@misc{Talke2017, author = {Talke, Armin}, title = {Wie geht es der EU-Urheberrechtsreform?}, series = {{\"O}ffentliche Arbeitssitzung / Urheber- und Medienrecht im digitalen Bibliothekskontext: Immer wieder "Neuland" ( 01.06.2017, 16:00 - 18:00 Uhr, Raum Panorama 3 )}, journal = {{\"O}ffentliche Arbeitssitzung / Urheber- und Medienrecht im digitalen Bibliothekskontext: Immer wieder "Neuland" ( 01.06.2017, 16:00 - 18:00 Uhr, Raum Panorama 3 )}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0290-opus4-27795}, year = {2017}, abstract = {Urheber- und medienrechtliche Gesetze laufen der Technik hinterher. Dadurch entstehen bei allen Betroffenen große Ungewissheiten dar{\"u}ber, was erlaubt ist und was nicht, welche Vorkehrungen zu treffen sind und welche Verg{\"u}tungen wie abzurechnen sind. Um ihrer Aufgabe, der {\"O}ffentlichkeit und Wissenschaft Literatur und andere f{\"u}r Bildung, Studium und Forschung notwendige Wissenressourcen zur Verf{\"u}gung zu stellen, d{\"u}rfen Bibliotheken sich von den rechtlichen Grauzonen nicht zu sehr verunsichern lassen. Der Prozess des technischen und organisatorischen Wandels wird nicht enden. Bibliotheken begr{\"u}ßen ihn und werden auch weiterhin mit ihm umgehen. Weil oft nicht klar ist, ob neue Leistungen, Praktiken und Systeme von den einschl{\"a}gigen Gesetzen erfasst sind, m{\"u}ssen wir uns darauf einstellen, dass es weiterhin Entscheidungen der Gerichte aller instanzen sowie des EuGH und sogar des Bundesverfassungerichts regnen wird. Ausleihe von E-Books, Digitalisierung, Verg{\"u}tung oder Facebook-Fanseiten: Neue Gesetze, Gesamtvertr{\"a}ge und h{\"o}chstinstanzliche Urteile werden die Unsicherheiten nicht auf einen Schlag aus dem Weg r{\"a}umen. Bibliotheken sind gut im Verwalten, aber bisher noch nicht gut genug im Wandeln. Lernen wir also, den Wandel zu verwalten ! Mit mehrere Vortr{\"a}gen zu brennenden Aspekten des rechtlichen Umbruchs laden wir Sie zu Diskussionen {\"u}ber die Reparatur des bibliothekarischen Rechts-Diskurses ein.}, language = {de} } @misc{Talke2023, author = {Talke, Armin}, title = {„Nicht verf{\"u}gbare" Werke online verf{\"u}gbar machen}, series = {{\"O}ffentliche Arbeitssitzung/ Forum Bibliotheksrecht (26.05.2023, 09:00 - 12:00, Blauer Saal)}, journal = {{\"O}ffentliche Arbeitssitzung/ Forum Bibliotheksrecht (26.05.2023, 09:00 - 12:00, Blauer Saal)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0290-opus4-186729}, year = {2023}, abstract = {Rechtliche Fragestellungen spielen im Bibliotheksalltag eine immer gr{\"o}ßere Rolle. Neue Themengebiete wie das Datenrecht kommen hinzu, doch auch bei den Dauerbrennern - wie im Urheber- und Datenschutzrecht - sind l{\"a}ngst nicht alle offenen Fragen gekl{\"a}rt. Im "Forum Bibliotheksrecht" greift die dbv-Rechtskommission aktuelle Themen und neue Entwicklungen auf und befasst sich in mehreren Vortr{\"a}gen mit Rechtsfragen des Bibliothekswesens insbesondere aus dem Urheberrecht und anderen Bereichen des Bibliotheks- und Informationsrechts. Die Session ist f{\"u}r alle an rechtlichen Themen Interessierten offen.}, language = {de} } @misc{Talke2013, author = {Talke, Armin}, title = {Verwaiste (und vergriffene!) Werke in der Praxis - kommt das 20. Jahrhundert endlich in die digitale Bibliothek ?