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Seit einigen Jahren kooperieren die FID-Bibliotheken systematisch miteinander, um die in vielen Jahren gewachsene FID-Landschaft zu einem FID-Netzwerk mit intern und extern genutzten Services weiterzuentwickeln. Dafür wurde ein Lenkungsgremium geschaffen, in dem alle FID-Bibliotheken vertreten sind. Was tut also das FID-Netzwerk für die wissenschaftlichen Bibliotheken – insbesondere auch für jene, die selbst keinen FID betreiben? Und inwiefern profitieren die Nutzer:innen davon? Im Vortrag wird der Aktionsplan 2022 - 24 vorgestellt, in dem die Mitglieder des Lenkungsgremiums konkrete Maßnahmen vereinbart haben, die zu mehr Austausch, offener Kommunikation und vor allem auch Ansprechbarkeit für Bedürfnisse von außerhalb des FID-Netzwerks führen sollen. Es geht dabei um Themen wie die Beförderung von Synergie-Effekten im Bereich der technischen Infrastruktur, um eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit oder um den Ausbau von bestehenden Kommunikationsplattformen, beispielsweise zur Kooperation bei der Antragsstellung. Zudem werden neue, diskursive Formate etabliert, wie die regelmäßigen Coffee Lectures, zu denen AG FID und FID-Lenkungsgremium einladen. Alle Maßnahmen verfolgen im Kern das Ziel, bestehende Services zu optimieren und neuartige Dienste im Zusammenspiel unterschiedlicher FID zu entwickeln.
Es stellen sich aktuell Fragen wie: Was wollen wir in den kommenden Jahren konkret erreichen? Wo sind Desiderate? Welche Erwartungen haben unsere Nutzer:innen? Wie können wir im Rahmen des Prozesses der Netzwerkbildung adäquat auf diese Bedürfnisse antworten? Welche Chancen ergeben sich darüber hinaus? Für das Gelingen des Prozesses ist es essentiell, die Perspektiven unterschiedlichster Akteur:innen im wissenschaftlichen Bibliotheksbereich miteinzubeziehen. In diesem Sinne wollen wir mit dem Beitrag zur Diskussion über die aktuellen Pläne und zukünftigen Entwicklungen des Netzwerks einladen.
In Hessen sind gemäß Hessischem Bibliotheksgesetz fünf Pflichtexemplarbibliotheken zuständig für die Sicherung des „historischen Erbes“. Dazu gehören seit 2017 auch „Medienwerke in unkörperlicher Form“. Als Dienstleister für die Bibliotheken fungiert die hebis-Verbundzentrale, die für die Ablieferung von elektronischen Pflichtstücken eine zentrale Infrastruktur aufgebaut und bereitgestellt hat.
Herzstück der Infrastruktur ist das E-Pflicht-Portal, das Verlagen und Bibliothekar*innen als Arbeitsplattform dient. Gleichzeitig fungiert es auch als Präsentations- und Benutzungsplattform. Für die Verlage wurden verschiedene Ablieferungsroutinen implementiert, die wahlweise genutzt werden können - Webformulare für eher gelegentliche Ablieferungen oder automatisierte Verfahren für die gleichzeitige Ablieferung großer Mengen an elektronischen Pflichtstücken. So entsteht eine Sammlung digitaler hessischer Publikationen ohne jede Einschränkung - graue Literatur steht neben E-Books aus Verlagen, Vereinszeitschriften neben bekannten Tageszeitungen, Krimis neben Aufsätzen aus wissenschaftlichen Fachzeitschriften.
Der Vortrag stellt das E-Pflicht-Portal und die verschiedenen Ablieferungsverfahren vor, darunter das gerade neu entwickelte für die Ablieferung von Aufsätzen aus Zeitschriften, und berichtet über das Erschließungskonzept für die Publikationen. Angesprochen werden auch die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die rechtskonforme Nutzung der digitalen Pflichtstücke in den Pflichtbibliotheken.
