TY - GEN A1 - Linek, Joachim T1 - Das Sächsische Kulturraumgesetz als "Bibliotheksgesetz" T1 - The Saxon Cultural Areas Act used as a "Library Act" N2 - Das Sächsische Kulturraumgesetz (SächsKRG) wurde erstmalig am 17.12.1993 vom Sächsischen Landtag beschlossen und danach mehrfach novelliert. Die gültige Fassung ist über den Link www.revosax.sachsen.de und die Stichwortsuche „Kulturraumgesetz“ per Suchformular im Internet zugänglich. Mit dem Kulturraumgesetz wird im Freistaat Sachsen die Kulturpflege eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise. Zur Wahrnehmung dieser Pflichtaufgabe werden ländliche Kulturräume als Zweckverbände gebildet. Die kreisfreien Städte Chemnitz, Leipzig und Dresden sind urbane Kulturräume. Die Zuwendungen des Freistaates Sachsen zur Förderung der Kulturräume werden mit 76,7 Mio. € pro Jahr im Gesetz festgeschrieben. Im Vortrag soll die Funktionsweise des Kulturraumgesetzes erläutert werden und insbesondere die Förderung der sächsischen Bibliotheken im Rahmen des Gesetzes dargestellt werden. KW - Kulturförderung KW - Gesetzgebung KW - Bibliotheksgesetz KW - Sachsen KW - Kulturförderung KW - Bibliotheksförderung KW - Saxon Cultural Areas Act KW - Library Act KW - Library Grant KW - Saxony Y1 - 2007 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus-3002 ER -