – graue Literatur steht neben E-Books aus Verlagen, Vereinszeitschriften neben bekannten Tageszeitungen.Der Vortrag stellt das E-Pflicht-Portal und die verschiedenen Ablieferungsverfahren vor und berichtet über das Erschließungskonzept für die Publikationen. Angesprochen werden auch die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die rechtskonforme Nutzung der digitalen Pflichtstücke in den Pflichtbibliotheken.
Die originalschriftliche Erfassung ausländischer Literatur in nichtlateinischen Schriften durch den Einsatz von Unicode ist ein aktuelles Ziel vieler Bibliotheken. Trotzdem behalten auch transliterierte Formen und die dafür notwendigen Transliterationsstandards ihre Bedeutung, denn universell ausgerichtete Bibliotheken müssen sich darauf einstellen, ihren Benutzern beide Varianten anzubieten. Die Bibliothekare erhalten dabei Unterstützung durch ihre Bibliothekssysteme, die zumindest teilweise bereits Funktionen für eine automatische Transliteration nach originalschriftlicher Eingabe durch eine hinterlegte Umschrifttabelle bereit halten. In diesem Kontext arbeitet der Arbeitsausschuss "Transliteration und Transkription" an einer Modernisierung der vorhandenen Standards und deren Einbettung in internationale Usancen. Außerdem werden bei Bedarf neue Transliterationsstandards entwickelt. Bereits erfolgreich abgeschlossen wurde das Projekt zur Revision von DIN 31636 (Umschrift des hebräischen Alphabets). Der Vortrag gibt einen Überblick über sämtliche laufenden Projekte des Ausschusses (Griechisch, Kyrillisch, Armenisch, Georgisch, Japanisch) und berücksichtigt auch die entsprechenden Aktivitäten der International Organization for Standardization (ISO) auf internationaler Ebene.
In produzierenden Unternehmen bedeutet die Anwendung von Normen die Entwicklung neuer Technologiefelder, einen sicheren Marktzugang und einen hohen Wirtschaftlichkeitsfaktor durch Rationalisierungsmöglichkeiten. Beim Kunden schaffen Normen Vertrauen in die Qualität und die Sicherheit von Produkten. Bereits seit 1927 gibt es den Normenausschuss Bibliothek- und Dokumentationswesen (NABD) im DIN; er gehört damit zu den ältesten Normenausschüssen in Deutschland. Der NABD trägt heute die Verantwortung für die nationale und internationale Normung der Erstellung, Publikation, Erschließung, Erhaltung, Vermittlung und Nutzung von Dokumenten und Daten im Informationswesen, insbesondere im Archiv-, Bibliotheks-, Dokumentations-, Museums- und Verlagswesen. Was aber bedeuten Normen in dieser Dienstleistungswelt und wie bemisst man ihren Nutzen und Wert? Wozu braucht man in Bibliotheken und anderen Informationseinrichtungen überhaupt Normen? Der Vortrag versucht, diese Fragen anhand einiger ausgewählter Normen aus dem Arbeitsbereich des NABD zu beantworten. Dabei werden die Normen vorgestellt, aber vor allem auch ihre konkreten Anwendungsmöglichkeiten und Einsatzgebiete beleuchtet und der Frage nachgegangen, wie bestimmte Dienstleistungen ohne diese Normen aussehen würden.
Das bisher im deutschssprachigen Raum eingesetzte Regelwerk für die Formalerschließung RAK-WB enthält – wie auch schon seine Vorgänger – die Vorgabe, nichtlateinische Schriften stets zu transliterieren. Für die Transliterationen werden die anzuwendenen Umschriftregeln gleich mitgeliefert, wie zum Beispiel für das kyrillische oder das griechische Alphabet. Das neue, international ausgerichtete Regelwerk "Resource Description and Access" (RDA) schlägt grundsätzlich einen neuen Kurs ein, indem es zum einen der Formalerschließung in der Originalschrift der Vorlage einen mindestens gleichberechtigten Platz einräumt, und zum anderen die Festlegung der für Umschriften zu verwendenden Regeln der jeweiligen Anwender-Community überlässt. Sobald also RDA in Deutschland als Regelwerk offiziell angewendet wird, muss damit die Definition eines Kanons von Umschriftvorgaben einher gehen. Seit 2002 arbeitet der Arbeitsausschuss 1 des DIN-Normenausschuss Bibliotheks- und Dokumentationswesen an Umschriftnormen für verschiedene Alphabete und Zeichen und bereitet so den Umstieg auf ein neues Regelwerk in Ergänzung der Arbeit der Arbeitsstelle für Standardisierung mit vor. Mit ihr ist vereinbart, dass sämtliche vom DIN-Auschuss "Transliteration und Transkription" bearbeiteten und veröffentlichten Normen automatisch Bestandteil der neuen Regelwerksanwendung werden. Der Vortrag stellt die bereits abgeschlossenen Projekte des Ausschusses vor, berichtet über die noch laufenden und skizziert weitere Planungen. Anhand der konkreten Ausschussarbeit wird die Normungsarbeit im Allgemeinen dargestellt, die im Kern immer den Konsens aller "interessierten Kreise" anstrebt.
