TY - GEN A1 - Talke, Armin T1 - Langzeitarchivierung bei Datenträgern: Was wir dürfen und was wir dürfen sollten T1 - Long Term Archiving: What is allowed and what should be allowed N2 - Digitale Datenträger vergehen schneller als Bücher. Konservierungsmaßnahmen, die den Erhalt und die Nutzung auf lange Sicht sicherstellen sollen, fallen ausnahmslos in die urheberrechtliche Schutzfrist der enthaltenen Werke und sonstiger Schutzgegenstände. Sind also die für die Langzeiterhaltung erforderlichen Maßnahmen wie Kopie, Migration, Emulation von Text- und Bildwerken sowie Software und Datenbanken erlaubt ? Der Vortrag soll mehr Licht in diese rechtliche Grauzone bringen. Eine einfache Lösung ist hier jedoch nicht zu erwarten, denn neben den unterschiedlichen Gegenständen ist zu berücksichtigen, ob Lizenzverträge, technische Schutzmaßnahmen oder etwa geltendes ausländisches Recht entgegenstehen können. KW - Langzeitarchivierung KW - Langzeitarchivierung KW - Urheberrecht KW - Datenbankrecht Y1 - 2014 UR - https://opus4.kobv.de/opus4-bib-info/frontdoor/index/index/docId/1558 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0290-opus-16850 ER -