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Langzeitarchivierung bei Datenträgern: Was wir dürfen und was wir dürfen sollten

Long Term Archiving: What is allowed and what should be allowed

  • Digitale Datenträger vergehen schneller als Bücher. Konservierungsmaßnahmen, die den Erhalt und die Nutzung auf lange Sicht sicherstellen sollen, fallen ausnahmslos in die urheberrechtliche Schutzfrist der enthaltenen Werke und sonstiger Schutzgegenstände. Sind also die für die Langzeiterhaltung erforderlichen Maßnahmen wie Kopie, Migration, Emulation von Text- und Bildwerken sowie Software und Datenbanken erlaubt ? Der Vortrag soll mehr Licht in diese rechtliche Grauzone bringen. Eine einfache Lösung ist hier jedoch nicht zu erwarten, denn neben den unterschiedlichen Gegenständen ist zu berücksichtigen, ob Lizenzverträge, technische Schutzmaßnahmen oder etwa geltendes ausländisches Recht entgegenstehen können.

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Metadaten
Author:Armin TalkeORCiD
URN:urn:nbn:de:0290-opus-16850
Document Type:Conference publication (Presentation slides)
Language:German
Date of Publication (online):2014/07/05
Year of Completion:2014
Release Date:2014/07/05
Tag:Datenbankrecht; Langzeitarchivierung; Urheberrecht
GND Keyword:Langzeitarchivierung
Themes:Digitalisierung, Langzeitarchivierung
Recht, Politik, Lobbyarbeit
German Bibliothekartage / BiblioCon:103. Deutscher Bibliothekartag in Bremen 2014
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