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»Freiheit aushalten!« : über die durch Meinungs- und Informationsfreiheit hervorgerufenen Zumutungen
(2019)
Der Autor des Lebensmottos »Freiheit aushalten!« ist der Kölner Kabarettist Richard Rogler. Unter diesem Titel hat er 1986 ein Soloprogramm präsentiert, mit dem er in aktualisierter Form seit dem Jahr 2016 wieder auf Tour geht. In der Ankündigung heißt es: »Gesetze einhalten kann jeder, aber die Freiheit aushalten: Das ist ein täglicher Kampf.« Damit wird angespielt auf die Überwindung, die es kosten kann, Respekt, Toleranz und Geduld gegenüber Auffassungen aufzubringen, die nicht mit der eigenen Meinung übereinstimmen oder die in Widerspruch zur herrschenden Mehrheitsmeinung stehen. Aber sind Meinungs- und Informationsfreiheit wirklich grenzenlos? Und wenn es Grenzen
geben sollte: Wer legt sie fest, wie sind sie zu ermitteln? Ganz im Sinne des Kabarettisten soll es im Folgenden nicht um rechtliche Regelungen gehen, sondern um die ethischen Grundwerte, aus denen sich Freiheitsansprüche, hier jene der Meinungs- und Informationsfreiheit, ableiten lassen. Recht und Gesetz haben zweifellos bindenden Charakter; das heißt jedoch nicht, dass die darin artikulierten Normen zwangsläufig ethisch akzeptabel sind. Selbst in demokratisch verfassten Gesellschaften finden sich immer wieder rechtliche Regelungen, die auf Druck von Lobbyisten oder aufgrund bestehender sozialer Asymmetrien zu Verzerrungen führen, die ethisch fragwürdig sind. Als Beispiel sei etwa die eine oder andere urheberrechtliche Regelung der Vergangenheit genannt. Ethik muss also verstanden werden als die Grundlage, an der sich das Recht idealerweise orientieren sollte.
Im Oktober 2017 hat Bibliothek und Information Deutschland (BID) die Neufassung seiner Ethischen Grundsätze beschlossen und im Novemberheft von BuB der bibliothekarischen Öffentlichkeit zugänglich gemacht.1 Damit hat BID eine für Deutschland vergleichsweise junge Tradition fortgesetzt. Während die älteste bibliothekarische Berufsethik in den USA 1938/39 verabschiedet wurde, ist das Gros der
inzwischen über 70 nationalen Berufsethiken bis 2004 entstanden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird immer komplexer und umfassender. Die Informationstechnologie ermöglicht damit auch ein bisher ungeahntes Ausmaß an Datenmissbrauch und Kontrolle von Nutzerverhalten. Daher muss über jede Datenverarbeitung transparent und leicht verständlich informiert werden, denn Bürger sorgen sich zu Recht um ihre Privatsphäre. Bibliotheken erfassen ihre Ausleihvorgänge elektronisch mit entsprechender Software. Werden die Daten so schnell wie möglich nach Rückgabe gelöscht? Bibliotheken bieten öffentlichen Zugang zum Internet an. Wie sieht es mit der Authentifizierung der Nutzer aus? Einige Bibliotheken betreiben Teile ihrer IT Infrastruktur bei externen Anbietern in der Cloud, die außerhalb Deutschlands angesiedelt sind. Wie kann sichergestellt werden, dass sich weltweit agierende Unternehmen an die in Europa geltenden Datenschutzbestimmungen halten? Inwieweit sind auch die beauftragenden Bibliotheken selbst für die Einhaltung der Regeln durch die Unternehmen verantwortlich? E-Books in öffentlichen Bibliotheken werden mit Einsatz von Adobe Digital Edition ausgeliehen. Kürzlich wurden Lücken im Datenschutz dieser E-Book Lesedaten bekannt. Durch die digitale Veröffentlichung von bisher unveröffentlichten Nachlassmaterialien oder Zeitschriftenjahrgängen können private Daten anderer Personen (wieder) an die Öffentlichkeit gezerrt werden. Derzeit verwirklichen die Bibliotheken sehr hohe Datenschutzstandards. Die gesetzlichen Vorschriften müssen weiterhin gewährleisten, dass die Privatsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gesichert sind. Dieses Recht muss jedoch auch gegen das Interesse an unbeschränktem Informationszugang in die Waagschale geworfen werden. Jeder EU-Bürger hat ein „Recht auf Vergessen“ im Internet. Wird in den Bibliotheken selbst genug getan, um die Daten der Bibliotheksnutzer vor Missbrauch zu schützen? Wie könnte eine akzeptable Balance zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz aussehen?(Session: Podiumsdiskussion: Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt: wie sind Bibliotheken betroffen?; Raum: Riga; 29. Mai 2015: 10:00 Uhr - 11:30 Uhr)
Chancengleichheit - ein Thema für Bibliotheken? / Zur Rolle der Bibliothek in der Gesellschaft
(2014)
Nach einem dreijährigen Diskussionsprozess hat die IFLA auf ihrer Konferenz in Helsinki im August 2012 erstmals eine internationale Berufsethik für Bibliotharinnen und Bibliothekare sowie andere im Informationssektor Beschäftige verabschiedet. Der Beitrag informiert über den Entstehungsprozess des Dokuments, seine Intentionen und seine zukünfte Bedeutung.
