Nestor's new legal committee
(2010)
Historische Schriften mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Inhalt stellen Bibliotheken nicht nur vor schwierige ethische, sondern auch vor juristische Probleme. Im Vortrag werden praktische Hinweise zum juristisch korrekten Umgang mit dem schwierigen Erbe aus dem sog. "Dritten Reich" gegeben. (Session: "Ethik in der bibliothekarischen Praxis - Invited Session des VDB"; Raum: Kiew; 28. Mai 2015: 16:00 Uhr - 18:00 Uhr)
Urheber- und medienrechtliche Gesetze laufen der Technik hinterher. Dadurch entstehen bei allen Betroffenen große Ungewissheiten darüber, was erlaubt ist und was nicht, welche Vorkehrungen zu treffen sind und welche Vergütungen wie abzurechnen sind. Um ihrer Aufgabe, der Öffentlichkeit und Wissenschaft Literatur und andere für Bildung, Studium und Forschung notwendige Wissenressourcen zur Verfügung zu stellen, dürfen Bibliotheken sich von den rechtlichen Grauzonen nicht zu sehr verunsichern lassen. Der Prozess des technischen und organisatorischen Wandels wird nicht enden. Bibliotheken begrüßen ihn und werden auch weiterhin mit ihm umgehen. Weil oft nicht klar ist, ob neue Leistungen, Praktiken und Systeme von den einschlägigen Gesetzen erfasst sind, müssen wir uns darauf einstellen, dass es weiterhin Entscheidungen der Gerichte aller instanzen sowie des EuGH und sogar des Bundesverfassungerichts regnen wird. Ausleihe von E-Books, Digitalisierung, Vergütung oder Facebook-Fanseiten: Neue Gesetze, Gesamtverträge und höchstinstanzliche Urteile werden die Unsicherheiten nicht auf einen Schlag aus dem Weg räumen. Bibliotheken sind gut im Verwalten, aber bisher noch nicht gut genug im Wandeln. Lernen wir also, den Wandel zu verwalten ! Mit mehrere Vorträgen zu brennenden Aspekten des rechtlichen Umbruchs laden wir Sie zu Diskussionen über die Reparatur des bibliothekarischen Rechts-Diskurses ein.
Urheber- und medienrechtliche Gesetze laufen der Technik hinterher. Dadurch entstehen bei allen Betroffenen große Ungewissheiten darüber, was erlaubt ist und was nicht, welche Vorkehrungen zu treffen sind und welche Vergütungen wie abzurechnen sind. Um ihrer Aufgabe, der Öffentlichkeit und Wissenschaft Literatur und andere für Bildung, Studium und Forschung notwendige Wissenressourcen zur Verfügung zu stellen, dürfen Bibliotheken sich von den rechtlichen Grauzonen nicht zu sehr verunsichern lassen. Der Prozess des technischen und organisatorischen Wandels wird nicht enden. Bibliotheken begrüßen ihn und werden auch weiterhin mit ihm umgehen. Weil oft nicht klar ist, ob neue Leistungen, Praktiken und Systeme von den einschlägigen Gesetzen erfasst sind, müssen wir uns darauf einstellen, dass es weiterhin Entscheidungen der Gerichte aller instanzen sowie des EuGH und sogar des Bundesverfassungerichts regnen wird. Ausleihe von E-Books, Digitalisierung, Vergütung oder Facebook-Fanseiten: Neue Gesetze, Gesamtverträge und höchstinstanzliche Urteile werden die Unsicherheiten nicht auf einen Schlag aus dem Weg räumen. Bibliotheken sind gut im Verwalten, aber bisher noch nicht gut genug im Wandeln. Lernen wir also, den Wandel zu verwalten ! Mit mehrere Vorträgen zu brennenden Aspekten des rechtlichen Umbruchs laden wir Sie zu Diskussionen über die Reparatur des bibliothekarischen Rechts-Diskurses ein.
»Leseförderung in Deutschland unerwünscht?«: Eine Leserzuschrift
mit diesem Titel veröffentlichte BuB vor einiger Zeit (BuB 05/2019, Seite 263). Die Autorin beklagte darin, dass vor jeder Vorlesestunde, die Verlage um Erlaubnis gefragt werden müssten, damit die ehrenamtlichen Vorlesepaten und -patinnen kostenfrei vorlesen dürfen. Alternativ seien Vergütungen zu zahlen. Diese werden von der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort eingefordert, die die Rechte vieler Autoren und Autorinnen vertritt. Bibliotheken mit kleinerem Etat kämen hier schnell an Belastungsgrenzen und könnten Leseangebote mitunter nicht mehr anbieten. Auf den Diskussionsbeitrag erreichten die BuB-Redaktion viele Reaktionen, die auch zeigen, dass es bei dem Thema viele Unsicherheiten gibt. Die wichtigsten Fragen im Überblick.
Berufsethik in der Praxis
(2020)
In der beruflichen Praxis gibt es Fragestellungen, die nicht nach einfachen Regelwerken oder Arbeitsanleitungen zu beantworten sind. Welche Werte und Normen unseres Berufsstandes können im Alltag bei konkreten Problemen helfen zu reflektieren? Unsere ethischen Grundsätze [1] und unser Berufsverständnis bilden die Basis für professionelles Handeln in konkreten Situationen. Anhand von konkreten Fragestellungen aus der Praxis wird in kleinen Gruppen sowie im Plenum gemeinsam diskutiert und jeweilige Lösungsansätze herausgearbeitet. [1] IFLA Ethik-Kodex für Bibliotheks- und andere Informationsfachleute (2012) sowie Ethische Grundsätze von Bibliothek und Information Deutschland (2017)
Im Koalitionsvertrag der Berliner Koalition wurde die Schaffung einer allgemeinen "Bildungs- und Wissenschaftsschranke" angekündigt. Ziel dieser neuen Urheberrechtsschranke soll es sein, "den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen". Seitdem sind die Erwartungen der jeweiligen Beteiligten hoch. Welche konkreten Verbesserungen - insbesondere für Wissenschaft und Forschung - sind zu erwarten? Welche praktische Bedeutung könnte die neue Regelung für Bibliotheken haben?Im Vortrag wird der Stand der Diskussion beleuchtet und einzelne Regelungsvorschläge (u.a. vom dbv) werden rechtlich bewertet. (Session: Neue Entwicklungen im Urheberrecht; Raum: Seoul; 27. Mai 2015: 13:00 Uhr - 15:30 Uhr)