@misc{HermannAndresenKleinkopfetal.2022, author = {Hermann, Sibylle and Andresen, M. and Kleinkopf, Felicitas and G{\"a}rtner, Markus}, title = {Umgang mit TDM-Korpora nach dem neuen \S 60d Urheberrechtsgesetz im bibliothekarischen Alltag}, series = {TK 5: Content: Vom Umgang mit Inhalten und Daten / Autoren- und Nutzungsrechte (02.06.2022, 9:00 - 11:00, M5 (Messehaus))}, journal = {TK 5: Content: Vom Umgang mit Inhalten und Daten / Autoren- und Nutzungsrechte (02.06.2022, 9:00 - 11:00, M5 (Messehaus))}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0290-opus4-178841}, year = {2022}, abstract = {\S 60d UrhG erlaubt seit 2018 die Nutzung urheberrechtlich gesch{\"u}tzter Werke zum Zwecke der Forschung mittels Text und Data Mining (TDM). Forschungsprojekte in textbasierten Disziplinen beschr{\"a}nken sich trotzdem h{\"a}ufig auf gemeinfreie oder Open Access publizierte Werke, um eine Ver{\"o}ffentlichung und Weiterverwendung der Korpora zu erm{\"o}glichen. Das schließt insbesondere weite Teile zeitgen{\"o}ssischer Literatur als Forschungsmaterial aus. Seit dem 7.6.21 gelten durch Umsetzung der Digital Single Market-Richtlinie (DSM-RL) teils neue Bestimmungen. Es besteht allerdings weiterhin Rechtsunsicherheit in Bezug auf den weiteren Umgang der Korpora nach Projektende, die auch Bibliotheken betrifft: Nach alter Rechtslage war keine eigene Aufbewahrung der Korpora durch die Forschenden m{\"o}glich, sie konnten aber an Kulturerbeeinrichtungen {\"u}bermittelt werden. Jetzt d{\"u}rfen die Korpora durch die Forschenden aufbewahrt werden, „ solange sie f{\"u}r Zwecke der wissenschaftlichen Forschung oder zur {\"U}berpr{\"u}fung wissenschaftlicher Erkenntnisse erforderlich sind " (\S 60d Abs. 5). Ob weiterhin eine Fremdarchivierung m{\"o}glich ist, ist rechtlich unklar. Die Gesetzesbegr{\"u}ndung scheint jedenfalls davon auszugehen, dass die Korpora von Kulturerbeeinrichtungen aufbewahrt werden d{\"u}rfen, ohne eine ausdr{\"u}ckliche Erlaubnis zur Weitergabe an diese Einrichtungen zu enthalten. Die Archivierung ist nicht nur aus Gr{\"u}nden der Guten Wissenschaftlichen Praxis geboten, sondern w{\"a}re auch sinnvoll, um Korpora nachnutzbar zu machen. Die Weiterverwendbarkeit wird regelm{\"a}ßig zur F{\"o}rderbedingung f{\"u}r Forschungsprojekte gemacht. Sie ist aber auch aus {\"o}konomischen Gr{\"u}nden sinnvoll, da die Datenaufbereitung besonders kostenintensiv ist. Um einerseits einen m{\"o}glichst großen Nutzen zu generieren und andererseits auch inhaltlich von bereits betriebener Forschung zu profitieren, ist eine - zumindest anteilige - Nachnutzbarkeit erstrebenswert. Im Vortrag werden m{\"o}gliche L{\"o}sungsans{\"a}tze f{\"u}r Bibliotheken vorgestellt.}, language = {de} } @misc{HermannGaertnerKleinkopf2021, author = {Hermann, Sibylle and G{\"a}rtner, Markus and Kleinkopf, Felicitas}, title = {Von n{\"u}tzlich zu nutzbar - Zugang zu gesch{\"u}tzten Forschungsdaten erm{\"o}glichen}, series = {Themenkreis 6: Forschungsdaten und forschungsnahe Dienstleistungen / Forschungsdaten: Potentiale und Chancen(16.06.2021, 15:00 - 16:00 Uhr, Raum 2 (virtuell))}, journal = {Themenkreis 6: Forschungsdaten und forschungsnahe Dienstleistungen / Forschungsdaten: Potentiale und Chancen(16.06.2021, 15:00 - 16:00 Uhr, Raum 2 (virtuell))}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0290-opus4-176043}, year = {2021}, abstract = {Ein Großteil der Forschung in den Digitalen Geisteswissenschaften und anderen textbasierten Disziplinen sieht sich mit dem Problem konfrontiert, dass die Weitergabe von Forschungsdaten durch das geltende Urheberrecht erschwert wird. Dies f{\"u}hrt dazu, dass Forschungsfragen so formuliert werden, dass diese nicht am eigentlichen wissenschaftlichen Interesse und Bedarf ausgerichtet sind, sondern auf der Verwendbarkeit der zugrundeliegenden Textressourcen. Insbesondere Annotationsprojekte arbeiten nahezu ausschließlich auf gemeinfreiem Material, zeitgen{\"o}ssische Literatur bleibt weitestgehend unerforscht. Die Problematik wurde seitens des Gesetzgebers aufgegriffen: \S 60d des Urheberrechtsgesetzes erlaubt seit 2018 die Nutzung urheberrechtlich gesch{\"u}tzter Werke zum Zwecke der Forschung mittels Text und Data Mining. {\"A}nderungen sind zudem zum Juni 2021 zu erwarten, wenn die sog. DSM-RL der Europ{\"a}ischen Union ins deutsche UrhG implementiert wird. Gesch{\"u}tzte Korpora d{\"u}rfen derzeit Bibliotheken zur Archivierung {\"u}berf{\"u}hrt werden. Unzureichend abgedeckt bleibt allerdings weiterhin die Frage, wie nach Projektende mit gesch{\"u}tzten Daten verfahren werden darf bzw. wie eine w{\"u}nschenswerte Nachnutzbarkeit umgesetzt werden kann, ohne dabei Urheber zu benachteiligen. Im Projekt XSample wird auf Grundlage des \S 60c UrhG gepr{\"u}ft, ob Ausz{\"u}ge geringen Umfangs von \S 60d gesch{\"u}tzten Werken, Dritten zug{\"a}nglich gemacht werden k{\"o}nnen. Dazu wird anhand von wissenschaftlichen Use Cases, die juristischen Rahmenbedingungen gepr{\"u}ft und ein Workflow-Konzept erarbeitet, wie bibliothekarische Einrichtungen die Nachnutzbarkeit von gesch{\"u}tzten Textkorpora unterst{\"u}tzen k{\"o}nnen. Mittels eines Webinterfaces soll auf einfachem Wege erm{\"o}glicht werden, basierend auf inhaltlichen Kriterien, auszugsweise Zugang zu gesch{\"u}tzten Korpora zu erhalten, um beispielsweise damit zusammenh{\"a}ngende Ver{\"o}ffentlichungen zu validieren oder deren Eignung f{\"u}r Anschlussforschung im Kontext einer neuen Forschungsfrage zu testen.}, language = {de} }