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0290-opus-15230}, year = {2013}, abstract = {In der Pr{\"a}sentation wird der Referentenentwurf vom Februar 2013 f{\"u}r die gesetzliche Regelung der verwaisten und vergriffenen Werke erl{\"a}utert und der Bezug zur Praxis in den digitalisierenden Einrichtungen hergestellt. Sie zeigt Perspektiven f{\"u}r die Umsetzung auf.}, subject = {Urheberrecht}, language = {de} } @misc{Talke2014, author = {Talke, Armin}, title = {Langzeitarchivierung bei Datentr{\"a}gern: Was wir d{\"u}rfen und was wir d{\"u}rfen sollten}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0290-opus-16850}, year = {2014}, abstract = {Digitale Datentr{\"a}ger vergehen schneller als B{\"u}cher. Konservierungsmaßnahmen, die den Erhalt und die Nutzung auf lange Sicht sicherstellen sollen, fallen ausnahmslos in die urheberrechtliche Schutzfrist der enthaltenen Werke und sonstiger Schutzgegenst{\"a}nde. Sind also die f{\"u}r die Langzeiterhaltung erforderlichen Maßnahmen wie Kopie, Migration, Emulation von Text- und Bildwerken sowie Software und Datenbanken erlaubt ? Der Vortrag soll mehr Licht in diese rechtliche Grauzone bringen. Eine einfache L{\"o}sung ist hier jedoch nicht zu erwarten, denn neben den unterschiedlichen Gegenst{\"a}nden ist zu ber{\"u}cksichtigen, ob Lizenzvertr{\"a}ge, technische Schutzmaßnahmen oder etwa geltendes ausl{\"a}ndisches Recht entgegenstehen k{\"o}nnen.}, subject = {Langzeitarchivierung}, language = {de} } @misc{Talke2018, author = {Talke, Armin}, title = {Session der dbv-Rechtskommission: Digitalit{\"a}t, Recht und Bibliothek}, series = {{\"O}ffentliche Arbeitssitzung / Session der dbv-Rechtskommission: Digitalit{\"a}t, Recht und Bibliothek (14.06.2018, 13:30 - 15:30 Uhr, Raum 30241)}, journal = {{\"O}ffentliche Arbeitssitzung / Session der dbv-Rechtskommission: Digitalit{\"a}t, Recht und Bibliothek (14.06.2018, 13:30 - 15:30 Uhr, Raum 30241)}, year = {2018}, abstract = {Die Session der dbv-Rechtskommission wird sich mit Schwung auf die aktuellen Gesetzesreformen st{\"u}rzen. Ganz entscheidend f{\"u}r die Rahmenbedingungen der Bibliotheksaufgaben ist nat{\"u}rlich die {\"A}nderung des Urheberrechts durch das am 1.M{\"a}rz 2018 in Kraft getretene Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG). In seiner langfristigen Wirkung wird das UrhWissG jedoch noch durch die EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt {\"u}bertroffen werden. Sie befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Beide Normwerke enthalten Regeln, die f{\"u}r Wissenschaft und Bibliotheken von außerordentlicher Relevanz sind: Sie betreffen z.B. elektronische Semesterapparate, die Digitalisierung vergriffener Werke, Text- und Datamining, Leistungsschutzrechte f{\"u}r Presseverleger und Inhalts-Filter f{\"u}r Internet-Dienste, die Urheberrechtsverletzungen von vornherein verhindern sollen, jedoch die große Gefahr des Overblockings in sich bergen. Ein weiterer Reformbereich ist die umfassende Datenschutzrechts-Erneuerung durch die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene (EU) Datenschutz-Grundverordnung samt erg{\"a}nzender nationaler Gesetze. Sie sehen {\"A}nderungen u.a. bei den Einwilligungsbedingungen, Erweiterungen bei den Dokumentationspflichten, St{\"a}rkung der Aufgaben und Befugnisse der Datenschutzbeauftragten und eine Versch{\"a}rfung der Sanktionen vor. Maßnahmen in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten und deren Kontrolle sind daher in allen Beh{\"o}rden und Unternehmen unausweichlich. Jugendschutz ist gerade in Bezug auf Internetarbeitspl{\"a}tze und online-Medien zum brennenden Thema f{\"u}r Bibliotheken geworden. Aufgrund teilweise unklarer Vorgaben der Jugendschutznormen besteht auch hier viel Unsicherheit. Wir werden versuchen, einen {\"U}berblick zumindest zu den gravierendsten Problemen zu bieten und Anhaltspunkte f{\"u}r deren Bew{\"a}ltigung zu geben. N{\"a}here Informationen zum Ablauf der Veranstaltung folgen noch.