Die Rolle von Suchmaschinen und anderen Navigationsinstrumenten im Internet haben die Informationskultur und das Informationsverhalten in den vergangenen zwei Jahrzehnten dramatisch verändert. Untersucht wird, welche Alleinstellungsmerkmale demgegenüber Bibliotheken und bibliothekarische Dienstleistungen besitzen.
Das Funktionsspektrum Öffentlicher Bibliotheken in der demokratischen Informationsgesellschaft ist vielfältig. Es erstreckt sich von der informationellen Grundversorgung über die Vermittlung von Informationskompetenz oder die Bereitstellung von Medien für Unterhaltung und Freizeitgestaltung bis zur Aufgabe als Treffpunkt und Kommunikationsort. Manche Funktionen werden eher implizit wahrgenommen und weder in der strategischen Planung noch in der Außendarstellung gegenüber Benutzern und Unterhaltsträgern mit der erforderlichen Deutlichkeit berücksichtigt. Der Überblick über die wichtigsten Funktionen bietet die Möglichkeit zu prüfen, welche Funktionen möglicherweise stärker oder in anderer Weise als bisher akzentuiert werden könnten. Eine nennenswerte Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung der bedeutendsten gesellschaftlichen Entwicklungstrends und des daraus resultierenden Leistungsbedarfs.
In der deutschen Bibliothekswelt hat das Thema Berufsethik bislang keinen hohen Stellenwert, obwohl der Dachverband BID 2007 mit den „Ethischen Grundsätzen der Bibliotheks- und Informationsberufe“ einen solchen „Code of Ethics“ vorgestellt hat. Von wenigen Stellungnahmen abgesehen ist das Dokument weitgehend unbeachtet und unbekannt geblieben. In jüngster Zeit aber lässt sich ein steigendes Interesse an ethischen Fragen auch im deutschen Bibliothekswesen erkennen. Dennoch besteht im Vergleich etwa zu den USA, Großbritannien und vielen anderen Nationen hierzulande diesbezüglich weiterhin erheblicher Nachholbedarf. Ein wichtiger Schritt besteht darin, das Bewusstsein um die ethischen Implikationen bibliothekarischen Handelns zu wecken bzw. zu schärfen. Einleitend werden daher in diesem Beitrag die Begriffe Ethik und Moral kurz definiert, um auf dieser Grundlage belegen zu können, dass bibliothekarisches Handeln grundsätzlich ethische Aspekte berührt. Im zweiten Teil werden dafür einige Beispiele aus verschiedenen (keineswegs allen) Handlungsfeldern vorgestellt. Diese Beispiele stammen großenteils aus der deutschen Bibliothekspraxis der letzten Zeit. In einigen Fällen war es ratsam, die Angaben zu anonymisieren. Die Beispiele wurden so gewählt, dass möglichst viele verschiedene Aspekte und Funktionsbereiche zur Sprache kommen. Im vorgegebenen Rahmen war es verständlicherweise nicht möglich, Vollständigkeit zu erzielen. Abschließend wird die Bedeutung eines bibliothekarischen Berufscodes zusammenfassend dargestellt und zudem erläutert, welche Schritte geeignet erscheinen, um dafür ein dauerhaftes Bewusstsein bei Bibliothekarinnen und Bibliothekaren in Deutschland zu schaffen.
Zum Sommersemester 2009 wird der in Fachkreisen als MALIS bekannte Kölner Masterstudiengang durch einen neu konzipierten, berufsbegleitenden Master-Studiengang über 4 Semester abgelöst werden. Dieser wird Absolventinnen und Absolventen von BA-, MA- und Diplom-Studiengängen von Universitäten und Fachhochschulen offen stehen. Zielgruppen sind weiterhin HochschulabsolventInnen beliebiger Fachdisziplinen, aber auch Dipl.-BibliothekarInnen, die sich fachlich aktualisieren bzw. spezialisieren wollen. Durch flexible inhaltliche Schwerpunktsetzungen, die auf einem gemeinsamen fachlichen Fundament aufsetzen, wird eine an persönlichen und institutionellen Interessen orientierte Qualfizierung ermöglicht. Ausgewiesene Expertinnen und Experten der Bibliothekspraxis werden in Kooperation mit Dozentinnen und Dozenten des Instituts für Informationswissenschaft der FH Köln nach dem Konzept des Blended Learning unter Nutzung von Web 2.0- und eLearning-Angeboten die Qualität des kostenpflichtigen Studienangebots sicher stellen. Der Vortrag wird die wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Elemente des Studienangebotes vor- und zur Debatte stellen. In diesem Kontext werden auch die veränderten Strukturen und Potentiale des berufsbegleitenden Studierens thematisiert, die sich durch neue organisatorische Rahmenbedingungen, innovative didaktische Konzepte und kollaborative Lehr- und Lernformen eröffnen.