Umschriftnormen - Ein Update aus den DIN-Arbeitsausschuss "Transliteration und Transkription"
(2023)
Umschriftstandards haben eine lange Tradition in Deutschland. Bereits die „Preußischen Instruktionen“ von 1899 enthielten für den Bibliotheksbereich eine Anlage mit dem Titel „Schema zur Transkription fremder Schriftarten“ mit Vorgaben u.a. für Sanskrit, Syrisch oder Koptisch. Die „RAK“ setzten diese Tradition später fort. Der 1927 gegründete Fachnormenausschuss „Bibliothekswesen“ im Deutschen Normenausschuss schrieb die Entwicklung von Umschriftnormen ebenfalls auf seine Agenda, brauchte allerdings bis 1962, ehe mit der DIN 1460 die erste Norm unter dem Titel „Transliteration slawischer kyrillischer Buchstaben“ erschien.
Inzwischen sind eine ganze Reihe von Umschriftnormen unter dem Dach des „Deutschen Instituts für Normung (DIN)“, wie die für Normung in Deutschland zuständige Institution heute heißt, erschienen. Zuständig für deren Erarbeitung und die laufende Pflege ist der "Arbeitsausschuss Transliteration und Transkription" im Normenausschuss Information und Dokumentation (NID). Die Vorsitzende (Obfrau) des Arbeitsausschusses gibt in ihrem Vortrag einen Überblick über die Normungsaktivitäten der letzten Jahre und berichtet über wichtige Aktualisierungen von Umschriftnormen (z.B. Kyrillisch), über Neuerscheinungen (z.B. Tamil), über schwierige und oft diskutierte Normen (z.B. Griechisch) und über Lücken im Normenwerk (z.B. Tibetisch). Besonders in den Fokus genommen werden die aktuell bearbeiteten Normungsprojekte für Bengali und für Klassisch-Syrisch.
Einen Seitenblick wirft die Referentin auch auf das internationale Normungsgeschäft der ISO und stellt eine neue ISO-Norm vor, mit der Umschriftnormen kodiert werden können. Die Anwendung dieser Norm bietet im Bibliothekswesen künftig Vorteile im internationalen Austausch von bibliographischen Daten und deren Nachnutzung.
Zwischen 5 und 10 Millionen Bücher wurden in Frankreich während der Okkupationszeit im Nationalsozialismus durch das Vichy-Regime enteignet und geplündert. Diese verlorenen Bibliotheken bildeten lange Zeit ein vergessenes Kapitel in der Geschichte. Statt die geraubten Bücher zu suchen und zurückzugeben, entschieden sich Behörden oft dafür, den Verlust zu entschädigen – als wäre das Buch es nicht wert, dass man sich um seine Restitution bemüht. Auf diese Weise gingen Millionen von geraubten Büchern in öffentliche Bibliotheken auf beiden Seiten des Rheins ein.
Diese lang vergessenen Phantom-Bibliotheken stellen jedoch ein unschätzbares Erinnerungs- und Kulturerbe dar und es ist Aufgabe der öffentlichen Behörden in Frankreich und Deutschland, diese Bücher ihren rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben.
In enger Zusammenarbeit mit den deutschen Institutionen verstärkt der französische Staat seine Politik im Bereich der Forschung und der Restitution von Büchern, die während des Zweiten Weltkriegs geraubt wurden. Diese deutsch-französische Zusammenarbeit umfasst insbesondere die Erforschung der Provenienz, die Erbensuche, aber auch die Resozialisierung der Objekte sowie die Sensibilisierung der Gesellschaft.
