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Entgegen der landläufigen Meinung ist der Pflichtzugang für die berechtigten Bibliotheken – in der Bundesrepublik sind dies neben der DDB je Bundesland zumindest noch eine sog. regionale Pflichtexemplarbibliothek – nicht kostenlos. Ganz im Gegenteil. Je nach geltender Pflichtstückeregelung – in jedem der 16 Bundesländer gibt es eine eigenständige gesetzliche Regelung, die von sehr unterschiedlicher Natur sind – fallen für die betreffenden Bibliotheken nicht unerhebliche sog. Erstattungs- oder Entschädigungszahlungen an. So verschieden wie die Pflichtstückeregelung auf regionaler Ebene ist – Stichworte: Ablieferungs- oder Anbietungspflicht – so unterschiedlich fallen die Bemessungsgrundlagen und Berechnungsmodi für die Erstattungszahlungen aus. Diese Ausgaben sind jedoch nur eine Seite des Kostenproblems. Erhebliche zusätzliche Kosten sind für die Bibliotheken mit der Einholung und Bearbeitung der Pflichtstücke verbunden. Die Bayerische Staatsbibliothek hat im Rahmen einer weitreichenden, die wesentlichen Arbeitsvorgänge im Hause umfassenden Prozesskostenrechnung auch für diesen Bereich Zahlen ermittelt, die das Thema Pflichtzugang, seine Vor- und Nachteile, in einem anderen, realistischeren Licht erscheinen lassen.
Nahezu jede Bibliothek, die über Altbestand verfügt, beschäftigt sich heute mit dem Thema Digitalisierung. Dabei wird oftmals übersehen, dass die dauerhafte und möglichst komfortable Bereitstellung (und letztlich die Archivierung) der erzeugten Daten organisatorische Anforderungen ganz eigener Art stellt. Im Unterschied zum Umgang mit analogen Materialien ist es mit dem sachgerechten Vorhalten und Ausgabe des Sammelguts in buchklimatisch möglichst einwandfreien Räumlichkeiten nicht getan. Elektronische Dokumente egal welcher Herkunft, Umfangs, Typs und Inhalts verlangen ein weitgehend unabhängig von ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme extrem aktives und aufwändiges Datenmanagement sowie eine intensive Datenpflege. Dieses Tun wird in der angelsächsischen Bibliothekswelt gemeinhin mit dem Begriff „digital -“ oder „data curation“ manchmal auch mit „data stewardship“ umschrieben. Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe (Geschäftsgänge) des digitalen Servicekonzepts der betreffenden Bibliothek müssen darauf ausgelegt sein, die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen müssen dafür eingeplant und bereitgestellt werden. In deutschen Bibliotheken wird diesem wesentlichen Aspekt des digitalen Arbeitens nach wie vor viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, dabei ist es für die Qualität des (digitalen)Servicekonzepts und seiner Nutzerakzeptanz von herausragender Bedeutung. In dem Referat soll vor dem Hintergrund der langjährigen Erfahrungen in der BSB zum einen die Dimension und Komplexität des Problems aufgezeigt und zum anderen sollen mittlerweile praxiserprobte Lösungsansätze vorgestellt und mit den Kolleginnen und Kollegen diskutiert werden. (Session: Medien dauerhaft nutzen; Raum: Seoul; 27. Mai 2015: 16:00 Uhr - 18:00 Uhr)