Eine der zentralen Prämissen des Projektes „Cloudbasierte Infrastruktur für Bibliotheksdaten" (CIB) ist, dass die Katalogisierung nicht mehr in regionalen Verbunddatenbanken, sondern in einer international ausgerichteten Umgebung mit internationalem Regelwerk stattfindet. Bereits im Projektantrag wurde festgehalten, dass gemeinsam mit den Systemanbietern die bereits existierenden Katalogisierungsplattformen im Hinblick auf die Nutzung von bibliographischen Daten, Norm- und Verlagsdaten sowie unter funktionalen Gesichtspunkten weiterentwickelt werden müssen. Projektseitig wurden dazu mehrere Arbeitspakete definiert, die sich mit der Zukunft der Zeitschriftenkatalogisierung, der Einbindung der GND und den Anforderungen an das Titeldatenmodell in den internationalen Plattformen aus Sicht der deutschen Anwender befassen. Zu allen Komplexen liegen inzwischen Spezifikationen vor. Die grundsätzlichen Überlegungen zum Datenmodell werden untermauert durch eine granulare Beschreibung des in den Katalogisierungsumgebungen erwarteten Erfassungsformates in MARC 21-Ausprägung. Dazu wurden die MARC-Exportformate der am CIB-Projekt beteiligten Verbünde aufwendig analysiert und daraus eine gemeinsame Formatbeschreibung abgeleitet. Einer gesonderten Betrachtung unterzogen wurden die sogenannten anwenderspezifischen Felder und gemeinsam mit anderen Verbünden und Bibliotheken über den Verbleib der Inhalte beraten. Die beiden Referentinnen stellen in ihrem Vortrag das CIB-Datenmodell und das Erfassungsformat für die Katalogisierung in den internationalen Plattformen vor und berichten über den aktuellen Stand der Implementierung durch die Systemhersteller. Sie werden aber auch kritisch hinterfragen, ob der weit über das CIB-Projekt hinausweisende Anspruch einer „Internationalisierung" der Katalogisierung nicht auch ein Umdenken bei manchen Katalogisierungstraditionen im deutschsprachigen Raum erforderlich macht.
In Hessen sind gemäß Hessischem Bibliotheksgesetz fünf Pflichtexemplarbibliotheken zuständig für die Sicherung des „historischen Erbes“. Dazu gehören seit 2017 auch „Medienwerke in unkörperlicher Form“. Als Dienstleister für die Bibliotheken fungiert die hebis-Verbundzentrale, die für die Ablieferung von elektronischen Pflichtstücken eine zentrale Infrastruktur aufgebaut und bereitgestellt hat.
Herzstück der Infrastruktur ist das E-Pflicht-Portal, das Verlagen und Bibliothekar*innen als Arbeitsplattform dient. Gleichzeitig fungiert es auch als Präsentations- und Benutzungsplattform. Für die Verlage wurden verschiedene Ablieferungsroutinen implementiert, die wahlweise genutzt werden können - Webformulare für eher gelegentliche Ablieferungen oder automatisierte Verfahren für die gleichzeitige Ablieferung großer Mengen an elektronischen Pflichtstücken. So entsteht eine Sammlung digitaler hessischer Publikationen ohne jede Einschränkung - graue Literatur steht neben E-Books aus Verlagen, Vereinszeitschriften neben bekannten Tageszeitungen, Krimis neben Aufsätzen aus wissenschaftlichen Fachzeitschriften.
Der Vortrag stellt das E-Pflicht-Portal und die verschiedenen Ablieferungsverfahren vor, darunter das gerade neu entwickelte für die Ablieferung von Aufsätzen aus Zeitschriften, und berichtet über das Erschließungskonzept für die Publikationen. Angesprochen werden auch die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die rechtskonforme Nutzung der digitalen Pflichtstücke in den Pflichtbibliotheken.