Refine
Document Type
- Conference publication (Presentation slides) (6) (remove)
Has Fulltext
- yes (6)
Is part of the Bibliography
- no (6)
Keywords
- Nordrhein-Westfalen (2)
- Öffentliche Bibliothek (2)
- Benchmark (1)
- Bielefeld (1)
- Ehrenamtliche Tätigkeit (1)
- Finanzkrise (1)
- Großstadt (1)
- Stadtbibliothek (1)
- öffentliche Bibliothek (1)
Language
- German (6)
Für die Durchsetzungsschwäche der deutschen Bibliothekspolitik respektive ihrer Institutionenverbände und berufsständischen Organisationen von 1949 bis heute wird häufig das Fehlen einer bundesstaatlichen Zentralinstanz, also das Fehlen eines politischen Ansprechpartners auf Bundesebene oder einer mit zentralstaatlichen Kompetenzen ausgestatteten Institution verantwortlich gemacht. Der Föderalismus unseres Landes steht bei Bibliothekarinnen und Bibliothekaren anscheinend nicht hoch im Kurs, da der Blick gleichsam immer nach oben geht. In diesem Beitrag soll in historischer Perspektive darüber reflektiert werden, welche Anstrengungen, fachpolitischen Projekte und Planungen verfolgt wurden, die einer zentralstaatlichen Perspektive folgten und welchen historischen und politischen Pfadabhängigkeiten die gegenwärtige, als zersplittert empfundene Situation der Verbände des Bibliothekswesens unterliegt. Abschließend soll überlegt werden, welche Schlüsse daraus in verbandlicher Perspektive gezogen werden können. (Session: Lobbying und Politik; Raum: Seoul; 29. Mai 2015: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr)
Die Stadtbibliothek Bielefeld hat vor dem Hintergrund rigoroser Einsparvorgaben ein "Freiwilligen-Projekt" gestartet und ehrenamtliche Kräfte angeworben, um den Weiterbetrieb von vier Stadtteilbibliotheken sicherzustellen, die ansonsten geschlossen werden müssten. Der aus vielen karitativ tätigen Organisationen bekannte Grundsatz, dass "das Ehrenamt betreut werden muss", gilt auch hier. Neben die wünschenswerten Effekte, dass die Einrichtungen erhalten bleiben, treten neue Herausforderungen: ehrenamtliche Kräfte müssen gewonnnen, geschult, betreut und an die Institution gebunden werden. Für Bibliotheken eine bislang neue Aufgabe; gleichzeitig müssen die juristischen Fragen und die Einbettung in das Dienstgeschehen des 'Amtes Bibliothek' geklärt sein.
Seit 1948 diskutieren, planen und entwerfen Bibliothekarinnen und Bibliothekare in Nordrhein-Westfalen ein Bibliotheksgesetz für dieses nach dem Krieg neu entstandene Bundeslandes. Die Debatte um das Bibliotheksgesetz hat in starker und weniger starker Intensität die siebzigjährige Geschichte des Bibliothekswesens, der Gremien und des Parlamentes begleitet. Zahlreiche Entwürfe, Pläne und Vorhaben mit Gesetzes- oder gesetzesähnlichem Plancharakter sind aus der bibliothekarischen Feder geflossen. Jetzt, kurz vor Ende der 16. Legislaturperiode des Landtags von Nordrhein-Westfalen, hat die Landtagsfraktion der CDU einen erneuten Entwurf vorgelegt. Zeitgleich geht die rot-grüne Landesregierung daran, die Instrumente und begleitenden Maßnahmen des 2014 verabschiedeten Kulturfördergesetzes, in dem die Öffentlichen Bibliotheken mit einem Artikel bedacht sind, umzusetzen. Dazu gehört der im Herbst 2016 im Landtag vorgestellte Entwurf des ersten, die Legislatur übergreifenden Kulturförderplanes für die Jahre 2016 bis 2018. Der Vortrag versucht aus einer historischen, praktischen und politischen Perspektive abzuwägen, welche Angelegenheiten einer potentiellen Bibliotheksgesetzgebung nach wie vor zu regeln sind. Es geht um die Frage, ob ein Bibliotheksgesetz mit Substanz neben dem Kulturfördergesetz seine Berechtigung hat.
