TY - GEN A1 - Upmeier, Arne T1 - Was brennt im nationalen Urheberrecht? T2 - Podiumsdiskussion / Session der dbv-Rechtskommission (19.03.2019, 14:00 - 16:00 Uhr, Saal 2) T2 - What's new in German copyright? KW - Urheberrecht KW - Gesamtvertrag KW - Dokumentenversand Y1 - 2019 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus4-165202 ER - TY - GEN A1 - Upmeier, Arne T1 - Neuer Gesamtvertrag zur Fernleihe T2 - Öffentliche Arbeitssitzung / Fernleihe in Deutschland – Umfangreiche Dienste unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten (AG-Leihverkehr) (18.03.2019, 14:15 - 15:45 Uhr, Vortragsraum 11) Y1 - 2019 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus4-166403 ER - TY - JOUR A1 - Upmeier, Arne A1 - Steinhauer, Eric A1 - Heizereder, Steffen T1 - VG-Wort-Vergütungen bei Lesungen: Alle Fakten im Überblick : für Lesungen in Bibliotheken müssen in der Regel Vergütungen an die Verwertungsgesellschaft gezahlt werden; die Rechtsexperten Arne Upmeier und Eric Steinhauer klären die wichtigsten Fragen JF - BuB - Forum Bibliothek und Information N2 - »Leseförderung in Deutschland unerwünscht?«: Eine Leserzuschrift mit diesem Titel veröffentlichte BuB vor einiger Zeit (BuB 05/2019, Seite 263). Die Autorin beklagte darin, dass vor jeder Vorlesestunde, die Verlage um Erlaubnis gefragt werden müssten, damit die ehrenamtlichen Vorlesepaten und -patinnen kostenfrei vorlesen dürfen. Alternativ seien Vergütungen zu zahlen. Diese werden von der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort eingefordert, die die Rechte vieler Autoren und Autorinnen vertritt. Bibliotheken mit kleinerem Etat kämen hier schnell an Belastungsgrenzen und könnten Leseangebote mitunter nicht mehr anbieten. Auf den Diskussionsbeitrag erreichten die BuB-Redaktion viele Reaktionen, die auch zeigen, dass es bei dem Thema viele Unsicherheiten gibt. Die wichtigsten Fragen im Überblick. KW - Verwertungsgesellschaft KW - Lesung Y1 - 2019 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus4-169527 N1 - Quelle: BuB 71(2019)10, S. 533-534 SP - 533 EP - 534 ER -