Selbstklebend, selbstverbuchend und auch selbstverpflichtend? Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von RFID-Chips in Bibliotheken.
- Die Technologie der Radio Frequency Identification (RFID) erhält zunehmend Einzug in deutsche Bibliotheken, ohne dass datenschutzrechtliche Fragen hinreichend erörtert werden. Dahingegen wird dem Schutz der Privatsphäre von Bibliotheksnutzern bei der Verbandsarbeit der American Library Association (ALA) große Beachtung geschenkt. So hat die ALA 2005 mit der “Resolution on Radio Frequency Identification (RFID) Technology and Privacy Principles” sowie ein Jahr später mit den „Privacy and Confidentiality Guidelines“ konkrete Richtlinien für die praktische Bibliotheksarbeit im Umgang mit den Funkchips geschaffen. Auch deutschen Bibliotheken ist bei der Einführung der RFID-Technologie zu empfehlen, Aspekte der Datensparsamkeit, Datensicherheit und Transparenz nicht zu vernachlässigen. Um den Vertrauensschutz der Leser zu wahren, sollte eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung die Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Grundsätze gewährleisten.