Märkte - Margen - Monopole
(2017)
Die Digitalisierung führt zu sich rasant verändernden Rahmenbedingungen im Bereich der Informationsversorgung. ResearchGate, Open Access, DEAL, SciHub etc. bewirken tiefgreifende Veränderungen im Nutzungsverhalten sowie der Lizenzierung und Bereitstellung von elektronischen Inhalten. Wo liegen in diesem System Aufgabenfelder der Bibliotheken? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Informationsdienstleistern und Verlagen? Ausgehend von einer juristischen Analyse und der Frage, welche Gestaltungsmacht das Recht in der digitalen Welt (noch) hat, soll eine Podiumsdiskussion Einblicke in die Herausforderungen geben, denen sich Bibliotheken, Verlage und Informationsdienstleister gegenübersehen.
Künstliche Intelligenz (KI) wird zur Schlüsseltechnologie des digitalen Wandels. In einem Praxisbeispiel und einer rechtlichen Betrachtung wird das Thema beleuchtet. KI als Autor, Henning Schönenberger, Springer Nature, Heidelberg 2019 veröffentlichte Springer Nature das erste maschinen-generierte Buch der Welt. Der Vortrag gibt Einblicke in die Entstehung des Buches, erläutert die Möglichkeiten, die sich für wissenschaftliche Publikationen ergeben und zeigt Neuerungen auf, die das Lesen und Schreiben verändern können.KI im (Urheber-)Recht, David Linke, TU DresdenBeispielgebend für die Herausforderungen von KI im (Urheber-)Recht sind Erzeugnisse wie "the next Rembrandt" oder "Edmond de Belamy". Es handelt sich um zwei "Kunstwerke", die durch künstliche neuronale Netzwerke geschaffen wurden. Letzteres wurde 2018 für 432.500 US-Dollar versteigert und weist als Schöpfer die Signatur "min G max D Ex[log(D(x))]+Ez[log(1-D(G(z)))]" auf, womit der implementierte Algorithmus des Netzwerkes gemeint ist. Ähnliche Beispiele finden sich im Bereich des Roboterjournalismus oder künstlicher Musik. In sämtlichen Fällen steht nicht mehr der Mensch als Schöpfer im Mittelpunkt. Als Anknüpfungspunkte soll für die rechtliche Betrachtung dabei einerseits die "KI" als Produkt dienen, mit der Frage, ob KI selbst urheberrechtlich schutzfähig ist? Andererseits wird die Frage virulent, ob die vorstehenden "KI"-generierten Erzeugnisse Schutz nach dem Urheberrecht genießen und wer Urheber dieser Erzeugnisse ist?