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Bibliothek und Information hat sein bisheriges Engagement in Fragen der bibliothekarischen Berufsethik evaluiert und beabsichtigt eine Aktualisierung seiner "Ethischen Grundsätze der Bibliotheks- und Informationsberufe" von 2007 unter Einbeziehung des IFLA-Ethikkodex für BibliothekarInnen und andere im Informationssektor Beschäftigte, die zurzeit von einer Arbeitsgruppe vorbereitet wird. Es ist geplant, den aktuellen Stand der Überlegungen und des Grundsatzpapiers vorzustellen und mit den Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren.
Die Experten für den Bestandsaufbau / Neue BuB-Serie stellt LK-Lektoren vor - Tipps für die Praxis
(2010)
Die Lektoratskooperation als das bedeutendste bibliothekarische Kooperationsprojekt innerhalb des deutschen Bibliothekswesens, getragen von DBV, ekz und BIB, hat in den rund 30 Jahren seit Bestehen eine dynamische Entwicklung genommen. Die Vielfalt der Lektoratsdienste heute geht einher mit einer Ausweitung ihrer Funktionen. Im letzten Jahr wurden durch eine Umfrage des DBV interessante Ergebnisse gewonnen, die neben Verbesserungsvorschlägen zeigen, dass die Leko weiterhin ein wichtiges Standbein für den bibliothekarischen Bestandsaufbau ist. Im Zuge der Einführung eines neuen Lektoratsmanagementsystems in der ekz wird es zu weiteren Aktualitäts- und Transparenzsteigerungen kommen.
2010 stellte der in der Opposition befindliche Südschleswigsche Wählerverband (SSW) einen ersten Gesetzentwurf für ein Bibliotheksgesetz Schleswig-Holstein vor. Der Entwurf wurde auf der Grundlage einer gemeinsamen Stellungnahme der Fachleute noch einmal grundlegend überarbeitet, dann aber im April 2012 von der Regierungsmehrheit im Kieler Landtag abgelehnt. Ein erster Gesetzentwurf wurde Anfang November 2015 den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Am 2. Februar 2016 wurde ein veränderter Entwurf aus dem federführenden Ministerium für Justiz, Kultur und Europa in den Landtag eingebracht. Das Gesetz für die Bibliotheken in Schleswig-Holstein und zur Änderung des Landespressegesetzes“ trat am 30.09.2016 in Kraft. Erfüllt dieses Gesetz die Bedürfnisse der Bibliotheken? Das Bibliotheksgesetz in Schleswig-Holstein muss innerhalb der besonderen Struktur des öffentlichen Bibliothekswesens in Schleswig-Holstein mit seinem Büchereiverein eingeordnet werden. Gemäß § 13 der Landesverfassung des Landes Schleswig-Holstein ist die Förderung des Büchereiwesens Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände. Das Land und der Großteil der Kreise (Gemeindeverbände) bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgabe des Büchereivereins Schleswig-Holstein e.V. Dessen Mitglieder sind die Städte und Gemeinden mit Standbüchereien und die Kreise, die das Bibliothekswesen fördern. Es sollen unter anderem folgende Punkte beleuchtet werden: /Hat das Gesetz Auswirkungen auf die zentralen Dienste des Büchereivereins in Schleswig-Holstein?/Welche Regelungen werden gesetzlich abgesichert?/Ändert sich die Stellung der öffentlichen Bibliotheken des Büchereivereins durch das Bibliotheksgesetz?/
Mit dem Gastlandauftritt der Niederlande auf dem Bibliothekskongress in Leipzig beginnt die 3-jährige Phase des Partnerlands Niederlande-Deutschland 2019-2021. Akteure der AG Partnerland planen in dieser Arbeitssitzung die gemeinsamen Themen aus beiden Ländern, Aktionen und mögliche Veranstaltungen während der Partnerland-Jahre.