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Im Juni 2010 veröffentlichte die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) ihren Ab-schlußbericht zu den in ihrem Auftrag erstellten Studien über Schranken und Ausnahmen im Ur-heberrecht erschienen. Speziell hinsichtlich des Kopienversands von Bibliotheken zeigt ein Rechtsvergleich mit anderen Ländern, daß der deutsche § 53a UrhG nicht gerade eine optimale Lösung darstellt. Die WIPO-Studien von Kenneth Crews und Raquel Xalabarder enthalten noch weitere für Bibliotheken höchst nachteilige Erkenntnisse. Ebenfalls 2010 ist aber mit dem Wit-tem-Projekt für ein Europäisches Urheberrecht ein völlig neuer Ansatz für die Herausforderungen einer digitalisierten Informationsgesellschaft vorgestellt worden. Und im April 2011 wurde der Entwurf für einen neuen WIPO-Vertrag über Schranken und Ausnahmen für Bibliotheken und Archive veröffentlicht, worin der Kopienversand im Rahmen des bibliothekarischen internationa-len Leihverkehrs erstmalig Erwähnung in einem WIPO-Dokument findet.
Handlungsfeld "Rechtliche Rahmenbedingungen" in der Schwerpunktinitiative "Digitale Information"
(2010)
Mit der Schwerpunktinitiative "Digitale Information" haben Alexander von Humboldt-Stiftung, Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD), Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Leibniz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Wissenschaftsrat im Sommer 2008 eine gemeinsame Initiative zur Verbesserung der Informationsversorgung in Forschung und Lehre gestartet. Der Vortrag stellt das Handlungsfeld "Rechtliche Rahmenbedingungen" vor und gibt einen Einblick in die Aktivitäten der zuständigen Arbeitsgruppe.
Leihverkehr und Kopienversand im heutigen Bibliothekswesen kommen in drei Formen vor: 1) Bibliothek A leiht ein gedrucktes Buch an Bibliothek B für einen dort registrierten Benutzer, oder 2) Bibliothek A sendet eine Papierkopie eines Originals an Bibliothek B per Post oder Fax für einen dort registrierten Benutzer, oder 3) Bibliothek A sendet eine digitale Kopie eines Originals an Bibliothek B für einen dort registrierten Benutzer. Alle diese Vorgänge sind rechtlich geregelt. Wenn sämtliche Beteiligten in Deutschland ihren Aufenthalt haben, so dürften die zu beachtenden Gesetze allgemein bekannt sein. Wie ist aber die Rechtslage bei grenzüberschreitenden Fernleihen? Der Vortrag wird einen Überblick über die komplexen und wenig bekannten Rechtsregeln des internationalen Leihverkehrs werfen, von Urheberrecht über Datenschutz bis zu Zollfragen.
Wichtige Vorgaben für das nationale Urheberrecht werden schon seit vielen Jahren auf europäischer und internationaler Ebene festgelegt. Der Vortrag wird die urheberrechtlichen Aktivitäten des europäischen Gesetzgebers in den letzten beiden Jahren vorstellen: Schutzfristverlängerung für Musikwerke, Grünbuch zum Urheberrecht, Bericht zur Urheberrechtsrichtlinie 2001 und Bericht zur Datenbankrichtlinie. Besondere Betonung soll dabei auf die Lobbyarbeit von EBLIDA-EGIL (Expert Group for Information Law) gelegt werden. der Interessenvertretung der europäischen Bibliotheksverbände.
In früheren Zeiten war das Thema Ausschreibungen in den Erwerbungsabteilungen der Bibliotheken von untergeordneter Bedeutung. Für Bücher galt die Preisbindung nach dem Sammelreversverfahren und eine Ausschreibung war unsinnig, weil ein Buch bei jedem Händler zum gleichen Preis zu bekommen war. Aufträge an z.B. Buchbinder wurden ebenfalls freihändig vergeben, wobei hauptsächlich Wert auf ein durch langjährige Zusammenarbeit entstandenes Vertrauensverhältnis gelegt wurde. Die Zeiten haben sich geändert, weil in erster Linie die gesetzlichen Bestimmungen heute völlig anders aussehen als früher. Für Bibliotheken bedeutet dies eine Umstellung und den Abschied von lieb gewordenen Gewohnheiten. Die Ausführungen geben einen Überblick über die geltende Rechtslage.
Eine UB schließt einen Lizenzvertrag mit einem ausländischen Anbieter von Datenbanken ab. Es wird nun behauptet, zusätzlich zu der an den deutschen Fiskus zu ent-richtenden Umsatzsteuer in Höhe von 19% müsse die UB weitere 15% des Netto-Rech-nungsbetrags als „Quellensteuer“ einbehalten und an das Bundeszentralamt für Steuern abführen. Das ist rechtlich falsch.
Once upon a time the world of libraries was filled with just analogue media. Books, journals or documents were printed on paper, musical information was hidden in an analogue track on a vinyl disk and movies were only available on film or video tape, both as analogue data too. Copying an analogue information source always resulted in a massive loss of quality. In the analogue world major legal problems with reproductions for document supply just didn't exist. It was a just case of fair use or any similar legal concept. No national legislation mentioned the problem. But the good old days are over. In the age of digital media it suddenly is possible to produce an exact reproduction of an original without any loss of quality. So document supply by libraries and interlibrary loan moves nearer to the production of originals. In recent years cases against libraries were brought before court, copyright bills containing specific regulations about document supply were brought into national parliaments and libraries found in their mail licence offers worked out by huge global law firms. The law discovered document supply. This presentation will give a short overview about the legal problems libraries might face today with document supply, but will also speak against the radical commercialization of information, as free access to knowledge is a human right.