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Forum Bibliotheksrecht
(2024)
Die öffentliche Arbeitssitzung der dbv Rechtskommission richtet sich an alle, die an rechtlichen Themen interessiert sind und sich über aktuelle Entwicklungen informieren möchten. In der diesjährigen Ausgabe unseres „Forum Bibliotheksrecht“ widmen wir einen Themenschwerpunkt dem noch jungen Rechtsbereich rund um (Forschungs-)Daten. Bibliotheken nehmen bereits vielfältige Aufgaben im Forschungsdatenmanagement wahr, jedoch vor dem Hintergrund einer unübersichtlichen und sehr dynamischen Rechtslage und zahlreicher noch kaum beleuchteter Rechtsfragen. Daneben wird auch der Themenbereich des Urheber- und Lizenzrechts vertreten sein.
Moderation: Dr. Arne Upmeier (KIT-Bibliothek, Karlsruhe)
Programmplanung:
Das geplante Forschungsdatengesetz und die Ergebnisse der Konsultation
Referent*in: Mitarbeiter*in des BMBF, Referat Grundsatzfragen der Datenpolitik; Rahmenbedingungen der Digitalisierung (angefragt)
Aktuelle Entwicklungen im Datenrecht
Referent*in: Vasilka Stoilova (Universitätsbibliothek Mannheim, Mannheim)
Praxis und Recht vereint: Die (neue) gute wissenschaftliche Praxis für das Forschungsdatenmanagement
Referent*in: Thomas Hartmann (FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur, Karlsruhe; Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft, Berlin)
Ergebnisse zum E-Lending
Referent*in: Vertreter*in der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (geplant)
Forum Bibliotheksrecht
(2023)
Rechtliche Fragestellungen spielen im Bibliotheksalltag eine immer größere Rolle. Neue Themengebiete wie das Datenrecht kommen hinzu, doch auch bei den Dauerbrennern – wie im Urheber- und Datenschutzrecht – sind längst nicht alle offenen Fragen geklärt.
Im "Forum Bibliotheksrecht" greift die dbv-Rechtskommission aktuelle Themen und neue Entwicklungen auf und befasst sich in mehreren Vorträgen mit Rechtsfragen des Bibliothekswesens insbesondere aus dem Urheberrecht und anderen Bereichen des Bibliotheks- und Informationsrechts.
Die Session ist für alle an rechtlichen Themen Interessierten offen.
Zweitveröffentlichungen sind an vielen Hochschulen ein wissenschaftsnaher Service, häufig eingebettet in die Open Access-Strategie der Einrichtung. Die konkret für die Ausgestaltung von Zweitveröffentlichungsservices verantwortlichen Bibliotheken diskutieren auf verschiedenen Fachveranstaltungen immer wieder Möglichkeiten zur Professionalisierung, deren Chancen und Grenzen. Wie weit das Dienstleistungsangebot in Deutschland bisher ausgebaut ist, wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht systematisch untersucht. Der Vortrag beschäftigt sich mit den an den Einrichtungen anzutreffenden Services wie z. B. geeigneten Informationsumgebungen, Hochladeservices oder Rechteprüfung und schlägt eine Kategorisierung der anzutreffenden Servicekombinationen vor. Weiterhin werden die Ergebnisse einer quantitativen Studie aus dem Jahr 2021 vorgestellt: Wie sieht das Serviceportfolio der einzelnen Einrichtungen aus? Welche Services sind besonders häufig vorzufinden? Wird das Angebot auf den Webseiten der Bibliotheken umfassend kommuniziert? Bestehen in den Bibliotheken weitere Planungen bezüglich des Ausbaus ihres Serviceangebots? Die Untersuchung offenbart gemeinsame Trends bei den Universitätsbibliotheken, zugleich treten aber auch deutliche Unterschiede in Zielen und Schwerpunkten zutage.
Auf- und Ausbau digitaler Dienste müssen juristisch abgesichert werden, in ihrem Betrieb hängt die Akzeptanz bei BenutzerInnen nicht zuletzt davon ab, wie auf deren rechtl. Fragen und Bedenken reagiert wird. Welche Rechtskenntnisse sollten von BibliothekarInnen erwartet werden? Wie können BibliothekarInnen Rechtskompetenz in Aus- und beruflicher Weiterbildung erwerben?Die für Forschungsdatenmanagement (FDM) erforderlichen Rechtskompetenzen untersuchte Thomas Hartmann im BMBF-Verbundprojekt FDMentor (Abschluss April 2019). Konkrete Empfehlungen aus dem Projekt zielen darauf, mit bereits an Universitäten etablierten jur. Ansprechpartnern beim FDM zu kooperieren. Nach Impulsen aus den Projektergebnissen sollen die Teilnehmenden diskutieren, inwieweit jur. Kenntnisse zum Berufsbild der ForschungsdatenmanagerInnen gehören. Können sich Datenrepositorien und andere FDM-Services gut positionieren, wenn sie auch rechtl. Unterstützung in ihr Portfolio aufnehmen? Für das elektronische Publizieren, insb. im Open Access (OA), sind neben einem Verständnis für das mit OA verfolgte Ziel, Ansätzen und Geschäftsmodellen, im Kern Urheberrechtskompetenzen notwendig, die daher auch in der bibliothekarischen und informationswissenschaftl. Ausbildung zu verankern sind. Prof. Dr. jur. Ellen Euler verfolgt in der Lehre den Ansatz, angehenden BibliothekarInnen die erforderlichen Kompetenzen für die Beratungspraxis bei OA, digitalen Publikationsdiensten und Angeboten zu vermitteln. Offen ist, ob und wie das Angebot in der grundständigen Lehre ausgebaut werden kann bzw. ob ein tiefergehender Kompetenzaufbau hier überhaupt gelingen kann, oder ob nicht vielmehr für diesen Kompetenzbereich als Spezialgebiet ein zusätzl. Qualifizierungsangebot aufzubauen ist (z.B. Zertifikatsprogramm von Creative Commons für Bibliothekare). Dann müssen nicht alle Studierenden da durch, sondern nur die, die später tatsächlich in der beratenden Praxis tätig sind. Für alle anderen wäre es ggfs. eine Überforderung?