Die Folgen der aktuellen oder gerade ausklingenden Krise der Finanzmärkte, die mit milliardenschweren staatlichen Kreditabsicherungen gerade noch ausgependelt wurde, und die mit einer weltweiten Krise der gewerblichen Produktion einherging, äußern sich auf der gleichsam mikroökonomischen Ebene der Kommunen in einer veritablen Finanzierungskrise vieler Städte und Gemeinden. Davon ist gerade Nordrhein-Westfalen besonders betroffen, wie anhand bestimmter Indikatoren gezeigt werden kann. So genannte nicht-pflichtige Aufgaben wie die öffentlichen Bibliotheken der Kommunen werden reflexartig zur Disposition gestellt; Ausgabenreduktion verschärfen die im Vergleich mit den allgemeinen Kulturausgaben gegebene Unterfinanzierung der Bibliotheken, und könnten vor der Folie der Digitalisierung aller Information zur Beschleunigung des Strukturwandels der Bibliothekslandschaft in NRW beitragen - ein Prozess oder Szenario, das sich in der Informationsgesellschaft prinzipiell überall wiederholen könnte.
Können Benchmarks die Politik beeinflussen? Empirische Betrachtung von BIX und Leistungsvergleichen
(2012)
Es mag eine den Marketing- und Effizienzkonzepten für Öffentliche Bibliotheken der späten achtziger und frühen neunziger Jahre geschuldete Erwartungshaltung und Annahme von Bibliothekarinnen und Bibliothekaren sein, anhand von Benchmarks und Vergleichswerten eine Stimmung der Gewogenheit gegenüber bibliothekarischen Forderungen erzeugen zu können. Das Kalkül hierbei ist ein doppeltes: eine gute Leistungsbilanz möge weitere, womöglich gesteigerte Aufwendungen legitimieren; eine im Vergleich mit anderen Bibliotheken gegebene offenkundige Unterfinanzierung hingegen mögen die kommunalen Entscheidungsinstanzen kompensieren. Mit anderen Worten: Können Benchmarks die Politik beeinflussen? Hält die Empirie dieser These stand? Hier sollen Beobachtungsergebnisse vorgestellt werden. Spiegeln die BIX-Ergebnisse Bewegungen, gibt es abgebildete Trends, statistische Ausreißer nach oder unten? Eine Kritik an derartigen Benchmarking-Verfahren entzündet sich zudem an der Einschätzung oder Vermutung, dass Bibliotheken in Kommunen mit einer prekären oder ungünstigen Sozialstruktur (einkommensschwache Familien, ein hoher Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte, bildungsferne Schichten) nur schlecht mit Kommunen vergleichbar sind, die über eine eher ausgeglichene Sozialstruktur verfügen. Sind „alle Öffentlichen Bibliotheken gleich“? Kann es hier Indikatoren geben, die neu eingeführt werden könnten?
Die Großstadtbibliotheken in Nordrhein-Westfalen stehen vor großen Veränderungen. Nicht nur setzt die Finanzmisere der Trägerkommunen allen Forderungen nach einem notwendigen Ausbau enge Grenzen, sondern hinzu kommt eine zunehmende Infragestellung des erreichten Ausbaustandes durch Institutionen wie die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, die eine drastische Reduzierung sogenannter freiwilliger Ausgaben, und das sind Kulturausgaben, empfiehlt. Dies alles vollzieht sich vor deutlichen Veränderungsprozesen der Stadtgesellschaft, die sich in zur Kurzformel von "älter, bunter, weniger" komprimieren lassen.