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Organisationseinheit der BAM
Eingeladener Vortrag
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Im Vortrag wird auf die sicherheitstechnische Beurteilung in Hinblick auf den Explosionsschutz bei der Herstellung und Füllung von Gasgemischen mit brennbaren und mit oxidierenden Komponenten eingegangen. Anhand von Beispielen werden u.a. Vorgehensweisen und Berechnungsmethoden beschrieben, anhand derer beurteilt werden kann, ob Gasgemische überhaupt sicher hergestellt werden können und in welcher Reihenfolge die Komponenten zur sicheren Herstellung der Gemische gefüllt werden sollten.
Seit 1981 veranstalten die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) gemeinsam die Kolloquien dieser Reihe, um die Teilnehmer über aktuelle Ergebnisse und Entwicklungen auf dem Gebiet der chemischen und physikalischen Sicherheitstechnik zu informieren. Die Themen dieses Berichtsbandes informieren über Explosionsschutz zur Vermeidung explosionsfähiger Lösemittel-Dampf-Luft-Gemischen in Trocknern, Zündquellensicherheit zu Gas/Luft-, Staub/Luft- und Staubschichten, Zünddurchschlagssprozesse in Wasserstoff/Luft-Gemischen, stellen Prüfmethoden und Einflussgrößen auf die gefährlichen Eigenschaften von Ammuniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Zubereitungen vor, berichten über Einflüsse auf Brandverhalten und -gefahren bei Schüttgutlagerung und speziellen Werkstoffen, geben Auskunft über die Schwierigkeiten bei Anwendung neuer technischer Regeln und Richtlinien auf nationaler und europäischer Ebene und liefern neue Ansätze zur probabilistischen Riskionbetrachtung für die sichere Auslegung von Treibgasspeichern. Bei dieser Jubiläumsveranstaltung haben die Teilnehmer darüber hinaus die Gelegenheit, die neuen Versuchseinrichtungen der BAM auf dem Freiversuchsgelände in Horstwalde zu besichtigen. Dieses etwa 50 km südlich von Berlin gelegene, 12 km² große Freiversuchsgelände verfügt über einen Sprengplatz von 400 m Durchmesser für Brand- und Explosionsversuche mit Sprengwirkungen bis 150 kg TNT. Mit diesem im europäischen Raum einmaligen Gelände hat die BAM Möglichkeiten, Untersuchungen an und mit Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff sowie Gefahrstoffen und Gefahrgütern, insbesondere im großem Maßstab und mit moderner Laborausstattung durchzuführen. Zu den Versuchsanlagen gehören unter anderem Brandwallanlagen, Modellgebäude, Schwadenkammer, Sprengkammer bzw. Sprenggrube, 12-m-Fallturm, Bunkerräume, Laboratorien und ein spezieller Lagerkomplex. Neben den Prüfungen für die Zulassung von Stoffen und Gegenständen werden diese Anlagen auch für Untersuchungen bei Schadensaufklärungen sowie in Forschungsprojekten genutzt. Allen vortragenden und an der Organisation beteiligten Kolleginnen und Kollegen sei herzlich gedankt. Ihre Beiträge und Unterstützung haben wesentlich zum Gelingen dieses 10. Kolloquiums beigetragen.
Daten und Informationen zu physikalisch-chemischen Eigenschaften und Gefahren von Stoffen und Gemischen sind im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 9 anzugeben. Die Anforderungen stammen aus REACH Anhang II und sind Anfang 2021 neugefasst worden. REACH implementiert damit die Neufassung des entsprechenden Abschnitts 9 aus dem UN-GHS – mit einigen europäischen Ergänzungen.
Der Vortrag gibt einen Überblick über die Änderungen und stellt die Ergänzungen, die sich an die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern richten, anhand einiger aussagekräftiger Beispiele vor.
Nach Außerkraftsetzung der Druckbehälterverordnung und der Acetylenverordnung ist zum 01.01.2013 auch eine Reihe wichtiger sicherheitstechnischer Regeln für Gase ausgelaufen. Dazu gehören die Technischen Regeln Druckgase (TRG), die Technischen Regeln Druckbehälter (TRB), die Technischen Regeln Rohrleitungen (TRR) und die Technischen Regeln Acetylen (TRAC). Sie enthielten Beschaffenheitsanforderungen für Druckgeräte und Informationen zu den Gefährdungen beim Umgang mit den Gasen. Ein Teil der in diesen Regeln enthaltenen sicherheitstechnischen Anforderungen sind inzwischen europäisch in den Richtlinien zu ortsbeweglichen (TPED) und ortsfesten Druckgeräten (PED) oder aber in den Verordnungen zum Gefahrguttransport (RID/ADR etc.) bzw. zur Einstufung, Klassifizierung und Kennzeichnung (CLP-Verordnung) geregelt. Die verbliebenen sicherheitstechnischen „Lücken“ des alten Regelwerks wurden nun in drei neuen Technischen Regeln zur Gefahrstoffverordnung bzw. zur Betriebssicherheitsverordnung behandelt. Unter Federführung der BAM sind die TRGS 407, die TRGS 745/TRBS 3145 sowie die TRGS 746/TRBS 3146 von einer Projektgruppe „Gase“ beim BMAS erarbeitet worden. Im Vortrag wird das aktuelle, neu strukturierte sicherheitstechnische Regelwerk für Gase (international, europäisch und national) dargestellt. Insbesondere werden dabei im nationalen Teil die Inhalte der drei neuen Technischen Regeln besprochen.
Mit dem Handbuch für Prüfungen und Kriterien bezeichnet) wird das Klassifizierungsschema der Vereinten Nationen (UN) für gefährliche Güter im Rahmen der Beförderungsvorschriften und für gefährliche Stoffe und Gemische gemäß GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) beschrieben. Außerdem enthält es eine Beschreibung der als am geeignetsten angesehenen Prüfmethoden und -verfahren, welche dem "Klassifizierenden" die notwendigen Informationen für eine korrekte Einstufung liefern. Der Begriff "Klassifizierender" wird im gesamten Handbuch allgemein verwendet, um die Stelle anzugeben, die die Klassifizierung vornimmt. Für einige Reglungsbereiche kann dieses eine speziell zuständige Behörde oder eine benannte Prüfbehörde sein, in einem anderen Reglungsbereich, soweit es zulässig ist, kann es auch die Selbsteinstufung durch den Hersteller oder Lieferanten bedeuten. Der jeweilige Reglungsbereich sollte beim Auftreten dieses Begriffes berücksichtigt werden, um die für die Klassifizierung verantwortliche Stelle korrekt zu identifizieren.