}, language = {de} } @misc{Talke2016, author = {Talke, Armin}, title = {{\"O}ffentliche Sitzung der DBV-Rechtskommission: Der Widerspruch zwischen Realit{\"a}t -und Recht - l{\"o}sen die kommenden Reformen ihn auf?}, year = {2016}, abstract = {In ihrer Sitzung wird sich die DBV-Rechtskommission mit verschiedenen Vortr{\"a}gen von Experten einerseits mit aktuellen Rechtsfragen aus dem dunklen und grauen Bereich der juristischen Praxis befassen. Dar{\"u}ber hinaus setzt sie sich mit dem Stand der Rechtsreformen auf nationaler und europ{\"a}ischer Ebene auseinander. Sie sind entscheidend f{\"u}r die Zukunft der gesellschaftlichen Relevanz von Bibliotheken, denn deren Services m{\"u}ssen mit den Umbr{\"u}chen der Informationswelt mithalten d{\"u}rfen. Das Recht entscheidet u.a. dar{\"u}ber, welche digitalen Dienste die Bibliotheken anbieten k{\"o}nnen, ob und wie sie E-Books verf{\"u}gbar machen k{\"o}nnen und, allgemein, wie sie Angebote von Verlagen erg{\"a}nzen oder ersetzen d{\"u}rfen.}, language = {de} } @misc{Talke2020, author = {Talke, Armin}, title = {Forum Bibliotheksrecht}, series = {{\"O}ffentliche Arbeitssitzung / Forum Bibliotheksrecht (29.05.2020, 10:00 - 12:00 Uhr, Roter Saal)}, journal = {{\"O}ffentliche Arbeitssitzung / Forum Bibliotheksrecht (29.05.2020, 10:00 - 12:00 Uhr, Roter Saal)}, year = {2020}, abstract = {Aktuelle Entwicklungen in bibliotheksrelevanten Fragen, z.B. zum nationalen und EU-Urheberrecht, E-Books.Relevant ist insbesondere der Stand der Umsetzung der neuen Copyright-Richtlinie in Deutsches (Urheber-) Recht. Details folgen auf diedem und anderen Kan{\"a}len}, language = {de} } @misc{TalkeHasler2019, author = {Talke, Armin and Hasler, Stephanie}, title = {Session der dbv-Rechtskommission}, series = {Podiumsdiskussion / Session der dbv-Rechtskommission (19.03.2019, 14:00 - 16:00 Uhr, Saal 2)}, journal = {Podiumsdiskussion / Session der dbv-Rechtskommission (19.03.2019, 14:00 - 16:00 Uhr, Saal 2)}, year = {2019}, abstract = {Digitalit{\"a}t, Recht und Bibliothek akutell und im Wandel}, language = {de} } @article{Talke2005, author = {Talke, Armin}, title = {Mehr Verantwortung f{\"u}r die Mitarbeiter / Management by Objectives: M{\"o}glichkeiten und Grenzen eines modernen F{\"u}hrungskonzepts in Bibliotheken}, series = {BuB - Forum Bibliothek und Information}, journal = {BuB - Forum Bibliothek und Information}, pages = {799 -- 802}, year = {2005}, language = {de} } @misc{Talke2017, author = {Talke, Armin}, title = {Ausleihe von E-Books in Bibliotheken: wo stehen wir heute?