TY - GEN A1 - Upmeier, Arne T1 - Neuer Gesamtvertrag zur Fernleihe T2 - Öffentliche Arbeitssitzung / Fernleihe in Deutschland – Umfangreiche Dienste unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten (AG-Leihverkehr) (18.03.2019, 14:15 - 15:45 Uhr, Vortragsraum 11) Y1 - 2019 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus4-166403 ER - TY - GEN A1 - Upmeier, Arne T1 - Die neue nestor AG Recht T1 - Nestor's new legal committee N2 - Die neue AG Recht im deutschen Kompetenznetzwerk zur digitalen Langzeitarchivierung (nestor) wird vorgestellt. Folien eines Vortrags auf dem 4. Leipziger Kongress für Information und Bibliothek (2010) N2 - Presentation of the new legal committee in the German network for longterm preservation (nestor). Slides from a speech given at the 4th Library and Information Congress of 2010. KW - Langzeitarchivierung KW - Bibliotheksrecht KW - Archivrecht KW - Museumsrecht Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus-8767 ER - TY - GEN A1 - Upmeier, Arne T1 - NS-Schrifttum in Bibliotheken aus rechtlicher Sicht N2 - Historische Schriften mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Inhalt stellen Bibliotheken nicht nur vor schwierige ethische, sondern auch vor juristische Probleme. Im Vortrag werden praktische Hinweise zum juristisch korrekten Umgang mit dem schwierigen Erbe aus dem sog. "Dritten Reich" gegeben. (Session: "Ethik in der bibliothekarischen Praxis - Invited Session des VDB"; Raum: Kiew; 28. Mai 2015: 16:00 Uhr - 18:00 Uhr) KW - NS-Schriftgut KW - Adolf Hitler KW - Bibliotheken KW - Recht Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus4-18741 ER - TY - GEN A1 - Upmeier, Arne T1 - Bibliotheken zwischen Zensurverbot und Jugendschutz T1 - Libraries Between Censorship and the Protection of Child-Welfare N2 - Vor dem Hintergrund des "Zugangserschwerungsgesetzes" und der dadurch ausgelösten öffentlichen Diskussion werden die juristischen und ethischen Pflichten von Bibliothekarinnen und Bibliothekaren besprochen. Folien von einem Vortrag auf dem 4. Leipziger Kongress für Information und Bibliothek. N2 - Slides from a speech held at the 4th Library and Information Congress of 2010. KW - Zensur KW - Jugendschutz KW - Kinderpornographie KW - Ethik KW - Bibliothek KW - Bibliotheksrecht Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus-8821 ER - TY - GEN A1 - Upmeier, Arne T1 - Was brennt im nationalen Urheberrecht? T2 - Podiumsdiskussion / Session der dbv-Rechtskommission (19.03.2019, 14:00 - 16:00 Uhr, Saal 2) T2 - What's new in German copyright? KW - Urheberrecht KW - Gesamtvertrag KW - Dokumentenversand Y1 - 2019 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus4-165202 ER - TY - GEN A1 - Upmeier, Arne T1 - Urheber- und Medienrecht im digitalen Bibliothekskontext: Immer wieder "Neuland" T2 - Öffentliche Arbeitssitzung / Urheber- und Medienrecht im digitalen Bibliothekskontext: Immer wieder "Neuland" ( 01.06.2017, 16:00 - 18:00 Uhr, Raum Panorama 3 ) N2 - Urheber- und medienrechtliche Gesetze laufen der Technik hinterher. Dadurch entstehen bei allen Betroffenen große Ungewissheiten darüber, was erlaubt ist und was nicht, welche Vorkehrungen zu treffen sind und welche Vergütungen wie abzurechnen sind. Um ihrer Aufgabe, der Öffentlichkeit und Wissenschaft Literatur und andere für Bildung, Studium und Forschung notwendige Wissenressourcen zur Verfügung zu stellen, dürfen Bibliotheken sich von den rechtlichen Grauzonen nicht zu sehr verunsichern lassen. Der Prozess des technischen und organisatorischen