Die Forschungs- und Restitutionsbemühungen zeigen zum einen den großen kulturellen, erinnerungspolitischen und sozialen Wert der wiedergefundenen Bücher, die unter anderem zur Rekonstruktion von Familienbiografien beitragen und der Wiederherstellung einer Teilgerechtigkeit. Zum anderen ist dies Teil der Konsolidierung einer gemeinsamen Erinnerungskultur zwischen Frankreich und Deutschland. Die Provenienzforschung vertieft somit die kulturelle Verbindung zwischen Frankreich und Deutschland und fördert den kulturellen Austausch.
Der vorliegende Beitrag wird 1) die französische Restitutionspolitik nachzeichnen, 2) die Verankerung dieser Politik in einer geteilten Erinnerungskultur zwischen beiden Ländern beschreiben und 3) Beispiele für aktuelle Rückgabeverfahren liefern.
Ein neuer OPAC ist an den bayerischen wissenschaftlichen Bibliotheken nicht nur erforderlich, weil sich die Systemlandschaft in den nächsten Jahren grundsätzlich ändern wird, sondern auch weil einige Grundideen unserer wichtigsten Benutzerschnittstelle aus der Zeit gefallen sind und der Bibliothekskatalog für Studierende höchstens noch zweite Wahl bei der Informationssuche ist.
Eine Arbeitsgruppe der Kommission für Service und Information im Bibliotheksverbund Bayern hat 85 teils handfeste, teils visionäre Thesen zusammengestellt, die Inhalte und grundlegende Funktionalitäten eines zukunftssicheren OPAC beschreiben, der gegenüber Google und Co. wettbewerbsfähig bleibt bzw. sich hinsichtlich der Funktionen und Zielsetzungen gegenüber diesen „Konkurrenten“ als Portallösungen abgrenzt. Demnach soll das künftige Recherchetool unter anderem eine viel größere mediale Vielfalt als bisher abbilden, umfangreichere Meta-Daten vorhalten, Aspekte der Zugänglichkeit und des Urheberrechts einbeziehen und umfangreiche Personalisierungsoptionen anbieten, die mit dem Datenschutz im Einklang stehen. Offen bleibt, ob die Zukunft wieder aus Dutzenden von Systemen für die einzelnen Bibliotheken bestehen muss oder ob ein Verbund-OPAC mit einem intelligenten, bibliotheksspezifischen Ranking bei gleichem Benutzerkomfort Vorteile für Wartung und Weiterentwicklung bietet.
Um den OPAC der Zukunft auf den Weg zu bringen, müssen Katalogexperten, das Personal aus den Service-Abteilungen und die IT-Spezialisten gleichermaßen umdenken.
In Zusammenhang damit steht die Publikation: Ackermann, Christoph: 85 Thesen zum OPAC der Zukunft. - in: b.i.t.online 26 (2023) Nr. 6, S. 543-546.
Das Poster stellt das DFG-geförderte Hybrid Open Access Dashboard (HOAD) vor.
https://subugoe.github.io/hoaddash/
Mit Hilfe der interaktiven Webanwendung können Bibliotheken und Konsortien wichtige Erkenntnisse für die Anbahnung und Evaluierung von Open-Access-Transformationsverträgen gewinnen:
Welcher Anteil der Artikel in hybriden Journalen wird bereits Open Access unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht?Wie stellt sich der deutsche Output in hybriden Journalen im Vergleich zu anderen Ländern dar?Stellen Verlage Metadaten offen zur Verfügung und wenn nicht, wo bestehen Lücken?Für die Data-Analytics-Anwendung HOAD wurden rund 12 000 Hybrid-Zeitschriften und über 10 Millionen Artikel ausgewertet, wobei ein besonderes Augenmerk auf die konsortialen Vereinbarungen aus Deutschland gelegt wurde. Das interaktive Open-Source-Dashboard analysiert ausschließlich offene Daten. Dadurch ist HOAD ohne Restriktionen frei verfügbar und nachnutzbar.