}, series = {Podiumsdiskussion / Ausleihe von E-Books in Bibliotheken: Wo stehen wir heute? ( 31.05.2017, 09:00 - 10:30 Uhr, Raum Illusion 1 + 2 )}, journal = {Podiumsdiskussion / Ausleihe von E-Books in Bibliotheken: Wo stehen wir heute? ( 31.05.2017, 09:00 - 10:30 Uhr, Raum Illusion 1 + 2 )}, year = {2017}, abstract = {Seit 2012 fordert der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) vom Gesetzgeber, f{\"u}r den Verleih von E-Books in Bibliotheken eine entsprechende {\"A}nderung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) vorzunehmen, um eine rechtssichere Grundlage daf{\"u}r zu schaffen. Auch geht es hierbei um die Festlegung einer angemessenen Verg{\"u}tung f{\"u}r Autoren. Nach einer Protestwelle von {\"O}ffentlichen Bibliotheken zu verhandelten Lizenzen im SeptemberOktober 2016 erfolgte ein Urteil des Europ{\"a}ischen Gerichtshofes im November 2016 im Fall C‑17415 (Vereniging Openbare Bibliotheken v Stichting Leenrecht) wonach die EU-Mitgliedstaaten Bibliotheken erlauben d{\"u}rfen, E-Books zu verleihen. Danach ist die europ{\"a}ische Vermiet- und Verleihrechts-Richtlinie aus dem Jahr 2006 so auszulegen, dass das „Verleihen" auch die „Leihe" von E-Books umfasst. Was bedeuten diese Entwicklungen konkret f{\"u}r den Verleih von E-Books in Bibliotheken? Wird bald alles so einfach wie bei gedruckten Werken werden oder m{\"u}ssen weiterhin Lizenzen f{\"u}r die Nutzung abgeschlossen werden? K{\"o}nnen daf{\"u}r E-Books mit enduser-Lizenzen verwendet werden? Neben Experten aus Deutschland soll auch der Rechtsberater des Niederl{\"a}ndischen Bibliotheksverbandes zu Wort kommen, um zu erl{\"a}utern, wie die niederl{\"a}ndischen Bibliotheken mit dem Urteil umgehen.}, language = {de} } @misc{Talke2018, author = {Talke, Armin}, title = {Ergebnisse einer Umfrage zu barrierefreien Angeboten in Bibliotheken}, series = {{\"O}ffentliche Arbeitssitzung / Gr{\"u}ndung und erste {\"o}ffentliche Arbeitssitzung der AG Barrierefreiheit in (digitalen) Bibliotheken (14.06.2018, 11:00 - 13:00 Uhr, Raum V)}, journal = {{\"O}ffentliche Arbeitssitzung / Gr{\"u}ndung und erste {\"o}ffentliche Arbeitssitzung der AG Barrierefreiheit in (digitalen) Bibliotheken (14.06.2018, 11:00 - 13:00 Uhr, Raum V)}, year = {2018}, language = {de} } @misc{Talke2008, author = {Talke, Armin}, title = {E-Books, E-only und DRM - und wo bleiben die urheberrechtlichen Schranken ?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0290-opus-6112}, year = {2008}, abstract = {In der rein analogen Welt sah es so aus: Bibliotheken kauften ihre Best{\"a}nde und erwarben daran Eigentum. Was sie mit den Inhalten der gedruckten B{\"u}cher und Zeitschriften anfangen durften, ergab sich ausschließlich aus dem Gesetz. Das "Ersch{\"o}pfungsprinzip" erlaubte Bibliotheken die Ausleihe. Die "Schrankenregeln" des Urheberrechts erlaubten in gewissem Rahmen die Nutzung der Werke ohne Erlaubnis des Inhabers von Nutzungsrechten. Diese Nutzungen, wie z.B. die Ausleihe und die Vervielf{\"a}ltigung zum eigenen privaten und wissenschaftlichen Zwecken, unterlagen einer Zwangslizenz. Die reine Wahrnehmung urheberrechtlich gesch{\"u}tzter Werke mit den Sinnesorganen unterlag keinem ausschließlichen Verwertungsrecht des Urhebers. Was passiert, wenn ein Großteil der Informationsressourcen gar nicht mehr auf Papier gedruckt, sondern digital ins Netz gestellt wird ? Voraussetzung der Wahrnehmung eines elektronischen Dokuments ist, dass es in den Arbeitsspeicher eines Computers geladen wird. Das Laden eines Dokuments in den Arbeitsspeicher unterliegt jedoch bereits einem urheberrechtlichen Verwertungsrecht. Daraus folgt, dass das Lesen solcher Dokumente nur dann erlaubt ist, wenn es hierf{\"u}r eine passende Schrankenregelung oder der Rechtsinhaber vertraglich eine Erlaubnis (Lizenz) erteilt. Vieles spricht daf{\"u}r, dass