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- 4.3 Schadstofftransfer und Umwelttechnologien (1)
- 4.5 Kunst- und Kulturgutanalyse (1)
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- 5.6 Glas (1)
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- 7.2 Ingenieurbau (1)
- 8.6 Faseroptische Sensorik (1)
- 9.0 Abteilungsleitung und andere (1)
Anwender in Industrie, Handel, Handwerk und Behörden benötigen verlässliche, von Fachleuten bewertete Kenngrößen des Brand- und Explosionsschutzes, um Brand- und Explosionsgefahren beim Verarbeiten, Abfüllen, Lagern, Befördern und Entsorgen brennbarer Stoffe beurteilen und angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.
Schon früher hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) Tabellenwerke herausgegeben, die solche Daten zur Verfügung stellten. Darauf aufbauend wurde 1989 gemeinsam mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und der Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e. V. (DECHEMA) die Datenbank CHEMSAFE erstellt. CHEMSAFE enthält bewertete sicherheitstechnische Kenngrößen von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen und Stäuben. Die Bewertung der brennbaren Gase und Stäube erfolgt durch die BAM, die der brennbaren Flüssigkeiten durch die PTB. CHEMSAFE dient nun als Grundlage, um dem Wunsch nach Daten in gedruckter Form nachzukommen. Die im Tabellenwerk bei Drucklegung wiedergegebenen Kenngrößen entsprechen dem Update 2002 der Datenbank CHEMSAFE.
Das neue Tabellenwerk "Sicherheitstechnische Kenngrößen", das auf den empfohlenen Werten aus CHEMSAFE beruht, erscheint in zwei Bänden. Der erste Band "Brennbare Flüssigkeiten und Gase" wird von der PTB herausgegeben, der zweite Band "Explosionsbereiche von Gasgemischen" von der BAM.
Das Tabellenwerk "Sicherheitstechnische Kenngrößen" ist in zwei Bänden herausgegeben worden. Während im ersten Band "Brennbare Flüssigkeiten und Gase" vorrangig die sicherheitstechnischen Kenngrößen reiner Stoffe im Gemisch mit Luft behandelt werden, stehen im Band 2 "Explosionsbereiche von Gasgemischen" die Eigenschaften von Gemischen aus Brenngas, Oxidator und Inertgas im Mittelpunkt. Damit soll erstmals dem Wunsch von Industrie und Behörden entsprochen werden, in einem Tabellenwerk komplette Datensätze zu den Explosionsbereichen von Stoffgemischen in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen. Den Explosionsdiagrammen kann man die Zusammensetzung von explosionsfähigen Gemischen entnehmen. Sie sind damit Grundlage für Maßnahmen des primären Explosionsschutzes, z. B. für die Inertisierung.
Die Daten für die Explosionsdiagramme wurden überwiegend der Datenbank CHEMSAFE, Update 2008, entnommen. Diese Datenbank, die gemeinsam von der Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e. V. (DECHEMA), der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) sowie der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) herausgegeben wird, enthält von Fachleuten bewertete sicherheitstechnische Kenngrößen. Die Kenngrößen brennbarer Flüssigkeiten werden traditionell von der PTB, die Kenngrößen brennbarer Gase und Stäube sowie die entsprechenden Explosionsdiagramme werden von der BAM bearbeitet, die auch den zweiten Band dieses Tabellenwerkes herausgibt.
Das Tabellenwerk "Sicherheitstechnische Kenngrößen" ist in zwei Bänden herausgegeben worden. Während im ersten Band "Brennbare Flüssigkeiten und Gase" vorrangig die sicherheitstechnischen Kenngrößen reiner Stoffe im Gemisch mit Luft behandelt werden, stehen im Band 2 "Explosionsbereiche von Gasgemischen" die Eigenschaften von Gemischen aus Brenngas, Oxidator und Inertgas im Mittelpunkt. Damit soll erstmals dem Wunsch von Industrie und Behörden entsprochen werden, in einem Tabellenwerk komplette Datensätze zu den Explosionsbereichen von Stoffgemischen in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen. Den Explosionsdiagrammen kann man die Zusammensetzung von explosionsfähigen Gemischen entnehmen. Sie sind damit Grundlage für Maßnahmen des primären Explosionsschutzes, z. B. für die Inertisierung.