Seit vielen Jahren verspricht der Gesetzgeber den öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken Verbesserungen ihres gesetzlichen Handlungsrahmens, etwa um ihrem Auftrag im Bereich der elektronischen Medienversorgung nachzukommen. Doch die Reformen lassen fast ebenso lange auf sich warten, Musterprozesse um Einzelbestimmungen wie die elektronischen Leseplätze zementieren komplexe, gesetzgeberische Verschlimmbesserungen. Mein Beitrag stellt vor, welche gesetzlichen Vorhaben mit Bibliotheksbezug (vor allem im Urheber- und Lizenzrecht sowie bezüglich Open Access) sich die neue Bundesregierung vorgenommen hat und bewertet die Agenda der Großen Koalition für die neue Legislaturperiode. Worauf müssen sich die Bibliotheken konkret einstellen. Es wird ferner analysiert, ob die Große Koalition die bildungs- und bibliotheksfreundlichen Empfehlungen umsetzen wird, die Anfang 2013 parteiübergreifend in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft beschlossen wurden (vgl. dazu z. Bsp. Upmeier, Bibliotheken auf der Tagesordnung - und im Abschlussbericht, in: BuB 2013, S. 485-487). Ein weiterer Schwerpunkt meines Beitrags liegt darauf, ob Bundestag und Bundesregierung die Desiderate der Bibliotheksverbände aufgreifen, wie zum Beispiel die Forderung des Deutschen Bibliotheksverbands nach Gesetzesinitiativen für die rasant zunehmende E-Ausleihe (vgl. z.Bsp Pressemitteilung des dbv vom 30.10.2013, http://www.bibliotheksverband.de/dbv/presse/presse-details/archive/2013/october/article/bundesweite-bibliothekswoche-treffpunkt-bibliothek-ein-grosser-erfolg-bibliotheksverband-fordert.html).
Abstract des Kongressvortrags: E-Books in Bibliotheken - Ausleihmodell im urheberrechtlichen Nirgendwo Verkaufszahlen und Prognosen aus den USA die zunehmende Bedeutung von E-Books für den Buchhandel. Auch Bibliotheken wollen ihren Nutzerinnen und Nutzern vermehrt elektronische Bücher anbieten. Doch inwieweit funktioniert das Konzept Ausleihe für E-Books bisher? Das Versäumnis des deutschen und des europäischen Gesetzgebers, eine Art "Ausleihe“ elektronischer Bibliotheksressourcen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen führt zu einem zögerlichen Verhalten der Bibliotheken. Die Rechtsunsicherheit wird bislang auch nicht zufriedenstellend kompensiert durch lizenzvertragliche Lösungen. So haben Bibliotheken und Verlage noch keine tragfähigen Musterkonzepte entwickelt, die für die E-Book-"Ausleihe“ flächendeckend - etwa nach Vorbild der bestehenden Gesamtvereinbarungen zur sog. Bibliothekstantieme - herangezogen werden könnten. Momentan werden Insellösungen einzelner Verlagsanbieter erprobt, auch Bibliotheken testen (teils in Verbund) vorsichtig, inwieweit außerhalb ihrer Räumlichkeiten BibliotheksnutzerInnen E-Books herunterladen können (z.Bsp. "Onleihe“, Patron-driven-Acquisition[1]). Der Vortrag mit anschließender Diskussion stellt die Rahmenbedingungen der Nutzung von elektronischen Bestandsressourcen in Bibliotheken vor, geht auf deren Urheberrechtsrahmen für Erwerb, Ausleihe und Weiterveräußerung ein und stellt die aktuellen Rechtsentwicklungen in diesem Bereich vor[2]. Schließlich sollen die Chancen der Open Access-Lizenzierung diskutiert werden. [1] Vgl. z.Bsp. http://scholarlykitchen.sspnet.org/2012/03/27/amazon-pda-and-library-sales-for-books/ [2] Dazu auch Hartmann, Weiterverkauf und "Verleih" digitaler Inhalte, vorauss. in GRURInt Nr. 11/2012.