Filtern
Dokumenttyp
- Zeitschriftenartikel (7) (entfernen)
Sprache
- Deutsch (7)
Schlagworte
- Explosionsschutz (7) (entfernen)
Organisationseinheit der BAM
Bei der Power-to-Gas-Technologie wird überschüssiger Strom aus erneuerbaren Energien durch Elektrolyse von Wasser in Wasserstoff umgewandelt. Dieser Wasserstoff kann als „chemischer Energiespeicher“ dienen und rückverstromt werden oder aber in das Erdgasnetz eingespeist wer-den. Im Rahmen dieser Arbeit sind die Auswirkungen von Wasserstoffzusätzen zum Erdgas im Hin-blick auf den Explosionsschutz untersucht und die sicherheitstechnischen Kenngrößen für Erdgas-Wasserstoff-Gemische bestimmt worden. Von besonderem Interesse waren diejenigen Kenngrößen, die für reines Methan (Erdgas) und Wasserstoff deutliche Unterschiede aufweisen. Anders als bei vielen Literaturquellen, sollten im Rahmen dieser Arbeit die im Bereich der ATEX geltenden, harmo-nisierten Normen zur Bestimmung der Kenngrößen angewendet werden.
Die Untersuchungen ergaben, dass bei einem Zusatz von bis zu 10 Mol-% Wasserstoff keine der un-tersuchten Kenngrößen relevant beeinflusst wird. Die Gemische haben nur geringfügig erweiterte Explosionsbereiche und bleiben, wie die reinen Erdgase, in der Explosionsgruppe IIA. Auch die ma-ximalen Explosionsdrücke und die maximalen zeitlichen Druckanstiege bei Gasexplosionen werden nur wenig beeinflusst. Vergleichende Berechnungen zur Festlegung von explosionsgefährdeten Be-reichen (Ex-Zonen) auf Basis von Gasausbreitungsberechnungen ergaben ebenfalls nur geringfüge Unterschiede zum reinen Erdgas. Der Einsatz von Gaswarngeräten, die für Erdgas kalibriert wurden, ist für Erdgas-Wasserstoff-Gemische grundsätzlich möglich, erfordert aber eine gesonderte Sicher-heitsbewertung und ggf. eine Nachjustierung.
Die Einführung von Wasserstoff als sicherer Energieträger braucht eine robuste Wissensbasis, darauf aufgebaute Werkzeuge zur Auslegung und Sicherheitsbewertung von Wasserstofftechnologien und ein international harmonisiertes Regelwerk. Viele der innovativen Technologien implizieren Wasserstoff bei hohen Drücken und/oder kryogenen Temperaturen, mit denen in verteilten Anwendungen erstmalig private Nutzer in Kontakt kommen. Um überkonservative, teure Sicherheitslösungen zu vermeiden, gleichzeitig aber die Einsetzbarkeit und Sicherheit von Wasserstoffanwendungen zu demonstrieren und die Akzeptanz für die Technologie aufrecht zu halten, muss auch die Sicherheitsforschung mit den Trends der technologischen Entwicklung Schritt halten, oder sie besser noch antizipieren. So beschreibt dieser Überblicksartikel nicht nur den gegenwärtigen Stand der Kenntnisse und Technik bezüglich Wasserstoffsicherheit, sondern auch ihre Weiterentwicklung.
Die Zahl der Biogasanlagen in Deutschland hat mit dem Ausbau regenerativer Energie stark zugenommen. In den Anlagen wird durch Zersetzung von organischem Material entzündbares Biogas gewonnen, das in seiner Zusammensetzung stark schwankt. Hauptbestandteile von Biogas sind Methan und Kohlendioxid, aber auch je nach Prozessstufe Wasserdampf, Stickstoff, Sauerstoff und Verunreinigungen, die teilweise toxisch sein können. Zudem beginnt man in größeren Anlagen Biogas zu Biomethan aufzuarbeiten, um es dann direkt ins Erdgasnetz einspeisen zu können. In der Entwicklung befinden sich zurzeit auch gekoppelte Biogasund Elektrolyseanlagen. Mithilfe der Elektrolyse von Wasser können Überschüsse an elektrischer Energie aus Wind- und Solaranlagen zu Wasserstoff verarbeitet werden (Power-to-Gas-Technologie). Um zuverlässige Daten für den Explosionsschutz beim Umgang mit den in den Anlagen vorhandenen Gasgemischen zur Verfügung zu stellen, hat die BAM in den letzten Jahren Explosionsbereiche von Gemischen aus Methan, Wasserstoff, Kohlendioxid, Wasserdampf, Luft und Sauerstoff in Anlehnung an die Norm EN 1839 gemessen und als Eckdaten zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe dieser Daten lässt sich die Explosionsfähigkeit der Gasgemische in Biogasanlagen zuverlässig abschätzen. Auf dieser Grundlage können entsprechende Explosionsschutzmaßnahmen vorgenommen werden.