Schrankenregeln in gewissem Rahmen "zwingend" sind und daher nicht durch Lizenzvereinbarungen vollst{\"a}ndig ausgeschaltet werden k{\"o}nnen. Was d{\"u}rfen Bibliotheken und deren Benutzer also mit den von ihnen lizenzierten elektronischen Datenbanken und Zeitschriften anfangen ? Es ist zu bef{\"u}rchten, dass die freie Nutzbarkeit der Werke in der Tendenz eher weiter verengt wird. Welche Maßnahmen k{\"o}nnen Bibliotheken dagegen ergreifen ? Bei dieser Darstellung ist nicht ber{\"u}cksichtigt, ob und wie weit gesetzlichen Schrankenregelungen widersprechende allgemeine Gesch{\"a}ftsbedingungen einer AGB-Pr{\"u}fung standhalten.}, subject = {Urheberrecht}, language = {de} } @misc{SchleihagenRoeschTalke2015, author = {Schleihagen, Barbara and R{\"o}sch, Hermann and Talke, Armin}, title = {Schutz der Privatsph{\"a}re in der digitalen Welt: wie sind Bibliotheken betroffen?}, year = {2015}, abstract = {Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird immer komplexer und umfassender. Die Informationstechnologie erm{\"o}glicht damit auch ein bisher ungeahntes Ausmaß an Datenmissbrauch und Kontrolle von Nutzerverhalten. Daher muss {\"u}ber jede Datenverarbeitung transparent und leicht verst{\"a}ndlich informiert werden, denn B{\"u}rger sorgen sich zu Recht um ihre Privatsph{\"a}re. Bibliotheken erfassen ihre Ausleihvorg{\"a}nge elektronisch mit entsprechender Software. Werden die Daten so schnell wie m{\"o}glich nach R{\"u}ckgabe gel{\"o}scht? Bibliotheken bieten {\"o}ffentlichen Zugang zum Internet an. Wie sieht es mit der Authentifizierung der Nutzer aus? Einige Bibliotheken betreiben Teile ihrer IT Infrastruktur bei externen Anbietern in der Cloud, die außerhalb Deutschlands angesiedelt sind. Wie kann sichergestellt werden, dass sich weltweit agierende Unternehmen an die in Europa geltenden Datenschutzbestimmungen halten? Inwieweit sind auch die beauftragenden Bibliotheken selbst f{\"u}r die Einhaltung der Regeln durch die Unternehmen verantwortlich? E-Books in {\"o}ffentlichen Bibliotheken werden mit Einsatz von Adobe Digital Edition ausgeliehen. K{\"u}rzlich wurden L{\"u}cken im Datenschutz dieser E-Book Lesedaten bekannt. Durch die digitale Ver{\"o}ffentlichung von bisher unver{\"o}ffentlichten Nachlassmaterialien oder Zeitschriftenjahrg{\"a}ngen k{\"o}nnen private Daten anderer Personen (wieder) an die {\"O}ffentlichkeit gezerrt werden. Derzeit verwirklichen die Bibliotheken sehr hohe Datenschutzstandards. Die gesetzlichen Vorschriften m{\"u}ssen weiterhin gew{\"a}hrleisten, dass die Privatsph{\"a}re sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gesichert sind. Dieses Recht muss jedoch auch gegen das Interesse an unbeschr{\"a}nktem Informationszugang in die Waagschale geworfen werden. Jeder EU-B{\"u}rger hat ein „Recht auf Vergessen" im Internet. Wird in den Bibliotheken selbst genug getan, um die Daten der Bibliotheksnutzer vor Missbrauch zu sch{\"u}tzen? Wie k{\"o}nnte eine akzeptable Balance zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz aussehen?(Session: Podiumsdiskussion: Schutz der Privatsph{\"a}re in der digitalen Welt: wie sind Bibliotheken betroffen?; Raum: Riga; 29. Mai 2015: 10:00 Uhr - 11:30 Uhr)}, language = {de} } @misc{Talke2019, author = {Talke, Armin}, title = {Doktortitel weg! Und was sagt der Bibliothekskatalog dazu?