Die Daten für die Explosionsdiagramme wurden überwiegend der Datenbank CHEMSAFE, Update 2002, entnommen. Diese Datenbank, die gemeinsam von der Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e. V. (DECHEMA), der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) sowie der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) herausgegeben wird, enthält von Fachleuten bewertete sicherheitstechnische Kenngrößen. Die Kenngrößen brennbarer Flüssigkeiten werden traditionell von der PTB, die Kenngrößen brennbarer Gase und Stäube sowie die entsprechenden Explosionsdiagramme werden von der BAM bearbeitet, die auch den zweiten Band dieses Tabellenwerkes herausgibt.
Die durchgeführten Prüfungen haben ergeben, daß die Mischung mit 4 % HostafIon nicht explosionsfähig, die Mischungen mit 8 % und 50 % HostafIon explosionsfähig und die Mischung mit 13 % Hostaflon explosionsgefährlich im Sinne der Definition in § 3 (1) des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe vom 13.9.1976 sind.
Aus den Ergebnissen der Prüfung auf Zündbarkeit durch Kondensatorentladungsfunken und der Prüfung auf thermische Sensibilität (Entzündlichkeit) läßt sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schließen, daß auch die Mischungen mit 8 % und 13 % Hostaflon nicht durch Kondensatorentladungsfunken zur Entzündung zu bringen sind.
Die BAM wurde vom Industriegaseverband (IGV) zur Beantwortung der Frage, ob eine positive Neubewertung von in Deutschland zugelassenen Bauarten im Sinne der europäischen Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (RL 1999/36/EG) möglich ist, mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Es soll insbesondere die systematische Entwicklung der Zulassungsanforderungen für diese Art von Druckgefäßen in Deutschland berücksichtigen.
Explizit sind im Rahmen des Auftrages zu betrachten: Bauarten von nahtlosen Gasflaschen aus Stahl mit einer Zugfestigkeit (Rm) von weniger als 1.100 MPa für Industriegase, deren Zulassung ohne jedwede Art von Auflagen oder Einschränkungen auf der Basis der Druckgasverordnung (vom 20. Juni 1968) und nachfolgend der Druckbehälterverordnung erteilt wurde.
Aufgrund der systematischen Betrachtung können Bauarten, deren Zulassungen unter irgendeiner Art von Betriebsauflagen oder sonstigen Einschränkung erteilt worden sind, nicht mit diesem Gutachten erfasst werden.
Dies Gutachten analysiert die Unterschiede in den Beschaffenheitsanforderungen nach Druckgas- bzw. Druckbehälterverordnung gegenüber dem geltenden RID/ADR 2007. Es soll den benannten Stellen nach Richtlinie 1999/36/EG (TPED) eine Vereinfachung ihrer Bewertungsarbeit zur Neubewertung von in Deutschland zugelassenen Gasflaschen ermöglichen.
Für die Anwendung dieses Gutachtens wird auf die sog. „Flaschen-Negativliste“ der EIGA
(Doc. 86/02 „Gas cylinders with restricted use in the EU“) und ggf. auf weitere zukünftig verfügbare Erkenntnisquellen verwiesen. Die dort beschriebenen Flaschen, u. a. aus Deutschland, werden unabhängig von der formalen Konformität mit der Richtlinie 1999/36/EG von den Mitgliedern der EIGA bzw. des IGV nicht den benannten Stellen zur wiederkehrenden Prüfung und damit auch nicht zur Neubewertung vorgestellt.
Dieses Gutachten ersetzt das Gutachten zur Neubewertung von vorhandenen und in Deutschland ohne Auflagen oder Einschränkungen zugelassenen Bauarten von nahtlosen Stahlflaschen, Gutachten der BAM vom 21. August 2001; Gutachter: Mair, G. W. und Müller, H.-J. und die gleichnamige Überarbeitung (Rev. 1) vom 20. Juli 2007.