Das Jahr 2023 steht im Zeichen des 2. Internationalen Fahrbibliothekskongresses im September in Cuxhaven. Der erste Kongress fand 2019 in Hannover statt. Damals wurde das neue Fahrzeug der Stadtbibliothek Hannover präsentiert. Auf dem Bibliothekartag 2023 fungiert der beeindruckende Sattelauflieger, im Eingangsbereich positioniert, als exklusiver Stellvertreter für mobile Bibliotheken und Werbeträger für den Kongress in Cuxhaven. Auch Fahrbibliotheken fühlen sich dem Energiesparen verpflichtet. Mehrere "Ausflüge" im Jahr sind daher nicht möglich. Das Fahrzeug aus der Gastgeberstadt Hannover übernimmt daher in diesem Jahr die Vertretung für weitere Bücherbusse. Als kleiner Vorgeschmack für technikinteressierte Besucher*innen werden hier schon mal Fahrzeugdaten verraten: die Sattelzugmaschine (Mercedes Atego 1321 LS 4x2 V 05 mit Automatikgetriebe) verfügt über eine Fahrzeug-Absenk- und Hebevorrichtung. Der dazu passende Auflieger weist eine Umfeldbeleuchtung und eine Klimaanlage auf. Die LED-Fahrzeugbeleuchtung innen und außen lässt sich in variierenden Farben schalten. Der Auflieger ist in Tiefrahmen-Bauweise ausgeführt. Eine Rampe an der Automatiktür gehört zur Ausstattung. Der Sattelzug ist barrierefrei, d. h. der Eingang ist ohne Hilfe möglich. Die Gesamtlänge beträgt 16,25 m. Kostenfreies W-Lan steht zur Verfügung.
Fachkolleg*innen haben die Möglichkeit eine mobile Bibliothek zu besichtigen und Mitarbeitenden aus mobilen Bibliotheken wird die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch geboten.
OPUS 4 ist eine Open Source-Software unter der GNU General Public Licence für den Betrieb von institutionellen und fachlichen Repositorien.
Die Applikation richtet sich an alle Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen, die eigene Publikationen (Hochschulschriften, Preprints, Projektergebnisse, etc.) frei im Internet zugänglich machen wollen (Open Access). Derzeit gibt es im deutschsprachigen Raum über 100 produktive OPUS 4-Instanzen.
OPUS 4 orientiert sich an deutschen Standards, insbesondere an den Empfehlungen der DINI-AG Elektronisches Publizieren und dem DINI-Zertifikat. Die Software unterstützt das OAI-PMH 2.0-Protokoll, die automatisierte Vergabe von Uniform ResourceNames (URN) zur eindeutigen Referenzierbarkeit, die Ablieferung von Dokumenten an die Deutsche Nationalbibliothek, OpenAIRE sowie die Generierung von DOIs und deren Registrierung bei DataCite.
Die OPUS 4-Software steht auf GitHub zum Download zur Verfügung und kann selbst administriert auf eigenen Servern genutzt werden. Wer die Anwendung nicht komplett selbst betreiben möchte, dem stehen die Hosting-Services des KOBV, des BSZ und des HBZ offen. Die Verbünde unterstützen mit ihrem Hostingangebot für OPUS 4 und der Bereitstellung der Infrastruktur die Bibliotheken in ihren Open-Access-Aktivitäten im Sinne einer offenen Wissenschaftskommunikation.
Das OPUS4-Anwendertreffen in Form eines Workshops richtet sich an Betreiber der Publikationsserver, Bibliotheksvertreter, Anwender und weitere Interessierte. Vertreter des KOBV und des BSZ informieren u.a. über den Fortgang der Weiterentwicklung und stellen Beispiele für die Administration des Publikationsservers vor. Darüberhinaus soll der Workshop wieder eine Plattform für Diskussion und Austausch über Wünsche und Anpassungen bieten.
OPUS 4 wird in einer Entwicklungspartnerschaft zwischen dem KOBV, BSZ und dem BVB beim KOBV kontinuierlich weiterentwickelt.