Wandels wird nicht enden. Bibliotheken begrüßen ihn und werden auch weiterhin mit ihm umgehen. Weil oft nicht klar ist, ob neue Leistungen, Praktiken und Systeme von den einschlägigen Gesetzen erfasst sind, müssen wir uns darauf einstellen, dass es weiterhin Entscheidungen der Gerichte aller instanzen sowie des EuGH und sogar des Bundesverfassungerichts regnen wird. Ausleihe von E-Books, Digitalisierung, Vergütung oder Facebook-Fanseiten: Neue Gesetze, Gesamtverträge und höchstinstanzliche Urteile werden die Unsicherheiten nicht auf einen Schlag aus dem Weg räumen. Bibliotheken sind gut im Verwalten, aber bisher noch nicht gut genug im Wandeln. Lernen wir also, den Wandel zu verwalten ! Mit mehrere Vorträgen zu brennenden Aspekten des rechtlichen Umbruchs laden wir Sie zu Diskussionen über die Reparatur des bibliothekarischen Rechts-Diskurses ein. Y1 - 2017 ER - TY - GEN A1 - Upmeier, Arne T1 - Die aktuelle deutsche Urheberrechtsreform – Alter Wein im neuen Schlauch oder echter Schritt vorwärts? T2 - Öffentliche Arbeitssitzung / Urheber- und Medienrecht im digitalen Bibliothekskontext: Immer wieder "Neuland" (01.06.2017, 16:00 - 18:00 Uhr, Raum Panorama 3) N2 - Urheber- und medienrechtliche Gesetze laufen der Technik hinterher. Dadurch entstehen bei allen Betroffenen große Ungewissheiten darüber, was erlaubt ist und was nicht, welche Vorkehrungen zu treffen sind und welche Vergütungen wie abzurechnen sind. Um ihrer Aufgabe, der Öffentlichkeit und Wissenschaft Literatur und andere für Bildung, Studium und Forschung notwendige Wissenressourcen zur Verfügung zu stellen, dürfen Bibliotheken sich von den rechtlichen Grauzonen nicht zu sehr verunsichern lassen. Der Prozess des technischen und organisatorischen Wandels wird nicht enden. Bibliotheken begrüßen ihn und werden auch weiterhin mit ihm umgehen. Weil oft nicht klar ist, ob neue Leistungen, Praktiken und Systeme von den einschlägigen Gesetzen erfasst sind, müssen wir uns darauf einstellen, dass es weiterhin Entscheidungen der Gerichte aller instanzen sowie des EuGH und sogar des Bundesverfassungerichts regnen wird. Ausleihe von E-Books, Digitalisierung, Vergütung oder Facebook-Fanseiten: Neue Gesetze, Gesamtverträge und höchstinstanzliche Urteile werden die Unsicherheiten nicht auf einen Schlag aus dem Weg räumen. Bibliotheken sind gut im Verwalten, aber bisher noch nicht gut genug im Wandeln. Lernen wir also, den Wandel zu verwalten ! Mit mehrere Vorträgen zu brennenden Aspekten des rechtlichen Umbruchs laden wir Sie zu Diskussionen über die Reparatur des bibliothekarischen Rechts-Diskurses ein. KW - Urheberrecht KW - Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz Y1 - 2017 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus4-27801 ER - TY - JOUR A1 - Upmeier, Arne T1 - Bibliotheken auf der Tagesordnung - und im Abschlussbericht / Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" berücksichtigt Anliegen der Bibliothekare / Rückenwind jetzt nutzen! JF - BuB - Forum Bibliothek und Information KW - Bibliothekspolitik KW - Berlin - Deutscher Bundestag - Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft Y1 - 2013 N1 - BuB 65(2013)07/08, S. 485-487 SP - 485 EP - 487 ER - TY - JOUR A1 - Upmeier, Arne A1 - Steinhauer, Eric A1 - Heizereder, Steffen T1 - VG-Wort-Vergütungen bei Lesungen: Alle Fakten im Überblick : für Lesungen in Bibliotheken müssen in der Regel Vergütungen an die Verwertungsgesellschaft gezahlt werden; die Rechtsexperten Arne Upmeier und Eric Steinhauer klären die wichtigsten Fragen JF - BuB - Forum Bibliothek und Information N2 - »Leseförderung in Deutschland unerwünscht?