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Im Rahmen der europaweiten Umstellung der Studienangebote auf Bachelor- und Masterstudiengänge wird die Fachhochschule Köln/Institut für Informationswissenschaft dieses Jahr ihren neu konzipierten Bachelor-Studiengang Bibliothekswesen in die Akkreditierung bringen. Der Vortrag stellt den Aufbau und die Inhalte des neuen Studienganges vor und vergleicht ihn mit anderen in Deutschland für angehende Bibliothekare angebotenen Studiengängen.
Zum Sommersemester 2009 wird der in Fachkreisen als MALIS bekannte Kölner Masterstudiengang durch einen neu konzipierten, berufsbegleitenden Master-Studiengang über 4 Semester abgelöst werden. Dieser wird Absolventinnen und Absolventen von BA-, MA- und Diplom-Studiengängen von Universitäten und Fachhochschulen offen stehen. Zielgruppen sind weiterhin HochschulabsolventInnen beliebiger Fachdisziplinen, aber auch Dipl.-BibliothekarInnen, die sich fachlich aktualisieren bzw. spezialisieren wollen. Durch flexible inhaltliche Schwerpunktsetzungen, die auf einem gemeinsamen fachlichen Fundament aufsetzen, wird eine an persönlichen und institutionellen Interessen orientierte Qualfizierung ermöglicht. Ausgewiesene Expertinnen und Experten der Bibliothekspraxis werden in Kooperation mit Dozentinnen und Dozenten des Instituts für Informationswissenschaft der FH Köln nach dem Konzept des Blended Learning unter Nutzung von Web 2.0- und eLearning-Angeboten die Qualität des kostenpflichtigen Studienangebots sicher stellen. Der Vortrag wird die wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Elemente des Studienangebotes vor- und zur Debatte stellen. In diesem Kontext werden auch die veränderten Strukturen und Potentiale des berufsbegleitenden Studierens thematisiert, die sich durch neue organisatorische Rahmenbedingungen, innovative didaktische Konzepte und kollaborative Lehr- und Lernformen eröffnen.
BIB gründet Unterstützungsfonds / Solidarität im Personalverband ermöglicht finanzielle Zuschüsse
(2010)
In den letzten beiden Jahrzehnten hat das Wissenschaftssystem in Deutschland erhebliche strukturelle Veränderungen erfahren, von Bedeutung sind dafür vor allem die „großen Wissenschaftspakte“, die mit Beginn des neuen Jahrtausends in Kraft traten, sowie das Kooperationsverbot von Bund und Ländern. Eingetreten ist vor allem eine Stärkung der außeruniversitären Wissenschaftsorganisationen - einhergehend mit einer Schwächung der Hochschulen. Diese Entwicklung steht nun offensichtlich vor der Korrektur. Die im Juli 2013 vom Wissenschaftsrat publizierten „Perspektiven der Wissenschaft“ zeigen, dass die Politik Weichenstellungen in die Wege leitet, die die gesamte Wissenschaftsförderung neu ordnet und auf strukturelle wie auch inhaltliche Verschiebungen im Wissenschaftssystem zielt. Es zeichnen sich dabei eine Stärkung der Hochschulen, eine Intensivierung der Kooperation von universitären und außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen und ein Bedeutungszuwachs von Informationsinfrastrukturen generell ab. Bibliotheken werden davon in mehrfacher Hinsicht betroffen sein, ihnen können sich erhebliche Zukunftschancen eröffnen.
Die Wissenschaft, oder genauer, das deutsche Wissenschaftssystem
als eines der gesellschaftlichen Funktionssysteme, ist in den letzten beiden Jahrzehnten nach einer vorhergehenden langen Phase der Stabilität verstärkt in Bewegung geraten.1 Zum einen geht diese Dynamik auf die großen Veränderungsprozesse zurück, die die Gesellschaft, und damit auch den Wissenschaftsbetrieb, insgesamt betreffen: Globalisierung, Digitalisierung und Technologisierung sind die bestimmenden Faktoren; mit ihnen modifizieren sich die Verfahren und Methoden der Erkenntnisproduktion, verändert und beschleunigt sich die wissenschaftliche Kommunikation, werden neue Forschungsfragen und Forschungsfelder (Beispiel Digital Humanities) identifiziert und verändern sich institutionelle Strukturen (Beispiel cross-institutionelle Forschung).
