TY - GEN A1 - Talke, Armin T1 - „Nicht verfügbare“ Werke online verfügbar machen T2 - Öffentliche Arbeitssitzung/ Forum Bibliotheksrecht (26.05.2023, 09:00 - 12:00, Blauer Saal) N2 - Rechtliche Fragestellungen spielen im Bibliotheksalltag eine immer größere Rolle. Neue Themengebiete wie das Datenrecht kommen hinzu, doch auch bei den Dauerbrennern – wie im Urheber- und Datenschutzrecht – sind längst nicht alle offenen Fragen geklärt. Im "Forum Bibliotheksrecht" greift die dbv-Rechtskommission aktuelle Themen und neue Entwicklungen auf und befasst sich in mehreren Vorträgen mit Rechtsfragen des Bibliothekswesens insbesondere aus dem Urheberrecht und anderen Bereichen des Bibliotheks- und Informationsrechts. Die Session ist für alle an rechtlichen Themen Interessierten offen. KW - Urheberrecht KW - Digitalisierung KW - Nicht Verfügbare Werke KW - Verwertungsgesellschaft KW - Copyright KW - Digitization KW - Out-of-commerce Works KW - Collective society KW - CMO Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus4-186729 ER - TY - GEN A1 - Talke, Armin T1 - E-Books, E-only und DRM - und wo bleiben die urheberrechtlichen Schranken ? T1 - E-Books, E-only and DRM - and what about copyright exceptions ? N2 - In der rein analogen Welt sah es so aus: Bibliotheken kauften ihre Bestände und erwarben daran Eigentum. Was sie mit den Inhalten der gedruckten Bücher und Zeitschriften anfangen durften, ergab sich ausschließlich aus dem Gesetz. Das "Erschöpfungsprinzip" erlaubte Bibliotheken die Ausleihe. Die "Schrankenregeln" des Urheberrechts erlaubten in gewissem Rahmen die Nutzung der Werke ohne Erlaubnis des Inhabers von Nutzungsrechten. Diese Nutzungen, wie z.B. die Ausleihe und die Vervielfältigung zum eigenen privaten und wissenschaftlichen Zwecken, unterlagen einer Zwangslizenz. Die reine Wahrnehmung urheberrechtlich geschützter Werke mit den Sinnesorganen unterlag keinem ausschließlichen Verwertungsrecht des Urhebers. Was passiert, wenn ein Großteil der Informationsressourcen gar nicht mehr auf Papier gedruckt, sondern digital ins Netz gestellt wird ? Voraussetzung der Wahrnehmung eines elektronischen Dokuments ist, dass es in den Arbeitsspeicher eines Computers geladen wird. Das Laden eines Dokuments in den Arbeitsspeicher unterliegt jedoch bereits einem urheberrechtlichen Verwertungsrecht. Daraus folgt, dass das Lesen solcher Dokumente nur dann erlaubt ist, wenn es hierfür eine passende Schrankenregelung oder der Rechtsinhaber vertraglich eine Erlaubnis (Lizenz) erteilt. Vieles spricht dafür, dass Schrankenregeln in gewissem Rahmen "zwingend" sind und daher nicht durch Lizenzvereinbarungen vollständig ausgeschaltet werden können. Was dürfen Bibliotheken und deren Benutzer also mit den von ihnen lizenzierten elektronischen Datenbanken und Zeitschriften anfangen ? Es ist zu befürchten, dass die freie Nutzbarkeit der Werke in der Tendenz eher weiter verengt wird. Welche Maßnahmen können Bibliotheken dagegen ergreifen ? Bei dieser Darstellung ist nicht berücksichtigt, ob und wie weit gesetzlichen Schrankenregelungen widersprechende allgemeine Geschäftsbedingungen einer AGB-Prüfung standhalten. KW - Urheberrecht KW - Elektronische Medien KW - Zwingendes Recht KW - Lizenzvertrag KW - Urheberrechtliche Schranken KW - Copyright KW - Licence KW - Copyright exception KW - electronic media Y1 - 2008 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus-6112 ER - TY - GEN A1 - Steinhauer, Eric W. T1 - Von der Wertlosigkeit der Gesetzgebung im digitalen Wandel T2 - Öffentliche Arbeitssitzung , Fantasie 2 01.06.2017, 13:30 – 15:30 Märkte - Margen - Monopole N2 - Über die Ergebnisse 2003-2017 der Reform des Urheberrechtsgesetzes UrhG. KW - Urheberrecht KW - Copyright Y1 - 2017 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus4-31619 ER - TY - GEN A1 - Baumann, Paul A1 - Krahn, Philipp T1 - Rechtliche Grundlagen des Forschungsdatenmanagements T2 - Öffentliche Arbeitssitzung / Rechtliche Perspektiven von Datenschutz und Forschungsdatenmanagement. Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen (AjBD) (13.06.2018, 14:00 - 16:00 Uhr, Paris) N2 - Der Umgang mit den aus öffentlich finanzierter Forschung resultierenden Forschungsdaten ist in den letzten Jahren in den Blickpunkt von Forschungspolitik und Forschungsförderung gerückt. In der Praxis ist die rechtliche Absicherung des Forschungsdatenmanagements jedoch noch nicht gewährleistet. Es fehlt u.a. an konkreten Orientierungshilfen für Forschende und Informationsdienstleistungseinrichtungen. Außerdem sind die rechtlichen Grundlagen teilweise noch nicht ausreichend geklärt. Der Vortrag bietet einen Einblick in die betroffenen Rechtsgebiete und stellt Lösungen vor. KW - Zuordnungsrecht KW - Haftung KW - Datenlizenz KW - Datenschutzrecht KW - Research Data KW - Privacy Law KW - Copyright Y1 - 2018 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus4-34279 ER -