«: Eine Leserzuschrift mit diesem Titel veröffentlichte BuB vor einiger Zeit (BuB 05/2019, Seite 263). Die Autorin beklagte darin, dass vor jeder Vorlesestunde, die Verlage um Erlaubnis gefragt werden müssten, damit die ehrenamtlichen Vorlesepaten und -patinnen kostenfrei vorlesen dürfen. Alternativ seien Vergütungen zu zahlen. Diese werden von der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort eingefordert, die die Rechte vieler Autoren und Autorinnen vertritt. Bibliotheken mit kleinerem Etat kämen hier schnell an Belastungsgrenzen und könnten Leseangebote mitunter nicht mehr anbieten. Auf den Diskussionsbeitrag erreichten die BuB-Redaktion viele Reaktionen, die auch zeigen, dass es bei dem Thema viele Unsicherheiten gibt. Die wichtigsten Fragen im Überblick. KW - Verwertungsgesellschaft KW - Lesung Y1 - 2019 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus4-169527 N1 - Quelle: BuB 71(2019)10, S. 533-534 SP - 533 EP - 534 ER - TY - GEN A1 - Upmeier, Arne A1 - Engelkenmeier, Ute A1 - Gaguer, Nicole T1 - Berufsethik in der Praxis T2 - Hands-On Lab analog / Berufsethik in der Praxis (27.05.2020, 09:00 - 10:30 Uhr, Future Meeting Space A) N2 - In der beruflichen Praxis gibt es Fragestellungen, die nicht nach einfachen Regelwerken oder Arbeitsanleitungen zu beantworten sind. Welche Werte und Normen unseres Berufsstandes können im Alltag bei konkreten Problemen helfen zu reflektieren? Unsere ethischen Grundsätze [1] und unser Berufsverständnis bilden die Basis für professionelles Handeln in konkreten Situationen. Anhand von konkreten Fragestellungen aus der Praxis wird in kleinen Gruppen sowie im Plenum gemeinsam diskutiert und jeweilige Lösungsansätze herausgearbeitet. [1] IFLA Ethik-Kodex für Bibliotheks- und andere Informationsfachleute (2012) sowie Ethische Grundsätze von Bibliothek und Information Deutschland (2017) Y1 - 2020 ER - TY - JOUR A1 - Upmeier, Arne T1 - Rechtliche Klippen sicher umfahren / Die Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Werke JF - BuB - Forum Bibliothek und Information KW - Deutsche Digitale Bibliothek KW - Urheberrecht Y1 - 2012 N1 - BuB 64(2012)3, S. 216-217 SP - 216 EP - 217 ER - TY - JOUR A1 - Upmeier, Arne T1 - "Spiel nicht mit den Schmuddelkindern, sing nicht ihre Lieder" / Der rechtskonforme Umgang mit Problemtexten in Bibliotheken JF - BuB - Forum Bibliothek und Information KW - Nationalsozialistische Literatur KW - Informationsfreiheit KW - Meinungsfreiheit KW - Strafrecht Y1 - 2015 N1 - BuB 67(2015)12, S. 760-763 SP - 760 EP - 763 ER - TY - GEN A1 - Upmeier, Arne T1 - Neue Wege im Urheberrecht: die allgemeine Wissenschaftsschranke N2 - Im Koalitionsvertrag der Berliner Koalition wurde die Schaffung einer allgemeinen "Bildungs- und Wissenschaftsschranke" angekündigt. Ziel dieser neuen Urheberrechtsschranke soll es sein, "den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen". Seitdem sind die Erwartungen der jeweiligen Beteiligten hoch. Welche konkreten Verbesserungen - insbesondere für Wissenschaft und Forschung - sind zu erwarten? Welche praktische Bedeutung könnte die neue Regelung für Bibliotheken haben?Im Vortrag wird der Stand der Diskussion beleuchtet und einzelne Regelungsvorschläge (u.a. vom dbv) werden rechtlich bewertet. (Session: Neue Entwicklungen im Urheberrecht; Raum: Seoul; 27. Mai 2015: 13:00 Uhr - 15:30 Uhr) Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0290-opus4-18730 ER -