Im Juni 2019 ist die neue Urheberrechtsrichtlinie der EU (DSM-RL) in Kraft getreten. Es ist die wichtigste legislative Initiative in diesem Bereich seit der sogenannten InfoSoc-Richtlinie aus dem Jahr 2001. Die DSM-RL ist nun bis 7. Juni 2021 in deutsches Recht umzusetzen. Dieses Verfahren läuft derzeit. Eine Vielzahl der Regelungen der DSM-RL betreffen den Arbeitsbereich der Gedächtnisinstitutionen im Allgemeinen und der Bibliotheken im Besonderen. Dieser Vortrag behandelt das sogenannte Text und Data Mining (TDM). Der Vortrag wird zunächst die insoweit einschlägigen Regelungen in Art. 3 und Art. 4 einschließlich ihrer weitreichenden Unterschiede erläutern und dabei soweit möglich auf die Entwicklung des Umsetzungsverfahrens Stand Frühjahr 2020 eingehen.Schwerpunkt der Vortrags wird darauf aufbauend sein, eine gemeinsame Diskussion über das Anliegen von Art. 3 DSM-RL anzustoßen. Diese Norm privilegiert nämlich nicht nur in nochmal deutlich weiterreichendem Maße zu TDM zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung (= systematische, überprüfbare Erarbeitung neuen Wissens), als es schon die 2018 mit dem UrhWissG in Deutschland als § 60d URhG eingeführte Regelung tut. Vielmehr privilegiert das neue Recht die in Art. 2 Nr. 3 aufgeführten Arten von "Einrichtungen des Kulturerbes" autonom und unabhängig von Wissenschaftlern und Forschungsorganisationen zu TDM. Gedächtnisinstitutionen wie Bibliotheken werden hiermit nicht nur umfassend zu Hilfs- und Servicedienstleistungen für TDM zugunsten Dritter ermächtigt. Sie sind darüber hinaus mehr als nur implizit dazu aufgefordert, darüber nachzudenken, wo sie selbst TDM zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung einsetzen wollen an Beständen, zu den sie rechtmäßigen Zugang haben. Die Pflicht hierzu ergibt sich schon daraus, dass viele andere potentiell privilegierungswürdige Akteursgruppen von sonstigen staatlichen Einrichtungen bis zu Journalisten auf den engeren Art. 4 DSM-RL verwiesen sind. Was aber nun tun mit diesem neuen Privileg?
Im Auftrag der der BKM (Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) leite ich derzeit eine sparten- und institutionsübergreifende Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie des Bundes für den Kulturbereich. Aus dem Bibliothekswesen gehören die Deutsche Nationalbibliothek, die SPK (für sich einschließlich der Staatsbibliothek Berlin und für die Deutsche Digitale Bibliothek) sowie der dbv zu den Mitgliedern dieser Arbeitsgruppe. Nach jetzigem Stand ist ein Abschluss des Strategieprojekts praktisch zeitgleich mit dem Bibliothekartag für Juni 2021 vorgesehen. Der Beitrag möchte über diesen Strategieprozess und die für das Bibliothekswesen besonders wichtigen Resultate berichten.
Von den Stellenbesetzungsverfahren der DNB bis zu den politisch-strategischen Gesprächen und Analysen zur digitalen Transformationen des Kulturbereichs insgesamt, an denen die DNB beteiligt ist, wie dem 2020/21 von der DNB organisierten Strategiepapier "Kulturen im digitalen Wandel" der Bundesregierung, von der Entwicklung von Investitionsvorhaben unter Beteiligung der DNB wie der Allianz zur Kulturgutdigitalisierung oder Coding da Vinci bis zur Beantragung und Realisierung von Drittmittelprojekten wie derzeit unter Mitwirken der DNB z.B. das NFDI-Konsortium Text+ und das BMBF-Datenkompetenzzentrum HERMES – überall zeigt sich in immer stärkerem Maße ein Fachkräftemangel. Er zeigt sich an der Schnittstelle gedächtnisinstitutioneller, kultureller und digitaler Kompetenzen. Zugleich ist eine stetig wachsende Repriorisierung bibliothekarischer Ressourcenverteilung und Aufgabenprofile in Richtung immer größerer digitaler Anteile festzustellen. Diese Diagnose gleicht einer Binsenweisheit. Alle im GLAM-Bereich wissen darum. Es ist stetig überall Thema. Abhilfe ist jedoch nicht ohne weiteres oder gar von selbst ohne eigenes aktives Zutun in Sicht. Denn zu viele Faktoren spielen hier mit hinein, die in einer Vielzahl von Fachbeiträgen dieser Tage auch ausführlich beschrieben werden. Sie reichen von den rechtlichen Rahmenbedingungen und Tarifstrukturen mit ihren Inflexibilität schaffenden Stellenprofilen, Vergütungssystemen und an vielen Stellen Befristungen über den weiten Weg eines Kulturwandels von hierarchischem zu agilem Arbeiten bis dahin, dass es kaum gezielte Ausbildungsprogramme auf Hochschulniveau zu Kulturerbe und digitalem Wandel gibt, die auf besagte Schnittstellen- und Transferkompetenzen zielen. In Reaktion auf letzteres hat die DNB nun u.a. begonnen, strukturelle Partnerschaften mit Universitäten zu entwickeln, die über das Niveau gelegentlicher Gastvorträge oder Lehraufträge hinausgehen. Der Beitrag berichtet vom Stand der Dinge und ersten Erfahrungen damit.