TY - GEN A1 - Juraschko, Bernd T1 - Auf eine gute Zusammenarbeit! N2 - Korruption ist ein Thema, dass viele nicht mit dem Bildungs- oder Informationswesen in Verbindung bringen oder bringen wollen. Sätze wie, „es kann nicht sein, was nicht sein darf“ sind der Nährboden auf dem sich die Korruption weiter ausbreitet. Tatsächlich ist jeder Bereich, indem wichtige und finanziell bedeutsame Entscheidungen getroffen werden davon erfasst – und damit auch das Bildungs- und Informationswesen. Dabei wird häufig übersehen, dass viele Fälle von korrupten Verhalten keineswegs so eindeutig sind, wie dies auf den ersten Blick erscheint. Korruptionsbekämpfung bedeutet ein entschlossenes, tatzeitnahes und angemessenes Vorgehen. Sie dient der Lauterkeit des Wettbewerbs und dem Ansehen des eigenen Hauses. Mittel hierzu sind detaillierte Regelungen, was als alltägliche Gefälligkeit tatbestandslos angenommen werden kann und bei Verdachtsfällen eine sehr saubere Aufklärung des Vorgangs. Dies gilt insbesondere bei der Wertermittlung der zugewendeten Gegenstände. Schlecht vorbereitete Maßnahmen gegen den Beschuldigten führen zu einem erheblichen Ansehensverlust und einer Verschlechterung des Arbeitsklimas im gesamten Hause. N2 - Corruptcy is an unpopular subject, which is not often known as a problem in organisation of education or information. Opinions like „it cannot be, which is not allowed to be“ are the medium for an increasing corruption. In fact, corruption is possible at any place where important decision are done. The decision, if it is a case of corruption or not, is not easy every time. There is a grey area between an polite, acceptable present and an immoral bidding. An effective fight against corruption means a determined, prompt and adequate case management. An exact investigation is very important to avoid false reactions. KW - Rechtsethik KW - Ethik KW - Korruption KW - Bestechung KW - Personalpolitik KW - Führung Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus-9190 ER - TY - GEN A1 - Juraschko, Bernd T1 - Rechtliche Aspekte der Provenienzforschung in Bibliotheken T2 - TK 6: Fokus Erschließung und Bewahrung / Provenienzforschung, Raubgut, Restitution ( 31.05.2017, 09:00 - 12:00 Uhr, Raum Harmonie C ) N2 - Die Verfügungsbefugnis über die in einer Bibliothek befindlichen Medien gehört zu den grundlegenden Voraussetzungen, dass bibliothekarische Dienstleistungen angeboten werden können. Gleichzeitig stehen Bibliotheken im Lichte der Öffentlichkeit, was einen klaren und sicheren Umgang mit der Herkunft der Medien erfordert. Ist die Herkunft oder die Zuordnung der Medien nicht sicher oder erfolgte ein vorhergehender Erwerb durch eine Unrechtshandlung, so sollte über das Instrument der Provenienzforschung und nachgelagerten Handlungen ein sachgerechter Umgang erfolgen. Ein zentraler Wegbereiter für die Entwicklung der Provenienzforschung war und ist die Diskussion um die NS-Raubkunst. Ein weiteres Thema ist die Entziehung von Kulturgütern in der SBZ bzw. DDR. Aber auch weniger spektakuläre Ereignisse wie fehlende Unterlagen lassen einen Nachforschungsbedarf entstehen. Der Beitrag beschäftigt sich aus juristischer Sicht mit der Provenienzforschung. Dabei werden die auf Grund des Kulturförderalismus in Deutschland häufig sehr unterschiedlichen Entscheidungen zu Fallgruppen zusammengefasst und erörtert. KW - Provinienzenforschung KW - Recht KW - Öffentlichkeitsarbeit Y1 - 2017 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus4-30161 ER - TY - GEN A1 - Juraschko, Bernd T1 - Spielräume im Baurecht – Grundlage für die räumliche Gestaltung von Bibliotheken T1 - Using the freedom of building law - Basics for library room designing N2 - Räumliche Gestaltungswünsche in Bibliotheken tangieren in vielfältiger Art und Weise baurechtliche Vorschriften. Beispiele hierfür sind Brandschutz, Stellplätze, Denkmalschutz, Energieeinsparungen etc. Ein Nichtbeachten des Baurechts kann weitreichende finanzielle und organisatorische Folgen haben. Der Beitrag gibt eine bibliotheksbezogene Übersicht über die Regelungsbereiche des Baurechts an Hand der aktuellen Rechtslage und Gestaltungsspielräume, die im Sinne der Bibliothek genützt werden sollten. N2 - Building law plays an important part in library room designing. Fire protection, parking spaces, preservation order, energy saving are only some examples. To ignore the rules of building law can be far-ranging liabilities for consequences. The article gives a librarian overview to the current regulations by law and jurisdiction. These current regulations include not only the duties and liabilities. These regulations contain also the freedom of library design. KW - Baurecht KW - Bibliotheksbau KW - Deutschland / Urheberrechtsgesetz KW - Innenarchitektur KW - Energieeinsparung KW - Raumdesign KW - Gestaltung KW - building law KW - library design KW - library building Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus-14305 ER -