Nachdem in der letzten Folge die grundlegend duale Struktur des deutschen Wissenschaftssystems in einen universitären Sektor und einen außeruniversitären Bereich dargestellt wurde und die Entwicklungen im Hochschulbereich näher beleuchtet wurden, soll in dieser Ausgabe der außeruniversitäre Wissenschaftssektor betrachtet werden.
Die heutige europäische Forschungspolitik hat mit ihren
bescheidenen Anfängen als gemeinschaftliche Politik (und
wissenschaftliche Kooperation) im Bereich der Kohle-,
Stahl- und Eisenindustrie, später dann der Industrieforschung mit den ersten Forschungsrahmenprogrammen
kaum noch etwas gemein.3 Wenn heute von europäischer
Forschungspolitik die Rede ist, steht dahinter ein in Bezug
auf Finanzvolumen (das aktuelle Forschungsprogramm ist der drittgrößte Haushaltstitel des EU-Budgets), personelle Ressourcen (etwa 4 Prozent der EU-Kommissionsbeschäftigten),
programmatisches Spektrum, Grad an Transnationalität
et cetera im globalen Vergleich gewichtiges Politikfeld.
Dahinter steht auch ein Akteur – die EU Kommission mit der Generaldirektion Forschung und Innovation –, der sich im Bereich der Forschungspolitik von den EU-Nationen ein Stück weit emanzipiert hat und auf die supraeuropäische Ebene expandiert: Seit 2015 folgen Europäische Kommission und OECD einem gemeinsamen Konzept zur Unterstützung der Forschungs- und Innovationspolitik.
Im letzten Beitrag wurde dargestellt, dass die EU-Kommission seit einigen Jahren das Feld der Forschungspolitik verstärkt an sich zieht. Wissenschaft wird als ganz entscheidende strategische Ressource angesehen, um die politischen und ökonomischen Ziele der EU zu verwirklichen – eine Rolle, die die Wissenschaft aus Sicht der EU-Kommission bislang nicht ausreichend ausfüllt. entscheidender Kritikpunkt ist dabei nicht etwa eine zu geringe Anzahl an Forschern oder ein zu geringer wissenschaftlicher Output, sondern – ganz so, wie das auch auf nationaler Ebene in Deutschland gesehen wird – ein mangelnder wirtschaftlicher (!) Innovationsbeitrag der Wissenschaft, der sich bspw. in vergleichsweise geringen Patentanmeldungen niederschlage. Die Forschungspolitik der EU konzentriert sich deswegen auf einige Handlungsfelder, mit denen das Potenzial des europäischen Forschungsraumes gehoben werden soll.
Digitales Rechtemanagement wurde entwickelt ab Beginn der 90er Jahre, als die neuen Möglichkeiten, quasi unbegrenzt digitale Dateien zu kopieren und ohne Qualitätsverlust ungehindert zu verbreiten, Rechteinhaber, vor allem Verwerter aus dem Bereich der Unterhaltungsindustrie, auf den Plan riefen, da die Gefahr gesehen wurde, dass ganze Geschäftsfelder, zum Beispiel der gewinnbringende Handel mit Musik (später auch mit Filmen, Software), drohten wegzufallen. Seitdem hat sich DRM von einem Instrument des reinen Kopierschutzes weiterentwickelt zu einem, das die Implementierung von abgestuften Zugangs- und Nutzungsrechten in digitalen „Content“ für die legalen Erwerber ermöglicht. Für Bibliotheken sind DRM-Anwendungen, zum Beispiel der Erwerb von DRM-Produkten in Form von E-Books , interessant, da damit die Möglichkeit eröffnet wird, an Nutzer Medien sicher und komfortabel zu „verleihen“, die an digitalen Medienprodukten interessiert sind und den Weg in die Bibliothek scheuen. Der Vortrag stellt dazu erste Erfahrungen und Entwicklungen vor.