Ausgehend von der Verschiebung wesentlicher rechtlicher Grundlagen zum Explosionsschutz von der Betriebssicherheitsverordnung in die Gefahrstoffverordnung nennt der Beitrag die Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Einsätzen der Feuerwehr. Für die häufigen Einsatztypen wird das Explosionsschutzkonzept unter Berücksichtigung der Beladung des aktuellen Gerätewagen Gefahrgutes beschrieben. Es kann als Vorlage für eine individuell für die Feuerwehr zu erstellende Gefährdungsbeurteilung (Explosionsschutzdokument) nach Paragraf 9 Absatz 4 Gefahrstoffverordnung dienen.
Ab Januar 2011 dürfen nach der europäischen Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen bei neuen EG-Typzulassungen die PKW-Klimaanlagen nur noch Kältemittel enthalten, deren Global Warnung Potential (GWP) kleiner 150 ist. Der vorgeschlagene Ersatzstoff für das bisher verwendete R-134a (1,1,1,2-Tetrafluorethan, GWP = 1430) ist 2,3,3,3-Tetrafluorpropen (R-1234yf; GWP = 4). Im Gegensatz zu R-134a, das bei Umgebungsbedingungen keinen Explosionsbereich aufweist, kann 2,3,3,3-Tetrafluorpropen bei Umgebungsbedingungen explosionsfähige Gemische mit Luft bilden.
Die Neufassung der DIN EN 378-1, die 2008 in Kraft getreten ist, klassifiziert Kältemittel nach deren Brennbarkeit in drei Kategorien: nicht entzündbar, geringe Brennbarkeit, größere Brennbarkeit.
International ist eine analoge Klassifizierung für Kältemittel in der ISO 817:2005 zu finden. Gase geringer Brennbarkeit' und Flüssigkeiten die keinen Flammpunkt nach Norm aufweisen, aber einen Explosionsbereich in Luft haben, werden zur Gruppe der so genannten schwer entzündbaren Gase und Dämpfe(Flüssigkeiten) zusammengefasst.
Solche Gase werden unter anderem häufig als Kältemittel in Wärmepumpen und Klimaanlagen eingesetzt und werden daher in beträchtlichen Mengen in Verkehr gebracht.
Die Nanotechnologie gilt als die Wachstumsbranche der nächsten Jahrzehnte. Während die gesundheitlichen Wirkungen von nanoskaligen Materialien bereits in zahlreichen Studien und Forschungsvorhaben näher untersucht wurden und werden, sind die Erfahrungen und Erkenntnisse über Brand- und Explosionsgefahren von Stäuben im Nanometerbereich bzw. von Partikeln < 1 µm bislang noch kaum erforscht. Die Bestimmung sicherheitstechnischer Kenngrößen von Nanostäuben – die die Grundlage für eine Gefährdungsbeurteilung und das Auslegen von Schutzmaßnahmen bilden – erfolgte bislang nur in sehr geringem Umfang. Die Untersuchungen wurden zudem in Analogie zu den Verfahren für Mikrostäube durchgeführt. Es wurde jedoch weder überprüft, ob die für Mikrostäube etablierten Prüfverfahren für eine sichere Bewertung des Brenn- und Explosionsverhaltens geeignet sind, noch ob durch freigesetzten Staub bei einer entsprechenden Ermittlung der Kenngrößen Gesundheitsrisiken bestehen. Der Beitrag beschreibt den Stand des Wissens im Bereich Brand- und Explosionsschutz für Stäube im Nanometerbereich und berichtet über ein bei der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung laufendes Projekt zur Beseitigung der momentanen Defizite, gefördert von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie verschiedenen Berufsgenossenschaften.