TY - GEN A1 - Rasche, Rolf T1 - Elektronische Lesesäle – welche ergänzenden Nutzungsmöglichkeiten bieten sie? N2 - Abgrenzung zu OPEN Access, denn jede Präsentationsplattform ist per se ein elektronischer/digitaler Lesesaal. Hinter dem Begriff eL verbirgt sich keine neue Technik, sondern der Begriff ist primär aus der Gesetzgebung (InfoSoc Richtlinie usw.) entstanden. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, sind bestimmte Verfahren notwendig, die dann technisch umzusetzen sind. Der ganze Komplex wird dann „umgangssprachlich“ mit elektronischem Lesesaal bezeichnet. Die Art der technischen Umsetzung ist durch den Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, da kann es unterschiedliche Ansätze geben. Ein Ansatz ist der des Dokumentenstreamings, bei dem Inhalte nicht auf dem Leseplatz vorgehalten werden und somit auch eine „Nachnutzung/Vervielfältigung“ unterbunden werden kann. Definition: Der elektronische Lesesaal ist ein System, welches je nach Rechtsgebiet den Zugriff auf Digitalisate bzw. deren Nachnutzung mehr oder weniger einschränkt. Die Bandbreite der Einschränkungen ist variabel und hängt sowohl von Nutzungsart als auch dem digitalisierten Medium selbst ab. Rechtsgebiete: Während die Diskussion in den letzten Jahren sich primär um das Urheberrecht (ehemaligen §52b des UrhRG) drehte, rücken aufgrund des geänderten Umfeldes wie Forschungsdaten, Datenschutz weitere Rechtgebiete in den Focus. Beispielhaft seien hier Forschungen genannt, die auf indiziertes Material zurückgreifen. Ein weiteres Thema sind Forschungen mit sozialwissenschaftlichen Unterlagen (Auskünfte, Protoklle, Videos) wo massiv Persönlichkeitsrechte involviert sind. Nutzungsszenarien: In welchen Themen/Sachgebieten ergibt der Einsatz überhaupt Sinn? Gemäß obiger Definition primär dort, wo das Schutzrechte anzuwenden sind, also - Vergriffene Exemplare mit UrhR-Schutz; - Unikate, deren Wiederbeschaffung aufwendig ist; - Content, der Persönlichkeitsrechte berührt und damit Datenschutz unterliegt (z.B. Statistiken, Daten aus Umfragen, Forschungskorpora; - Ggf ausgewählte Lehrbücher (Tantiemenregelung); - Als Literaturplattform für multinationale/dezentral organisierte Forschungsgruppen; - Indizierte Inhalte („Giftschrank“); - International Fernleihe in Ländern, wo das US-Amerikanische Rechtsprinzip des „fair use“ keine Anwendung findet, also defacto der gesamte europäische Rechtsraum. Nutzung: Daraus folgt, dass Nutzung nur dort gegeben ist, wo ein Rechtsgebiet tangiert ist und wo es sich nicht per „juristischer „Definiton“ um OA Info handelt. Es sind kleine Gebiete, aber in der Summe und je nach Institution ist doch einiges in Anwendung, was im Vortrag mit konkreten Beispielen versehen wird. Wenn schon die Vorlagen rechtsbehaftet sind, so gilt dies nicht (!) für die Metadaten, sprich die Katalogisate. Um zu vermeiden, dass sich „digitale Teilbibliotheken“ und parallele Infrastrukturen bilden, ist Grundregel zu beachten: „Kein Digitalisat ohne vorheriges Katalogisat“. Ein kurzer Abriss über Metadatenabgleich in einer Pica-Struktur wird die anwendungsbezogenen Beispiele ergänzen. KW - Elektronischer Lesesaal KW - Urheberrecht KW - Schranken Urheberrecht Y1 - 2019 UR - https://opus4.kobv.de/opus4-bib-info/frontdoor/index/index/docId/16666 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0290-opus4-166661 ER -