IFLA/FAIFE: Freier Zugang zu Informationen durch Bibliothekare?!

  • Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen; Art. 19) Für die Durchsetzung dieses Menschenrechts, bezogen auf die Arbeit der Bibliotheken, setzt sich der von IFLA eingesetzte „Ausschuss für den freien Zugang von Information und Meinungsfreiheit“ (FAIFE) ein. Auch in einer offenen, demokratischen Gesellschaft ist der „freie Zugang zu Information“, ist die Wahrnehmung der Rolle der Bibliothek ein durchaus komplexer, nicht widerspruchsfreier Vorgang. Welche Verantwortung tragen dabei Bibliothekare/innen – und wie können sie ihr gerecht werden?

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Metadaten
Author:Barbara Schleihagen
URN:urn:nbn:de:0290-opus-2305
Document Type:Conference publication (Lecture Text/Appearance)
Language:German
Date of Publication (online):2006/08/14
Year of Completion:2006
Contributing Corporation:Deutscher Bibliotheksverband e.V. (DBV)
Release Date:2006/08/14
GND Keyword:Meinungsfreiheit; Informationsfreiheit; Menschenrecht; International Federation of Library Associations and Institutions
Themes:Ausbildung, Fortbildung, Beruf, Berufsethik
German Bibliothekartage / BiblioCon:95. Deutscher Bibliothekartag in Dresden 2006
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