}, series = {Podiumsdiskussion / Session der dbv-Rechtskommission (19.03.2019, 14:00 - 16:00 Uhr, Saal 2)}, journal = {Podiumsdiskussion / Session der dbv-Rechtskommission (19.03.2019, 14:00 - 16:00 Uhr, Saal 2)}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0290-opus4-165244}, year = {2019}, language = {de} } @misc{Talke2011, author = {Talke, Armin}, title = {Urheberrecht, Datenschutz, Haftung: Wer befreit die Bibliotheken aus der Unsicherheit ?}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0290-opus-10107}, year = {2011}, abstract = {Die Realit{\"a}t {\"u}berholt das Recht. Das gilt vor allem f{\"u}r durch Technik gepr{\"a}gte Bereiche wie das Internet. Bibliotheken agieren im digitalen Netz genauso wir in der konventionellen, analogen Welt. In dieser wie in jener gibt es Rechte und Pflichten. Auch "Bibliotheks-Clouds", die es in Zukunft geben wird, werden an die allgemeine Rechtsordnung gebunden sein. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Vielleicht im Gegenteil: Das, was Bibliotheken mit ihren Angeboten im Internet tun, hat sogar deutlichere juristische Konsequenzen als das, was sie mit ihrem papiernen B{\"u}cherbestand tun. Gleichzeitig sind Bibliotheken mit Rechtsunsicherheiten konfrontiert, weil es nicht Aufgabe Gesetzgebers ist, f{\"u}r alle Einzelf{\"a}lle im Gesetz ausdr{\"u}ckliche Regelungen zu treffen. Die Gesetzesinterpretation bleibt den Rechtsanwendern und Gerichten vorbehalten. Gerade in Bereichen, die sich st{\"a}ndig wandeln, offenbart sich jedoch ein Regelungsdefizit, das die Akteure im Internet in juristischen Grauzonen verzweifeln l{\"a}sst: H{\"o}chstrichterliche Rechtsprechung gibt es oft noch nicht. Ebenso wenig ist es m{\"o}glich, immer klare Prognosen im Hinblick auf zuk{\"u}nftige Gerichtsurteile abzugeben. Wie sollen Bibliotheken damit umgehen? Wie groß ist das Risiko einer Rechtsverletzung wirklich? Als Beispiele f{\"u}r die schwierige Situation k{\"o}nnen Konstellationen aus dem Urheberrecht, Datenschutz und der Providerhaftung herangezogen werden.}, subject = {Bibliothek}, language = {de} } @article{Talke2017, author = {Talke, Armin}, title = {Ausleihe von E-Books in Bibliotheken: Wo stehen wir heute? (Programmtipp 3)}, series = {BuB - Forum Bibliothek und Information}, journal = {BuB - Forum Bibliothek und Information}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0290-opus4-141243}, pages = {247 -- 247}, year = {2017}, language = {de} } @article{KatzenbergerTalke2015, author = {Katzenberger, Ruth and Talke, Armin}, title = {Die Privatsph{\"a}re der Nutzer f{\"o}rdern / Das m{\"u}ssen Bibliotheken beim Datenschutz beachten / Zus{\"a}tzliche Vorschriften f{\"u}r Cloud-L{\"o}sungen}, series = {BuB - Forum Bibliothek und Information}, journal = {BuB - Forum Bibliothek und Information}, pages = {664 -- 667}, year = {2015}, language = {de} } @misc{Talke2015, author = {Talke, Armin}, title = {M{\"u}ssen wir alles wissen? - Konflikte zwischen umfassendem Informationsanspruch und Privatheit}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0290-opus4-19641}, year = {2015}, abstract = {D{\"u}rfen wir wirklich alles wissen? - Konflikte zwischen umfassendem Informationsanspruch und Privatheit …und d{\"u}rfen wir alles Wissen zug{\"a}nglich machen ? * Welcher Wissensausschnitt ist bibliotheksrelevant ? * Grenzen: Welche Informationen d{\"u}rfen nicht gesammelt bzw. herausgegeben werden? * Grenzen: Was wollen (und d{\"u}rfen) Bibliotheken {\"u}ber ihre Nutzer wissen ?}, language = {de} }