VG-Wort-Vergütungen bei Lesungen: Alle Fakten im Überblick : für Lesungen in Bibliotheken müssen in der Regel Vergütungen an die Verwertungsgesellschaft gezahlt werden; die Rechtsexperten Arne Upmeier und Eric Steinhauer klären die wichtigsten Fragen
- »Leseförderung in Deutschland unerwünscht?«: Eine Leserzuschrift
mit diesem Titel veröffentlichte BuB vor einiger Zeit (BuB 05/2019, Seite 263). Die Autorin beklagte darin, dass vor jeder Vorlesestunde, die Verlage um Erlaubnis gefragt werden müssten, damit die ehrenamtlichen Vorlesepaten und -patinnen kostenfrei vorlesen dürfen. Alternativ seien Vergütungen zu zahlen. Diese werden von der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort eingefordert, die die Rechte vieler Autoren und Autorinnen vertritt. Bibliotheken mit kleinerem Etat kämen hier schnell an Belastungsgrenzen und könnten Leseangebote mitunter nicht mehr anbieten. Auf den Diskussionsbeitrag erreichten die BuB-Redaktion viele Reaktionen, die auch zeigen, dass es bei dem Thema viele Unsicherheiten gibt. Die wichtigsten Fragen im Überblick.